Samstag, 23. Mai 2026

🏛 Thema: Innenausschuss

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Der Innenausschuss ist eines der ständigen Gremien des Deutschen Bundestags und befasst sich mit Fragen der inneren Sicherheit, des Bevölkerungsschutzes und der Ordnungspolitik. Er behandelt Themen wie Polizei, Verfassungsschutz, Cybersicherheit, Asyl- und Migrationspolitik sowie Föderalismus und kommunale Angelegenheiten. Der Ausschuss prüft Gesetzesentwürfe, führt Anhörungen durch und kann Stellungnahmen zu Regierungshandeln abgeben. Mit typischerweise 41 Mitgliedern ist er proportional nach Fraktionsstärke besetzt. Seine Arbeit ist zentral für die legislative Kontrolle im Bereich der inneren Angelegenheiten und trägt wesentlich zur Gestaltung der Sicherheits- und Migrationspolitik bei.
❓ Häufige Fragen
Welche Aufgaben hat der Innenausschuss des Bundestags?
Der Ausschuss berät und entscheidet über Gesetzentwürfe zu innerer Sicherheit, Migration, Föderalismus und Bevölkerungsschutz. Er kontrolliert die Regierungsarbeit in diesen Bereichen und kann Untersuchungen einleiten.
Wie entschied der Bundestag über das AfD-Vetorecht für Kommunen bei Flüchtlingen?
Der Bundestag lehnte den Vorschlag der AfD ab, Kommunen ein Vetorecht bei der Aufnahme von Flüchtlingen zu geben. Dies wurde im Innenausschuss und im Plenum mit Mehrheit der anderen Fraktionen zurückgewiesen.
Wer sitzt im Innenausschuss?
Der Ausschuss besteht aus Bundestags-Abgeordneten aller Fraktionen, proportional zu ihrer Größe. Jede Fraktion entsendet Vertreter, um ihre Positionen in den Beratungen einzubringen.
Kann der Innenausschuss Gesetze verabschieden?
Nein, der Ausschuss bereitet Gesetze vor und gibt Empfehlungen ab. Die endgültige Verabschiedung erfolgt durch das Plenum des gesamten Bundestags.
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AfD 1

Schlagwort: Innenausschuss

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