Empfehlung liegt vor
- Pränataltests werden von 50% der Schwangeren genutzt
- Monitoring und Expertengremium gefordert
- Bundestag soll im Plenum entscheiden
Pränataltest-Monitoring: Bundestag soll über Überprüfung entscheiden
Hintergrund
Der nicht-invasive Pränataltest (NIPT) ist seit Juli 2022 eine Kassenleistung für Schwangere nach ärztlicher Rücksprache. Daten der Barmer Krankenkasse zeigen, dass 2024 fast 50 Prozent der Schwangeren den Test nutzten – auch sehr junge Frauen ohne erhöhtes Risiko. Dies deutet auf eine Normalisierung hin, die nicht mehr allein durch individuelle Risikoabwägung erklärt werden kann.
Die Barmer Krankenversicherung habe festgestellt, dass im Jahr 2024 im Durchschnitt fast 50 Prozent der Schwangeren einen NIPT in Anspruch genommen hätten, womit der Test faktisch zu einem Screeningtest geworden sei.
— Bericht BT-Drs. 21/6075
Der Gesundheitsausschuss des Bundestages empfiehlt einstimmig eine Plenumsentscheidung über die systematische Überwachung der Kassenzulassung von Pränataltests. Die Beschlussempfehlung zu Drucksache 21/6075 vom 20. Mai 2026 behandelt einen fraktionsübergreifenden Antrag. Dieser fordert ein Monitoring der Folgen des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT).
Seit Juli 2022 ist der NIPT eine Kassenleistung für Schwangere nach ärztlicher Rücksprache. Der Bluttest kann das Risiko für Trisomie 13, 18 und 21 beim ungeborenen Kind früh in der Schwangerschaft bestimmen. Daten der Barmer Krankenkasse zeigen, dass 2024 fast 50 Prozent der Schwangeren den Test nutzten – ein deutlicher Anstieg gegenüber der ursprünglichen Erwartung. Dies ist bemerkenswert, da bei der Einführung des Tests deutlich niedrigere Nutzungsraten prognostiziert worden sind.
Entwicklung zur Reihenuntersuchung
Die Antragsteller sehen die Möglichkeit, dass Schwangeren unabhängig von einer medizinischen Relevanz der Test empfohlen wird. Eine Reihenuntersuchung kann entstehen. Der NIPT ist jedoch nur bei individueller Risikoabwägung vorgesehen gewesen. Besonders der Anteil sehr junger Schwangerer, die den Test nutzen, ist hoch.
Ein interdisziplinäres Expertengremium soll die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung prüfen. Hintergrund ist die Sorge vor einer schleichenden Ausweitung der Testindikationen. Die ersten Ergebnisse des Monitorings müssen dem Bundestag bis spätestens 30. Juni 2027 vorliegen, heißt es in dem Antrag.
Der nicht-invasive Pränataltest ist ein einfacher Bluttest, der Schwangeren Hinweise auf mögliche Chromosomenstörungen beim ungeborenen Kind geben kann, ohne das Risiko einer Fruchtwasseruntersuchung.
Der Gesundheitsausschuss gibt aufgrund der fraktionsübergreifenden Initiative keine bestimmte Beschlussempfehlung ab. Alle mitberatenden Ausschüsse unterstützen einvernehmlich die Plenumsentscheidung – sowohl der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz als auch die Ausschüsse für Arbeit und Soziales sowie Bildung und Familie. Lediglich im Ausschuss für Technikfolgenabschätzung hat die AfD dagegen gestimmt.
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Betroffen sind alle Schwangeren, die eine Pränataldiagnostik in Anspruch nehmen möchten. Besonders relevant ist die Entwicklung für junge Schwangere ohne erhöhtes Risiko, die den Test zunehmend häufiger nutzen. Auch Ärzte sind betroffen, da sie über die Indikation entscheiden müssen.
Der Bundestag wird in einer der nächsten Plenarsitzungen über den Antrag abstimmen. Bei Annahme würde ein systematisches Monitoring eingerichtet und ein interdisziplinäres Expertengremium eingesetzt. Die ersten Ergebnisse sollen bis spätestens 30. Juni 2027 vorliegen.
- NIPT
- Nicht-invasiver Pränataltest – Bluttest zur Früherkennung von Chromosomenstörungen beim ungeborenen Kind ohne Fruchtwasseruntersuchung.
- Trisomie 21
- Chromosomenstörung, auch Down-Syndrom genannt, bei der das Chromosom 21 dreifach statt zweifach vorhanden ist.
- G-BA
- Gemeinsamer Bundesausschuss – oberstes Beschlussgremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen.
Was ist der nicht-invasive Pränataltest (NIPT)?
Ein Bluttest zur Früherkennung von Trisomie 13, 18 und 21 beim ungeborenen Kind, der seit Juli 2022 Kassenleistung ist.
Warum soll der Test überwacht werden?
Weil fast die Hälfte aller Schwangeren den Test nutzt und er faktisch zu einem Reihentest geworden ist, obwohl er nur bei medizinischer Notwendigkeit vorgesehen war.























































