Empfehlung liegt vor
- AfD-Vetorecht gegen Flüchtlingszuweisung abgelehnt
- Alle Ausschüsse empfehlen Ablehnung
- Bestehende Verteilungsregeln bleiben bestehen
Flüchtlingsverteilung: Innenausschuss lehnt AfD-Vetorecht ab
Hintergrund
Der AfD-Antrag zielte auf eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes ab. Die Fraktion argumentiert mit einer Nettozuwanderung von 6,5 Millionen Menschen in den letzten zehn Jahren und kritisiert die Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt. Besonders in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 556d BGB sollten Zuweisungen verhindert werden können.
Die Fraktion der AfD kritisiert, dass die Nettozuwanderung nach Deutschland in den letzten zehn Jahren 6,5 Millionen Menschen betragen habe.
— Problemstellung BT-Drs. 21/6047
Der Innenausschuss des Bundestages hat am 20. Mai 2026 den AfD-Antrag für ein kommunales Vetorecht gegen Flüchtlingszuweisungen mit breiter Mehrheit abgelehnt. Die Beschlussempfehlung 21/6047 empfiehlt dem Plenum die Ablehnung des ursprünglichen Antrags 21/5485.
Die AfD hat gefordert, Länder sollten nur dann zur Übernahme von Flüchtlingen aus Bundesprogrammen verpflichtet werden, wenn sie ihr Einvernehmen erteilten. Darüber hinaus dürften Bundesländer keine Flüchtlinge mehr an Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 556d BGB zuweisen.
Die AfD forderte für Kommunen ein Vetorecht, wenn ihnen Flüchtlinge zugewiesen werden sollen – besonders dort, wo Wohnraum knapp ist.
Als Begründung führte die Fraktion an, die Nettozuwanderung von 6,5 Millionen Menschen in den letzten zehn Jahren hat zu Wohnraumverknappung und -verteuerung geführt. Die Einheimischen in den Kommunen tragen die unmittelbaren Folgen dieser Politik. Dies ist bemerkenswert, da die AfD damit erstmals konkrete Zahlen zur Begründung ihrer Forderungen anführte.
Breite Ablehnung in allen Ausschüssen
Neben dem federführenden Innenausschuss empfahlen auch alle mitberatenden Ausschüsse die Ablehnung. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz stimmte ebenso dagegen wie der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Gleiches gilt für den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen. Jeweils haben CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen die AfD gestimmt.
Die Beratungen fanden am 20. Mai 2026 in den jeweiligen Ausschusssitzungen statt. Hintergrund ist, dass der ursprüngliche Antrag am 23. April 2026 in der 74. Bundestags-Sitzung an die Ausschüsse überwiesen worden war.
Die Beschlussempfehlung geht nun an das Bundestags-Plenum, wo die Abstimmung entsprechend der Ausschussempfehlung erfolgen soll. Das bestehende System der Flüchtlingsverteilung nach dem Königsteiner Schlüssel bleibt damit unverändert.
Weiterlesen:
Betroffen wären Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt, die nach dem Vorschlag ein Vetorecht gegen Flüchtlingszuweisungen erhalten hätten. Indirekt betroffen sind auch Flüchtlinge, deren Verteilung sich durch ein solches Vetorecht verkompliziert hätte.
Die Beschlussempfehlung geht nun an das Bundestags-Plenum. Dort wird voraussichtlich entsprechend der Ausschussempfehlung abgestimmt, womit der AfD-Antrag endgültig abgelehnt würde. Ein Datum für die Plenarberatung steht noch nicht fest.
- Königsteiner Schlüssel
- Verteilungsschlüssel für Flüchtlinge auf die Bundesländer nach Steueraufkommen und Bevölkerungszahl.
- Angespannter Wohnungsmarkt
- Rechtlicher Begriff nach § 556d BGB für Gebiete mit besonders knappem und teurem Wohnraum.
Was wollte die AfD genau erreichen?
Ein Vetorecht für Länder und Gemeinden gegen die Zuweisung von Flüchtlingen, besonders in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt.
Welche Ausschüsse haben beraten?
Der Innenausschuss federführend sowie die Ausschüsse für Recht, Arbeit und Soziales sowie Wohnen und Kommunen.























































