Sonntag, 7. Juni 2026

🏛 Thema: Drucksache 21/5908

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Die Drucksache 21/5908 behandelt das Sozialabkommen zwischen Deutschland und der Türkei, das Leistungen für Familienangehörige in der Sozialversicherung regelt. Das Abkommen ermöglicht es türkischen Staatsbürgern und deren Familien, Sozialleistungen wie Renten, Arbeitslosenunterstützung und Familienbeihilfen unter bestimmten Bedingungen zu erhalten. Die Regelung betrifft insbesondere die Anrechnung von Versicherungszeiten und die Auszahlung von Leistungen an im Ausland lebende Familienangehörige. Durch das Abkommen entstehen finanzielle Verpflichtungen für den deutschen Haushalt. Die AfD kritisierte die damit verbundenen Millionenausgaben und forderte eine kritische Überprüfung der finanziellen Auswirkungen sowie der Bedingungen des Abkommens.
❓ Häufige Fragen
Welche Leistungen werden durch das Türkei-Sozialabkommen abgedeckt?
Das Abkommen regelt die Auszahlung von Renten, Arbeitslosenleistungen und Familienbeihilfen für türkische Versicherte und deren Angehörige, auch wenn diese im Ausland leben.
Warum kritisierte die AfD das Abkommen?
Die AfD argumentierte, dass das Abkommen zu erheblichen Millionenausgaben für den deutschen Haushalt führt und forderte eine Überprüfung der wirtschaftlichen Auswirkungen.
Wer profitiert von diesem Sozialabkommen?
Türkische Staatsangehörige, die in Deutschland versichert waren, sowie deren im Ausland lebende Familienangehörige können unter bestimmten Voraussetzungen deutsche Sozialleistungen erhalten.
Was ist das Ziel des Abkommens?
Das Abkommen soll Sozialleistungen zwischen beiden Ländern koordinieren und sicherstellen, dass Versicherungszeiten angemessen berücksichtigt werden.
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Schlagwort: Drucksache 21/5908

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