- 27 Bahnprojekte ohne gesicherte Finanzierung für die Planungsphase
- Planungspause verursacht Mehrkosten pro Jahr — Höhe unbekannt
- Haushaltsverhandlungen 2027 entscheiden über Weiterbau oder Stopp
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7207 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Bedarfsplan Schiene legt fest, welche Bahnprojekte in Deutschland ausgebaut oder neu gebaut werden sollen. Der Aus- und Neubau von Bahninfrastruktur gilt laut Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG § 1 Absatz 1) als überragendes öffentliches Interesse. Die Finanzierung der Projekte in der laufenden Planungsphase ist nach Angaben der Fragesteller aktuell nicht gesichert; in einer früheren Antwort auf BT-Drs. 21/6301 hatte die Bundesregierung auf die noch ausstehenden Haushaltsverhandlungen für 2027 verwiesen. Medienberichte aus Juni 2026 thematisierten konkrete Stillstandsrisiken, etwa bei der neuen Bahnstrecke Augsburg–Ulm.
Im Detail
Nicht mehr finanzierte Projekte können von der Deutschen Bahn nicht weitergeplant werden, die Mitarbeitenden dieser Projekte sind nicht finanziert und müssen folgelogisch für andere Aufgaben eingesetzt werden.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7207
Zahlreiche Bahnprojekte des gesetzlichen Bedarfsplans Schiene stehen vor einer ungewissen Zukunft. Wegen fehlender Haushaltsmittel ist die Planung von Aus- und Neubaustrecken in ganz Deutschland ins Stocken geraten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat am 17. Juli 2026 mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7207 eine umfassende Bestandsaufnahme bei der Bundesregierung beantragt — für insgesamt 27 Projekte, von Bayern bis Schleswig-Holstein.
27 Bahnprojekte ohne gesicherte Finanzierung
Die Drucksache thematisiert eine strukturelle Schwachstelle im deutschen Schienenausbau: Projekte, die die sogenannte Vorplanung abgeschlossen haben oder kurz davor stehen, können von der Deutschen Bahn nicht in die nächste Planungsphase überführt werden, weil die Mittel im Bundeshaushalt fehlen. Laut Vorbemerkung der Fragesteller müssen Mitarbeitende dieser Projekte dann auf andere Aufgaben umgesetzt werden. Eine Wiederaufnahme der Planung zu einem späteren Zeitpunkt kostet zusätzliches Steuergeld — die Mehrkosten pro Jahr Planungspause sind einer der Kernpunkte, zu denen die Anfrage Auskunft verlangt.
Die Bundesregierung hatte in ihrer Antwort auf BT-Drs. 21/6301 bereits auf die laufenden Haushaltsverhandlungen für das Jahr 2027 verwiesen. Eine gesicherte Mittelzusage steht damit für viele Projekte weiterhin aus. Medien berichteten im Juni 2026 über konkrete Stillstandsrisiken, etwa bei der geplanten neuen Bahnstrecke zwischen Augsburg und Ulm.
Welche Projekte sind betroffen?
Die Anfrage erfasst Projekte quer durch Deutschland. Dazu gehören unter anderem die ABS Landshut–Plattling, die ABS Leipzig–Dresden (Überholgleise Böhla), die ABS München–Lindau (zusätzliche Überholgleise), die ABS/NBS München–Rosenheim–Kiefersfelden, die ABS Niebüll–Westerland sowie die ABS Nürnberg–Marktredwitz–Grenze D/CZ. Auch Großknoten in Frankfurt, Hamburg, Hannover, Köln und München sind erfasst — also Knotenpunkte, an denen besonders viele Züge zusammentreffen und die für die Pünktlichkeit im Gesamtnetz entscheidend sind. Hinzu kommen Projektbündel wie die ABS/NBS Augsburg–Ulm, die ABS/NBS Karlsruhe–Basel und die NBS Dresden–Grenze D/CZ sowie die sogenannte Kurve Kassel.
Was gilt aktuell?
Der Aus- und Neubau von Bahninfrastruktur ist laut Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG § 1 Absatz 1) von überragendem öffentlichen Interesse. Dennoch ist die konkrete Finanzierung der Planungsphasen — also bevor überhaupt ein Spatenstich erfolgt — nicht automatisch gesichert. Projekte müssen Haushaltsmittel beantragen; fehlen diese, ruht die Planung. Bereits erarbeitete Unterlagen können veralten und müssen dann kostenaufwändig aktualisiert werden.
Was die Grünen konkret wissen wollen
Für jedes der 27 Projekte stellen die Abgeordneten Matthias Gastel, Dr. Paula Piechotta, Tarek Al-Wazir, Victoria Broßart und Swantje Henrike Michaelsen (alle Bündnis 90/Die Grünen) nahezu identische Fragen: Wie viele Personen sind aktuell für die technische Planung eingesetzt? Wie hoch sind die bisher investierten Mittel — gesamt und aus Bundesmitteln? Wie hoch sind die Mehrkosten je Jahr Planungspause? Wie viel Geld wurde in den letzten fünf Jahren für externe Leistungen ausgeschrieben? Wie hoch ist der Mittelbedarf für die nächsten drei Jahre, und welche Mittel sind im Bundeshaushalt bereits vorgesehen? Außerdem soll die Bundesregierung angeben, wie aktuell die vorhandenen Planungsunterlagen sind und welche Dokumente bei einer Wiederaufnahme aktualisiert werden müssten.
Diese detaillierte Fächerung zielt darauf ab, den politischen Entscheidungsträgern — und der Öffentlichkeit — ein vollständiges Bild der drohenden Planungslücke zu geben. Denn der Masterplan Schienengüterverkehr sieht vor, deutlich mehr Güter und Fahrgäste auf die Schiene zu verlagern. Ohne zuverlässige Infrastrukturplanung lässt sich dieses Ziel nicht erreichen.
Wie die Bundesregierung auf die Fragen antwortet, bleibt abzuwarten. Vergleichbare Anfragen zur Bahnfinanzierung — etwa zur Infrastrukturversorgung in Regionen mit strategischer Bedeutung — zeigen, dass die Regierung in diesem Bereich häufig auf laufende Verhandlungen verweist. Auch das Thema externe Beauftragungen ohne ausreichende Erfolgskontrolle ist parlamentarisch ein Dauerthema, wie etwa die Anfrage zu externen Dienstleistern in Bundesbehörden zeigt.
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Betroffen sind Bahnreisende und Pendler entlang der 27 angefragten Strecken in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Niedersachsen, Hessen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen. Auch die Mitarbeitenden der Deutschen Bahn, die an diesen Planungsprojekten arbeiten, sind laut den Fragestellern von der ungesicherten Finanzierung direkt betroffen, da sie bei Planungsstopp auf andere Projekte umgesetzt werden müssten.
Die Kleine Anfrage wurde am 17. Juli 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat 21 Tage Zeit zur Beantwortung; die Frist läuft bis zum 7. August 2026. Nach Eingang der Antwort kann die Drucksache parlamentarisch weiterberaten werden.
- Bedarfsplan Schiene
- Gesetzliche Grundlage für den Aus- und Neubau von Bahnstrecken in Deutschland; legt fest, welche Projekte als vordringlicher oder weiterer Bedarf eingestuft werden.
- ABS / NBS
- ABS steht für Ausbaustrecke (Modernisierung bestehender Gleise), NBS für Neubaustrecke (komplett neue Trasse).
- Vorplanung
- Erste vertiefte Planungsphase eines Infrastrukturprojekts, in der Trassen, Kosten und Umweltauswirkungen grob ermittelt werden — Grundlage für die anschließende Entwurfsplanung.
Welche Bahnprojekte sind von der Finanzierungslücke betroffen?
Die Anfrage listet 27 Projekte auf, darunter Strecken wie ABS Landshut–Plattling, ABS Leipzig–Dresden, ABS München–Lindau, ABS/NBS Augsburg–Ulm, NBS Dresden–Grenze D/CZ sowie Großknoten in Frankfurt, Hamburg, Hannover, Köln und München.
Was passiert, wenn ein Bahnprojekt pausiert wird?
Laut Vorbemerkung der Fragesteller können nicht finanzierte Projekte nicht weiterverfolgt werden; das bereits eingesetzte Personal muss für andere Aufgaben abgezogen werden, was bei Wiederaufnahme zu Mehrkosten führt.
Wann muss die Bundesregierung antworten?
Die gesetzliche Antwortfrist für Kleine Anfragen beträgt 21 Tage ab Einreichung. Die Anfrage wurde am 17. Juli 2026 eingereicht, die Frist läuft daher bis zum 7. August 2026.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7207 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































