Sonntag, 7. Juni 2026

🏛 Thema: Drucksache 21/5917

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Die Drucksache 21/5917 behandelt die Thematik islamfeindlicher Straftaten und deren Verfolgung im deutschen Strafjustizsystem. Die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke richtet sich an die Bundesregierung mit dem Ziel, Transparenz über das Dunkelfeld islamfeindlicher Delikte zu schaffen und den aktuellen Verfolgungsstand offenzulegen. Damit werden Fragen zur statistischen Erfassung, zu Ermittlungsverfahren und zur Aufklärungsquote solcher Straftaten adressiert. Die Anfrage reflektiert parlamentarisches Interesse an der Bekämpfung religionsbezogener Hasskriminalität und an einer evidenzbasierten Sicherheitspolitik. Sie zielt darauf ab, Erkenntnislücken zu schließen und die Bundesregierung zur Berichterstattung über Maßnahmen gegen islamfeindliche Gewalt zu verpflichten.
❓ Häufige Fragen
Was versteht man unter dem Dunkelfeld bei islamfeindlichen Straftaten?
Das Dunkelfeld umfasst alle islamfeindlichen Straftaten, die nicht angezeigt oder registriert werden und daher in der Kriminalstatistik nicht erfasst sind.
Welche Rolle spielen Kleine Anfragen im Bundestag?
Kleine Anfragen sind ein Kontrollmittel der Opposition, um von der Bundesregierung Auskünfte zu spezifischen politischen Themen zu erhalten und Informationsdefizite zu schließen.
Inwiefern unterscheidet sich islamfeindliche Hasskriminalität von anderen Straftaten?
Islamfeindliche Straftaten sind durch ihre religiös-diskriminierende Motivation gekennzeichnet und werden als Hasskriminalität eingestuft, was bei Strafzumessung relevant ist.
Was ist das Ziel der Anfrage von Die Linke?
Die Fraktion fordert einen umfassenden Regierungsbericht zur Aufklärungsquote, zu Ermittlungsverfahren und zur Prävention islamfeindlicher Straftaten.
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Schlagwort: Drucksache 21/5917

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