Sonntag, 7. Juni 2026

🏛 Thema: Drucksache 21/6003

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Die Drucksache 21/6003 behandelt einen Antrag zur Änderung von Regelungen zum Kindergeld für im Ausland lebende Kinder von in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmern. Der Antrag befasst sich mit der Kürzung oder Streichung von Kindergeldzahlungen für Kinder, die sich dauerhaft in anderen EU-Ländern aufhalten, während die Eltern in Deutschland arbeiten und Steuern zahlen. Dies betrifft insbesondere Familien mit Wohnsitz in Nachbarländern wie Polen oder Rumänien, deren Kinder in diesen Ländern leben. Die Regelung ist Teil der sozialpolitischen Debatte über die Begrenzung von Transferleistungen an Personen mit Wohnsitz im EU-Ausland. Der Antrag spiegelt Diskussionen über nationale Sozialsysteme, EU-Freizügigkeit und die Kontrolle von Sozialausgaben wider.
❓ Häufige Fragen
Wer kann von einer Änderung dieser Kindergeld-Regelung betroffen sein?
Hauptsächlich Arbeitnehmer mit deutscher Erwerbstätigkeit, deren Kinder in anderen EU-Ländern leben und bislang deutsches Kindergeld erhalten, sowie ihre Familien im In- und Ausland.
Welche Länder wären von einer Kürzung des Kindergelds besonders betroffen?
Vor allem EU-Länder mit niedrigerem Lohnniveau wie Polen, Rumänien, Ungarn und Bulgarien, wo viele Arbeitnehmer nach Deutschland pendeln oder arbeiten.
Ist eine solche Änderung mit EU-Recht vereinbar?
Dies ist rechtlich umstritten, da EU-Regelungen zur Freizügigkeit und Gleichbehandlung gelten, allerdings können Mitgliedstaaten unter bestimmten Bedingungen nationale Regelungen anpassen.
Wie viele Familien wären potenziell davon betroffen?
Genaue Zahlen sind in der Drucksache dokumentiert; es handelt sich um mehrere zehntausend Haushalte mit Kindergeldbezug für im Ausland lebende Kinder.
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Schlagwort: Drucksache 21/6003

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