Sonntag, 7. Juni 2026

🏛 Thema: Drucksache 21/6102

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Die Drucksache 21/6102 behandelt einen Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zur Einführung des Wahlrechts für Ausländer auf Bundesebene. Der Entwurf sieht vor, dass in Deutschland lebende Ausländer nach einer Aufenthaltsdauer von fünf Jahren das aktive Wahlrecht bei Bundestagswahlen erhalten sollen. Dies würde eine grundlegende Änderung des bisherigen Wahlsystems darstellen, da derzeit nur deutsche Staatsbürger bei Bundestagswahlen wählen dürfen. Die Begründung der Linken basiert auf dem Gedanken der Partizipation und demokratischen Teilhabe aller Bewohner, die dauerhaft in Deutschland leben und Steuern zahlen. Der Vorschlag zielt darauf ab, die Repräsentation von Migrantinnen und Migranten im politischen System zu stärken und deren gesellschaftliche Integration zu fördern.
❓ Häufige Fragen
Wer hat die Drucksache 21/6102 eingereicht?
Die Fraktion Die Linke hat den Gesetzentwurf eingereicht, um ein Wahlrecht für längerfristig in Deutschland lebende Ausländer zu ermöglichen.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um wählen zu dürfen?
Nach dem Entwurf müssen Ausländer mindestens fünf Jahre ihren Wohnsitz in Deutschland haben, um aktiv am Bundestagswahlrecht teilnehmen zu können.
Würde dies auch für Kommunalwahlen gelten?
Der Entwurf 21/6102 bezieht sich speziell auf Bundestagswahlen; kommunale Wahlrechte für Ausländer sind in einigen Bundesländern bereits teilweise realisiert.
Welche Argumente sprechen dagegen?
Kritiker argumentieren, dass Wahlrecht an Staatsbürgerschaft gebunden sein sollte und dass dies zu Konflikten bei Doppelstaatlichkeit führen könnte.
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Schlagwort: Drucksache 21/6102

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