Sonntag, 7. Juni 2026

🏛 Thema: Psychosoziale Prozessbegleitung

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Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine Unterstützungsleistung für Opfer schwerer Straftaten während strafrechtlicher Verfahren. Sie wird durch speziell geschulte Fachkräfte erbracht, die Opfer vor, während und nach Gerichtsverhandlungen begleiten. Die Begleitung umfasst emotionale Unterstützung, Informationsvermittlung zum Verfahrensablauf und praktische Hilfestellung. Im Bundestag wurde die Finanzierung dieser Leistung mit 8,6 Millionen Euro ausgebaut, um das Opferschutzrecht zu stärken. Dies erfolgt unter dem Motto "Neue Rechte für Opfer schwerer Straftaten". Die Maßnahme zielt darauf ab, traumatisierten Personen eine stabilere Grundlage für ihre Teilnahme am Justizprozess zu schaffen und ihre Rechte effektiver wahrzunehmen.
❓ Häufige Fragen
Welche Straftaten berechtigen zur psychosozialen Prozessbegleitung?
Opfer von schweren Straftaten wie Gewaltverbrechen, Sexualdelikten, Menschenhandel und terroristischen Straftaten haben Anspruch auf diese Begleitung.
Wer erbringt die psychosoziale Prozessbegleitung?
Speziell geschulte Fachkräfte wie Psychologen, Sozialarbeiter oder Opferhilfe-Organisationen führen die Begleitung durch.
Kostet die Prozessbegleitung die Opfer etwas?
Nein, die psychosoziale Prozessbegleitung ist für Opfer kostenlos und wird durch staatliche Mittel finanziert.
Wann beginnt die Begleitung durch einen Prozessbegleiter?
Die Begleitung kann bereits bei der Anzeigenerstattung beginnen und erstreckt sich über alle Phasen des strafrechtlichen Verfahrens.
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Schlagwort: Psychosoziale Prozessbegleitung

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