Empfehlung liegt vor
- Petition zu Pakistan-Menschenrechten behandelt
- Überweisung an Auswärtiges Amt empfohlen
- Fokus auf ethnische und religiöse Minderheiten
Petition zu Pakistan: Petitionsausschuss überweist Menschenrechts-Eingabe
Hintergrund
Die Menschenrechtslage in Pakistan steht regelmäßig in der internationalen Kritik. Ethnische und religiöse Minderheiten sind dort häufig systematischen Diskriminierungen und Verfolgungen ausgesetzt. Deutsche Bürger können über das Petitionsrecht beim Bundestag auf außenpolitische Themen aufmerksam machen.
Die Petition der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt – als Material zu überweisen, soweit die Bundesregierung aufgefordert ist, bei der Regierung der Islamischen Republik Pakistan auf eine Verbesserung der Menschenrechtslage zu drängen, insbesondere im Hinblick auf systematische Menschenrechtsverletzungen gegen ethnische und religiöse Minderheiten
— Beschlussempfehlung BT-Drs. 21/6067
Der Petitionsausschuss des Bundestags hat eine Beschlussempfehlung zur Petition eines Kölner Bürgers bezüglich der Menschenrechtslage in Pakistan vorgelegt. Die Drucksache 21/6067 vom 20. Mai 2026 enthält die Sammelübersicht 267 des Ausschusses.
Überweisung an das Auswärtige Amt
Die außenpolitische Eingabe soll als Material an das Auswärtige Amt überwiesen werden, empfiehlt der Petitionsausschuss dem Bundestag. Der Petent fordert die Bundesregierung auf, „bei der Regierung der Islamischen Republik Pakistan auf eine Verbesserung der Menschenrechtslage zu drängen, insbesondere im Hinblick auf systematische Menschenrechtsverletzungen gegen ethnische und religiöse Minderheiten“.
Ein Bürger bittet die Bundesregierung, sich diplomatisch für bessere Menschenrechte in Pakistan einzusetzen.
Das Aktenzeichen lautet Pet 3-20-05-06-036525. Die Petition behandelt außenpolitische Themen, weshalb sie in die Zuständigkeit des Auswärtigen Amts fällt. Der Petitionsausschuss hat am 20. Mai 2026 über die Eingabe beraten und das Verfahren im Übrigen abgeschlossen.
Parlamentarisches Verfahren
Über die Annahme der Ausschussempfehlung wird der Bundestag entscheiden. Dies ist bemerkenswert, da der Petitionsausschuss unter der Vorsitzenden Dr. Hülya Düber regelmäßig Bürgereingaben zu verschiedenen Themen behandelt, wie bereits bei anderen Petitionsverfahren geschehen.
Hintergrund ist: Die Überweisung als Material bedeutet, dass das Auswärtige Amt die Petition bei seiner außenpolitischen Arbeit berücksichtigen kann. Eine Verpflichtung zu konkreten Maßnahmen besteht dabei nicht.
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Betroffen sind ethnische und religiöse Minderheiten in Pakistan sowie deutsche Bürger, die sich für internationale Menschenrechte einsetzen. Das Auswärtige Amt erhält durch die Überweisung zusätzliches Material für seine diplomatischen Aktivitäten.
Der Bundestag soll die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses annehmen. Das Auswärtige Amt erhält die Petition als Material für seine außenpolitische Arbeit. Das Petitionsverfahren wird damit abgeschlossen.
- Beschlussempfehlung
- Empfehlung eines Ausschusses an das Parlament, wie über eine Vorlage entschieden werden soll.
- Sammelübersicht
- Zusammenfassung mehrerer Petitionen, die gemeinsam behandelt werden.
Was passiert mit der Petition zu Pakistan?
Der Petitionsausschuss empfiehlt die Überweisung an das Auswärtige Amt als Material für außenpolitische Aktivitäten.
Worum geht es in der Petition konkret?
Die Petition fordert die Bundesregierung auf, bei Pakistan auf bessere Menschenrechte für ethnische und religiöse Minderheiten zu drängen.























































