Samstag, 23. Mai 2026

🏛 Thema: Drucksache 21/6058

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Die Drucksache 21/6058 betrifft die Abschlussmitteilung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags zur Beendigung von 85 Bürgeranliegen. Der Petitionsausschuss ist ein wichtiges Kontrollorgan, das Eingaben von Bürgern prüft und bearbeitet. In dieser Drucksache werden die abgeschlossenen Petitionen dokumentiert, bei denen entweder eine Lösung gefunden, eine Empfehlung an die zuständigen Behörden gegeben oder festgestellt wurde, dass eine Abhilfe nicht möglich ist. Die Veröffentlichung dieser Mitteilung ermöglicht Transparenz über die parlamentarische Bürgerbeteiligung und zeigt, wie der Bundestag mit den Anliegen seiner Bürger umgeht. Jede beendete Petition wird mit einer Begründung versehen, die erklärt, welche Maßnahmen eingeleitet oder warum keine weiteren Schritte unternommen wurden.
❓ Häufige Fragen
Was ist der Petitionsausschuss des Bundestags?
Der Petitionsausschuss prüft Eingaben von Bürgern und kann Empfehlungen an Bundesministerien oder andere Behörden aussprechen. Er ist ein Kontrollorgan zur Wahrnehmung von Bürgerrechten.
Warum werden Petitionen beendet?
Petitionen werden beendet, wenn der Ausschuss eine Lösung gefunden hat, eine Empfehlung abgegeben hat oder festgestellt hat, dass Abhilfe nicht möglich ist.
Wie kann man Drucksache 21/6058 einsehen?
Die Drucksache ist auf der Website des Bundestags (bundestag.de) unter dem Dokumentenmanagement abrufbar und kann dort in vollständiger Form heruntergeladen werden.
Gibt es regelmäßig solche Abschlussmitteilungen?
Ja, der Petitionsausschuss veröffentlicht regelmäßig Drucksachen mit Abschlussmitteilungen zu beendeten Petitionen als Teil seiner Berichterstattung.
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Schlagwort: Drucksache 21/6058

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