Vom Bundestag angenommen
- 68 Petitionsverfahren werden abgeschlossen
- Nur 12 Petitionen waren erfolgreich
- Themen von Visa bis Sozialleistungen
Petitionen: Bundestag schließt 68 Verfahren ab
Hintergrund
Petitionen sind ein wichtiges Bürgerrecht, mit dem sich Bürger direkt an den Bundestag wenden können. Der Petitionsausschuss prüft alle Eingaben und entscheidet, ob den Anliegen entsprochen werden kann. Die Sammelübersicht 256 fasst die Beschlüsse vom 20. Mai 2026 zusammen.
Der Bundestag wolle beschließen, die in der nachfolgenden Sammelübersicht enthaltenen Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen anzunehmen.
— Beschlussempfehlung BT-Drs. 21/6056
Der Petitionsausschuss des Bundestags hat die Beschlussempfehlungen für 68 Petitionsverfahren vorgelegt. Die Sammelübersicht 256 vom 20. Mai 2026 (BT-Drs. 21/6056) fasst die Entscheidungen zusammen.
Von den 68 behandelten Petitionen entspricht der Ausschuss 12 Anliegen. 56 Petitionen lehnt er ab. Dies ist bemerkenswert, da die Quote positiver Bescheide mit etwa 17,6 Prozent relativ konstant bleibt.
Breites Themenspektrum
Die Petitionen umfassten verschiedene Bereiche. Von Visa-Einzelfällen über Beschwerden über Bundesbehörden bis hin zu Sozialleistungen wie Bürgergeld und Arbeitslosengeld reicht das Spektrum. Auch Steuerangelegenheiten waren Gegenstand, ebenso Waffenrecht und Migrationspolitik.
Unter den positiv beschiedenen Petitionen befinden sich mehrere Fälle zu Visaeinzelfällen. Hintergrund ist hier oft die komplexe Rechtslage bei Aufenthaltsbestimmungen. Grundsicherung für Arbeitsuchende und Beihilfevorschriften des Bundes haben ebenfalls positive Bescheide erhalten. Bei den abgelehnten Petitionen behandelt der Ausschuss häufig Themen wie Deutscher Bundestag, Gesetzliche Krankenversicherung sowie verschiedene Steuerarten.
Das Petitionsrecht ermöglicht es Bürgern, sich direkt mit Problemen und Anliegen an das Parlament zu wenden – eine wichtige demokratische Partizipationsmöglichkeit.
Die amtierende Vorsitzende des Petitionsausschusses, Dr. Hülya Düber, zeichnet für die Beschlussempfehlungen verantwortlich. Die Empfehlungen basieren auf dem Protokoll der Ausschusssitzung vom 20. Mai 2026.
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Betroffen sind 68 Petenten aus ganz Deutschland sowie aus dem Ausland (Iran, Türkei, Dänemark, Spanien), die sich mit verschiedenen Anliegen an den Bundestag gewandt haben.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Der Bundestag hat die Vorlage mittlerweile angenommen.
- Petitionsverfahren
- Formelles Verfahren zur Bearbeitung von Bürgereingaben an den Bundestag durch den Petitionsausschuss.
- Sammelübersicht
- Zusammenfassung mehrerer Petitionsentscheidungen in einem Dokument zur effizienten parlamentarischen Behandlung.
Was bedeutet es, wenn ein Petitionsverfahren abgeschlossen wird?
Der Ausschuss hat die Eingabe geprüft und entschieden, ob dem Anliegen entsprochen werden konnte oder nicht.
Wie viele Petitionen waren erfolgreich?
Von 68 Petitionen konnten nur 12 Anliegen entsprochen werden, 56 wurden abgelehnt.























































