Vom Bundestag angenommen
- 96 Bürgereingaben werden abgeschlossen
- Themen von Strafrecht bis Digitalpolitik
- Meisten Anliegen konnten nicht erfüllt werden
Petitionsausschuss beendet 96 Bürger-Verfahren mit Sammelübersicht
Hintergrund
Sammelübersichten sind ein bewährtes Verfahren des Petitionsausschusses, um eine große Anzahl ähnlicher oder kleinerer Petitionen gebündelt zu behandeln. Die Sammelübersicht 257 umfasst Beschlüsse vom 20. Mai 2026 aus der 31. Sitzung des Ausschusses in der 21. Wahlperiode.
Der Bundestag wolle beschließen, die in der nachfolgenden Sammelübersicht enthaltenen Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen anzunehmen.
— BT-Drs. 21/6057
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 20. Mai 2026 eine umfangreiche Sammelübersicht mit 96 Beschlussempfehlungen zu Bürgerpetitionen verabschiedet. Die Drucksache 21/6057 fasst unterschiedlichste Bürgeranliegen zusammen. Diese stammen von Petenten aus ganz Deutschland sowie in Einzelfällen aus dem Ausland.
Das behandelte Themenspektrum ist bemerkenswert breit gefächert. Von Strafrecht und Verbraucherschutz über Digitalpolitik bis hin zu Sozial- und Außenpolitik reicht die Bandbreite der eingereichten Petitionen. Unter der Leitung der amtierenden Vorsitzenden Dr. Hülya Düber sind die verschiedenen Verfahren kategorisiert und mit entsprechenden Beschlussempfehlungen versehen worden.
Eine Sammelübersicht bündelt viele ähnliche Petitionen, damit der Bundestag sie gemeinsam und effizient behandeln kann.
Die Mehrzahl der Petitionsverfahren wird abgeschlossen. Hintergrund ist, dass den Anliegen überwiegend nicht entsprochen werden konnte oder bereits teilweise entsprochen wurde. Wenige Petitionen werden an Ministerien zur weiteren Bearbeitung überwiesen. Einzelne gelangen den Bundestagsfraktionen zur Kenntnis. Dies entspricht der üblichen Verteilung bei Petitionsverfahren.
Besonders häufig vertreten sind in der aktuellen Sammelübersicht Eingaben zu rechtlichen Themen. Strafrecht, Zivilprozessordnung und Gerichtswesen stehen dabei im Fokus. Auch digitale Grundrechte und Telekommunikationsinfrastruktur finden sich in der Liste. Die Spanne reicht von spezifischen Einzelfällen bis zu grundsätzlichen politischen Forderungen.
Der Bundestag wird über die Annahme der Beschlussempfehlungen entscheiden. Nach einer positiven Entscheidung gelten die Petitionsverfahren als abgeschlossen. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger werden dann über die Ergebnisse informiert. Dies stellt einen wichtigen Baustein der parlamentarischen Bürgerbeteiligung dar.
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Betroffen sind 96 Petentinnen und Petenten aus ganz Deutschland sowie der Russischen Föderation und der Ukraine, die Eingaben zu verschiedensten rechtlichen und politischen Themen eingereicht hatten.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Der Bundestag hat die Vorlage mittlerweile angenommen.
- Sammelübersicht
- Zusammenfassung mehrerer Petitionen mit ähnlichen Beschlussempfehlungen zur gebündelten Behandlung im Bundestag.
- Petitionsausschuss
- Parlamentarischer Ausschuss, der Bürgereingaben prüft und Beschlussempfehlungen an den Bundestag weiterleitet.
Was passiert mit den 96 Petitionen?
Sie werden abgeschlossen, da den Anliegen überwiegend nicht entsprochen werden konnte oder bereits entsprochen wurde.
Welche Themen behandeln die Petitionen?
Die Eingaben umfassen Strafrecht, Verbraucherschutz, Digitalpolitik, Sozialrecht und Außenpolitik.























































