Empfehlung liegt vor
- Notarfachprüfung direkt nach Studium möglich
- Digitale Führungszeugnisse für Privatnutzer
- AfD stimmt nur teilweise zu
Anwaltsnotariat: Bundestag beschließt Modernisierung und Reform
Hintergrund
Ein Bundesverfassungsgerichtsurteil vom September 2025 erklärte die starre Altersgrenze von 70 Jahren für Anwaltsnotare als verfassungswidrig. Dies machte eine Neuregelung bis Juni 2026 erforderlich. Gleichzeitig herrscht in vielen Regionen Bewerbermangel im Anwaltsnotariat, weshalb der Berufszugang attraktiver gestaltet werden soll.
Die Bundesregierung verfolgt mit ihrem Entwurf das Ziel, das Berufsrecht des Anwaltsnotariats flexibler zu gestalten. Dadurch solle der Zugang zum Anwaltsnotarberuf für jüngere Generationen von Bewerbern erleichtert und besser an deren Bedürfnisse angepasst werden.
— Gesetzentwurf BT-Drs. 21/6048
Der Rechtsausschuss des Bundestags hat am 20. Mai 2026 die Annahme des Gesetzentwurfs zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats empfohlen (BT-Drs. 21/6048). Die Reform reagiert auf ein Bundesverfassungsgerichtsurteil vom September 2025. Das Gericht hat die bisherige starre Altersgrenze von 70 Jahren für verfassungswidrig erklärt.
Erleichterte Zugangsbedingungen
Den Berufszugang will der Gesetzgeber deutlich vereinfachen. Angehende Anwaltsnotare können künftig die notarielle Fachprüfung direkt im Anschluss an das zweite Staatsexamen ablegen – die bisherige dreijährige Wartefrist entfällt. Eine zweite Wiederholung der Fachprüfung wird möglich. Zudem verkürzt sich die örtliche Wartezeit von drei auf zwei Jahre.
Das Anwaltsnotariat wird modernisiert – der Berufseinstieg wird erleichtert und digitale Führungszeugnisse kommen.
Dies ist bemerkenswert, da bislang strenge zeitliche Vorgaben galten. Familienphasen finden nun besondere Berücksichtigung: Zeiten des Mutterschutzes, der Elternzeit und der Pflegezeit gelten nicht mehr als Unterbrechung der örtlichen Wartezeit. Bei der Fortbildungspflicht reicht es künftig aus, wenn alle Stunden vor Ablauf der Bewerbungsfrist abgeleistet werden. Sie müssen nicht mehr zwingend im jeweiligen Kalenderjahr erbracht werden.
Digitale Führungszeugnisse eingeführt
Die Einführung digitaler Führungszeugnisse für private Zwecke ist ein weiterer Baustein. Pro Jahr werden rund fünf Millionen Führungszeugnisse ausgestellt – bisher ausschließlich auf Sicherheitspapier. Hintergrund ist der Wunsch nach mehr Digitalisierung im Behördenverkehr. Das digitale Führungszeugnis wird als PDF mit verifizierbarem 2D-Barcode über das Nutzerkonto bereitgestellt.
Regelung zur Altersgrenze
Beim umstrittenen Punkt der Altersgrenze hat der Ausschuss eine Kompromisslösung gewählt. Die Grenze von 70 Jahren bleibt grundsätzlich bestehen. Bei Bewerbermangel können Anwaltsnotare ihre Amtszeit jedoch zweimal um jeweils drei Jahre verlängern – maximal bis zum 76. Lebensjahr. Die AfD-Fraktion hatte eine vollständige Abschaffung der Altersgrenze beantragt.
CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke haben zugestimmt. Die AfD hat sich nur bei den Artikeln 4 bis 6 (digitale Führungszeugnisse und weitere Regelungen) beteiligt und sich bei den übrigen Punkten enthalten. Der Haushaltsausschuss hatte bereits andere Reformvorhaben vorangetrieben.
Weiterlesen:
- Bundestag senkt Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Bundestag beschließt Ökodesign-Reform
- Bundesrat fordert Entlastung für Luftfahrt
Betroffen sind angehende Anwaltsnotare, die von erleichterten Zugangsbedingungen profitieren. Praktizierende Notare über 70 Jahren können bei Bewerbermangel ihre Amtszeit verlängern. Bürger können künftig digitale Führungszeugnisse für private Zwecke beantragen.
Der Gesetzentwurf geht nach der Ausschussempfehlung zur zweiten und dritten Lesung in den Bundestag. Das Gesetz soll überwiegend am 1. Juli 2026 in Kraft treten, einige Teile bereits am Tag nach der Verkündung.
- Anwaltsnotariat
- System, bei dem Rechtsanwälte gleichzeitig als Notare tätig sein können – im Gegensatz zum hauptberuflichen Notariat.
- Notarielle Fachprüfung
- Zusätzliche Prüfung, die Rechtsanwälte ablegen müssen, um als Anwaltsnotare tätig werden zu können.
- Digitales Führungszeugnis
- Elektronische Form des Führungszeugnisses als PDF-Dokument mit verifizierbarem 2D-Barcode.
Was ändert sich beim Zugang zum Anwaltsnotariat?
Die notarielle Fachprüfung kann direkt nach dem Studium abgelegt werden. Die Wartezeit wird von drei auf zwei Jahre verkürzt.
Können Führungszeugnisse künftig digital beantragt werden?
Ja, digitale Führungszeugnisse für private Zwecke werden eingeführt und können über das Nutzerkonto abgerufen werden.























































