Vom Bundestag angenommen
- Petition aus Heusenstamm abgeschlossen
- Eingabe an Bundestagspräsidenten gerichtet
- Petitionsausschuss empfiehlt Abschluss
Petitionsausschuss schließt Bürgereingabe ab
Hintergrund
Der Petitionsausschuss des Bundestages behandelt regelmäßig Bürgereingaben in Sammelübersichten. Diese kompakte Sammelübersicht 261 enthält nur eine einzelne Petition aus Heusenstamm, die sich an den Bundestagspräsidenten richtete. Der Ausschuss empfiehlt dem Bundestag, das Verfahren abzuschließen, was einem regulären Abschluss ohne weitere Maßnahmen entspricht.
Der Bundestag wolle beschließen, die in der nachfolgenden Sammelübersicht enthaltene Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zur Petition anzunehmen.
— Beschlussempfehlung BT-Drs. 21/6061
Der Petitionsausschuss des Bundestages hat in seiner Sammelübersicht 261 eine einzelne Bürgereingabe aus Heusenstamm behandelt. Die Empfehlung lautet auf Abschluss. Die Drucksache 21/6061 vom 20. Mai 2026 zeigt, dass sich die Petition an den Präsidenten des Deutschen Bundestages gerichtet hat.
Dr. Hülya Düber, die Ausschussvorsitzende, unterzeichnete die Beschlussempfehlung. Damit wird das Petitionsverfahren abgeschlossen, nachdem der Ausschuss das Anliegen geprüft und keine weiteren parlamentarischen Maßnahmen für erforderlich gehalten hat.
Ein Bürger aus Heusenstamm hatte sich mit einem Anliegen an den Bundestagspräsidenten gewandt – dieses wird nun vom Petitionsausschuss als erledigt betrachtet.
Verfahren im Petitionswesen
Die Sammelübersicht enthält eine einzige Petition mit dem Aktenzeichen Pet 2-21-02-11010-001358. Bemerkenswert ist dies, da der Petitionsausschuss üblicherweise größere Petitionsblöcke in Sammelübersichten zusammenfasst. Zuvor hatte der Ausschuss beispielsweise größere Petitionsblöcke abgearbeitet, wie die Behandlung von 50 Bürgereingaben aus ganz Deutschland und die Beendigung von 85 Bürgeranliegen zeigt.
Der Inhalt der Petition wird in der öffentlichen Drucksache nicht detailliert dargestellt. Hintergrund ist das übliche Verfahren bei Petitionsabschlüssen, wenn persönliche oder sensible Angelegenheiten betroffen sein könnten. Das Verfahren folgt einem standardisierten Ablauf: Nach der Prüfung durch den Ausschuss wird dem Bundestag eine Beschlussempfehlung vorgelegt.
Parlamentarischer Fahrplan
Der Bundestag wird voraussichtlich der Empfehlung des Petitionsausschusses folgen. Das Verfahren soll dann formal abgeschlossen werden. Die Beschlussempfehlung wurde am 20. Mai 2026 im Protokoll Nr. 21/31 festgehalten und liegt nun dem Plenum zur Entscheidung vor.
Weiterlesen:
Betroffen ist der Petent aus Heusenstamm, dessen Eingabe an den Bundestagspräsidenten nun abgeschlossen wird. Der konkrete Inhalt der Petition ist in der öffentlichen Drucksache nicht detailliert ausgeführt.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Der Bundestag hat die Vorlage mittlerweile angenommen.
- Sammelübersicht
- Zusammenfassung mehrerer Petitionen, die der Petitionsausschuss gemeinsam behandelt und dem Bundestag zur Beschlussfassung vorlegt.
- Petitionsverfahren abschließen
- Das Anliegen wurde geprüft, aber es werden keine weiteren parlamentarischen Maßnahmen ergriffen.
Was bedeutet 'Petitionsverfahren abschließen'?
Die Petition wurde vom Ausschuss behandelt und das Verfahren wird ohne weitere Maßnahmen beendet.
Wer kann Petitionen an den Bundestag richten?
Jeder Bürger kann sich mit Anliegen und Beschwerden an den Deutschen Bundestag wenden.























































