Freitag, 22. Mai 2026

🏛 Thema: Immunität

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Immunität ist eine rechtliche Schutzvorrichtung für Abgeordnete des Bundestags. Sie schützt Parlamentarier vor strafrechtlicher Verfolgung und Haftung für Äußerungen und Abstimmungen, die sie im Bundestag oder seinen Ausschüssen tätigen. Dies gewährleistet die freie Ausübung des Mandats ohne Angst vor juristischen Konsequenzen für legislative Tätigkeiten. Die Immunität gilt jedoch nicht unbegrenzt: Sie kann durch Beschluss des Bundestags aufgehoben werden. Zudem schützt sie nicht vor Strafverfolgung wegen Straftaten, die außerhalb parlamentarischer Tätigkeit begangen werden. Die Indemnität, eine verwandte Form des Schutzes, verhindert sogar die Verfolgung von Äußerungen im Parlament. Beide Mechanismen sollen Abgeordneten ermöglichen, ihrer Kontrollfunktion nachzukommen und politische Positionen frei zu vertreten, ohne der Einschüchterung durch Klagen oder Anzeigen ausgesetzt zu sein.
❓ Häufige Fragen
Schützt Immunität Abgeordnete vor allen strafrechtlichen Verfahren?
Nein, Immunität schützt nur vor Verfolgung für Äußerungen und Abstimmungen im Parlament. Straftaten außerhalb parlamentarischer Tätigkeiten sind davon nicht umfasst.
Kann die Immunität eines Abgeordneten aufgehoben werden?
Ja, der Bundestag kann mit Beschluss die Immunität eines Abgeordneten aufheben und damit den Weg für strafrechtliche Verfolgung freigeben.
Worin unterscheiden sich Immunität und Indemnität?
Immunität schützt vor Verfolgung, Indemnität schützt vor Schadensersatzforderungen für parlamentarische Äußerungen und Abstimmungen.
Welcher Zweck steckt hinter der parlamentarischen Immunität?
Sie soll Abgeordneten die freie und unabhängige Ausübung ihres Mandats ermöglichen, ohne von Einschüchterung durch Klagen oder Anzeigen abgehalten zu werden.

Schlagwort: Immunität

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