Am 16. Mai 2026 veröffentlichte der Bundestag eine neue Drucksache, die das parlamentarische Verfahren zum Schuldnerberatungsgesetz betrifft. Die Bundesregierung rief den Vermittlungsausschuss an, nachdem das Gesetz bereits den Bundestag passiert hatte. Dies zeigt, dass zwischen Bundestag und Bundesrat offenbar Dissens über die konkrete Ausgestaltung der Schuldnerberatung besteht.
Schuldnerberatungsgesetz im Vermittlungsverfahren
Das Schuldnerberatungsdienstegesetz durchlief bereits einen längeren parlamentarischen Prozess mit mehreren Drucksachen (21/1847, 21/2458, 21/2774, 21/5883) und wurde am 14. November 2025 vom Bundestag verabschiedet. Die heutige Drucksache 21/5930 dokumentiert den Antrag der Bundesregierung, den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat anzurufen.
Der Hintergrund des Gesetzes liegt in der Überschuldungssituation von Millionen Menschen in Deutschland. Das Vermittlungsverfahren deutet darauf hin, dass zwischen den beiden Kammern des Parlaments unterschiedliche Vorstellungen über die künftige Organisation und Finanzierung der Schuldnerberatung bestehen.
Weitere parlamentarische Aktivitäten
Aufgrund der geringen Anzahl veröffentlichter Drucksachen lassen sich heute keine spezifischen Aktivitäten einzelner Fraktionen dokumentieren. Das Schuldnerberatungsgesetz betrifft als Regierungsvorhaben primär die Koalitionsfraktionen, die den Gesetzentwurf ursprünglich mittrugen.
Die Anrufung des Vermittlungsausschusses zeigt, dass auch nach der Verabschiedung durch den Bundestag der parlamentarische Prozess nicht abgeschlossen ist. Der Bundesrat hat offenbar Einwände gegen die vom Bundestag beschlossene Fassung erhoben.
Parlamentarischer Ausblick
Das Schuldnerberatungsgesetz bleibt ein zentrales Thema im parlamentarischen Verfahren. Der Vermittlungsausschuss muss nun einen Kompromiss zwischen den Positionen von Bundestag und Bundesrat finden. Dabei geht es vermutlich um grundsätzliche Fragen der Ausgestaltung der Schuldnerberatung, möglicherweise um Finanzierungsfragen oder die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern.
Je nach Ergebnis des Vermittlungsverfahrens wird das Gesetz entweder in der ursprünglichen Fassung verabschiedet, in einer kompromisshaften Neufassung erneut den parlamentarischen Prozess durchlaufen oder möglicherweise scheitern. Angesichts der gesellschaftlichen Relevanz der Überschuldungsproblematik ist jedoch davon auszugehen, dass alle Beteiligten an einer Lösung interessiert sind.
Die kommenden Wochen werden zeigen, ob der Vermittlungsausschuss zu einer einvernehmlichen Lösung findet und welche konkreten Streitpunkte zwischen Bundestag und Bundesrat bestehen.




















































