Samstag, 23. Mai 2026

🏛 Thema: Kassenzulassung

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Kassenzulassung bezeichnet die Genehmigung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), dass eine medizinische Leistung oder ein diagnostisches Verfahren von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezahlt wird. Im Bundestag werden Gesetze verabschiedet, die den Rahmen für solche Zulassungen setzen. Beispielsweise entscheidet der Bundestag über Regelungen, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit eine Leistung in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen wird. Bei neuen medizinischen Verfahren wie Pränataltests muss der Bundestag gesetzliche Grundlagen schaffen, die festlegen, unter welchen Bedingungen diese Tests von den Krankenkassen finanziert werden dürfen. Dies geschieht durch Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat, die dann vom G-BA umgesetzt werden.
❓ Häufige Fragen
Wer entscheidet letztlich über die Kassenzulassung von medizinischen Leistungen?
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) trifft die konkrete Zulassungsentscheidung. Der Bundestag schafft jedoch die rechtliche Grundlage dafür durch Gesetze.
Warum muss der Bundestag bei Pränataltests mitentscheiden?
Pränataltests berühren grundsätzliche Fragen wie Patientenrechte und Ethik, weshalb sie einer parlamentarischen Regelung durch Gesetze bedürfen, nicht nur einer administrativen Entscheidung.
Welche Kriterien muss eine Leistung erfüllen, um kassenfinanziert zu werden?
Die Leistung muss notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich sein sowie den medizinischen Standard erfüllen. Der G-BA bewertet dies nach wissenschaftlichen Maßstäben.
Können Kassenzulassungen wieder entzogen werden?
Ja, der G-BA kann Zulassungen überprüfen und bei unzureichendem Nutzen oder bei geänderten Erkenntnissen wieder entziehen oder einschränken.
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Schlagwort: Kassenzulassung

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