Empfehlung liegt vor
- AfD forderte kommunales Vetorecht bei Flüchtlings-Zuweisung
- Innenausschuss empfiehlt einstimmige Ablehnung
- Alle Parteien außer AfD dagegen
AfD-Antrag für Vetorecht bei Flüchtlings-Verteilung abgelehnt
Hintergrund
Die AfD begründet ihren Antrag mit der Nettozuwanderung von 6,5 Millionen Menschen in den letzten zehn Jahren. Sie sieht dadurch eine Verknappung und Verteuerung von Wohnraum in den Kommunen. Der Antrag bezieht sich auf § 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes und § 556d Absatz 2 BGB zu angespannten Wohnungsmärkten.
Die Fraktion der AfD kritisiert, dass die Nettozuwanderung nach Deutschland in den letzten zehn Jahren 6,5 Millionen Menschen betragen habe. Unter den Folgen der Politik der Bundesregierung litten die Einheimischen in den Kommunen unmittelbar, da Wohnraum belegt werde, was zu dessen Verknappung und Verteuerung führe.
— Begründung BT-Drs. 21/5485
Der Bundestag wird voraussichtlich den AfD-Antrag für ein kommunales Vetorecht bei der Flüchtlingsverteilung ablehnen. Am 20. Mai 2026 empfahl der Innenausschuss in der Drucksache 21/6047 einstimmig die Ablehnung – dies ist bemerkenswert, da selbst bei kontroversen Themen selten eine solche Geschlossenheit der anderen Fraktionen zu beobachten ist.
AfD-Forderung nach Vetorecht
Die AfD-Fraktion um Marc Bernhard, Carolin Bachmann und Sebastian Münzenmaier hat in ihrem ursprünglichen Antrag (Drucksache 21/5485) gefordert, dass Bundesländer keine Flüchtlinge mehr an Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt zuweisen dürften. Darüber hinaus sieht der Antrag vor, Länder nur dann zur Übernahme von Ausländern aus Aufnahmeprogrammen des Bundes zu verpflichten, wenn sie dem jeweiligen Programm zugestimmt haben.
Als Begründung führt die AfD die Nettozuwanderung von 6,5 Millionen Menschen in den letzten zehn Jahren an. Diese führt zu Wohnraumverknappung und -verteuerung. Unter dieser Entwicklung leiden die „Einheimischen in den Kommunen“, so die Argumentation der Partei in der Drucksache.
Die AfD will Kommunen das Recht geben, die Aufnahme von Flüchtlingen zu verweigern – besonders dort, wo Wohnungen knapp sind.
Ablehnung im Ausschuss
Bereits alle vier mitberatenden Ausschüsse haben die Ablehnung empfohlen. Hintergrund ist das übliche Verfahren, bei dem zunächst die Fachausschüsse ihre Stellungnahmen abgeben – hier waren dies die Ausschüsse für Recht und Verbraucherschutz, Arbeit und Soziales sowie Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen. Der federführende Innenausschuss folgte dieser Linie am 20. Mai 2026 einstimmig.
CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten gegen den AfD-Antrag. Die Kosten des Vorhabens sind laut Drucksache „nicht erörtert“ worden.
Am 23. April 2026 war der Antrag in der 74. Sitzung des Bundestages an die Ausschüsse überwiesen worden. Nach den Ausschussberatungen – wie bei anderen parlamentarischen Verfahren üblich – steht nun die abschließende Entscheidung im Plenum an.
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Betroffen wären alle deutschen Kommunen, die Flüchtlinge aufnehmen müssen, sowie Flüchtlinge selbst bei der Verteilung auf die Gemeinden.
Der Innenausschuss hat seine Empfehlung zur Ablehnung vorgelegt. Die abschließende Abstimmung im Bundestag steht noch aus, wobei aufgrund der klaren Mehrheitsverhältnisse eine Ablehnung des Antrags zu erwarten ist.
- Vetorecht
- Das Recht einer Kommune, die Zuweisung von Flüchtlingen abzulehnen oder zu verweigern.
- Angespannter Wohnungsmarkt
- Rechtlich festgestellter Zustand bei Wohnungsmangel nach § 556d BGB, der besondere Mieterschutzregeln auslöst.
Was wollte die AfD ändern?
Kommunen sollten ein Vetorecht gegen die Zuweisung von Flüchtlingen erhalten, besonders bei angespanntem Wohnungsmarkt.
Wie stimmten die anderen Parteien?
CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke stimmten geschlossen gegen den AfD-Antrag.























































