Empfehlung liegt vor
- Pränataltest wird zu oft genutzt
- Monitoring und Expertengremium gefordert
- Plenum soll entscheiden
Pränataltest-Monitoring: Gesundheitsausschuss empfiehlt Plenum-Entscheidung
Hintergrund
Seit Juli 2022 ist der nicht-invasive Pränataltest (NIPT) eine Kassenleistung für Schwangere nach ärztlicher Rücksprache. Der Test erkennt das Risiko für Trisomie 13, 18 und 21 beim Fetus. Daten der Barmer Krankenkasse zeigen, dass 2024 fast 50% der Schwangeren den Test nutzten, was einer faktischen Reihenuntersuchung gleichkommt.
Die Barmer Krankenversicherung habe festgestellt, dass im Jahr 2024 im Durchschnitt fast 50 Prozent der Schwangeren einen NIPT in Anspruch genommen hätten, womit der Test faktisch zu einem Screeningtest geworden sei.
— Bericht BT-Drs. 21/6075
Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat am 20. Mai 2026 seine Empfehlung zur Überwachung nicht-invasiver Pränataltests (NIPT) vorgelegt. Die Beschlussempfehlung mit der Drucksachennummer 21/6075 behandelt einen fraktionsübergreifenden Antrag. Dieser fordert ein systematisches Monitoring der seit Juli 2022 geltenden Kassenzulassung.
Anstieg der Nutzung
Bemerkenswert sind die Nutzungsdaten. Laut Barmer Krankenkasse haben 2024 im Durchschnitt fast 50 Prozent der Schwangeren einen NIPT in Anspruch genommen. Der Test wird damit als Screeningtest eingesetzt, obwohl er ursprünglich nur bei medizinischer Relevanz durchgeführt werden sollte. Dies ist problematisch, da auch sehr junge Schwangere einen hohen Anteil verzeichnen, was auf eine Normalisierung hinweist.
Der NIPT ist ein Bluttest, der das Risiko für Trisomie 13, 18 und 21 beim Fetus bereits früh in der Schwangerschaft bestimmt.
Forderung nach Expertengremium
Die Antragsteller fordern ein interdisziplinäres Expertengremium. Dieses soll die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung prüfen. Zusätzlich soll ein systematisches Monitoring eingerichtet werden, dessen erste Ergebnisse bis 30. Juni 2027 dem Bundestag vorliegen sollen. Hintergrund ist die Befürchtung, dass Schwangeren unabhängig von medizinischer Relevanz der Test empfohlen wird, auch damit sich Ärzte absichern können.
Einvernehmliche Ausschussempfehlung
Eine bestimmte Beschlussempfehlung konnte der Ausschuss für Gesundheit aufgrund des fraktionsübergreifenden Charakters des Antrags nicht abgeben. Stattdessen empfiehlt er einvernehmlich, dass das Plenum einen Beschluss herbeiführt. Die mitberatenden Ausschüsse für Recht und Verbraucherschutz, Arbeit und Soziales sowie Familie haben sich dieser Empfehlung angeschlossen.
Weiterlesen:
Betroffen sind alle Schwangeren, die den NIPT in Anspruch nehmen können, sowie deren Ärzte. Besonders relevant ist der hohe Anteil sehr junger Schwangerer, die den Test nutzen.
Der Ausschuss hat seine Empfehlung vorgelegt. Die abschließende Abstimmung im Bundestag steht bevor. Da es sich um einen fraktionsübergreifenden Gruppenantrag handelt, wird das Plenum über die Annahme oder Ablehnung entscheiden.
- NIPT
- Nicht-invasiver Pränataltest – Bluttest zur Risikobewertung für Trisomien beim Fetus
- Trisomie
- Chromosomenstörung, bei der ein Chromosom dreifach statt zweifach vorliegt
- Screeningtest
- Reihenuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bei beschwerdefreien Personen
Was ist ein nicht-invasiver Pränataltest?
Ein Bluttest, der das Risiko für Trisomie 13, 18 und 21 beim Fetus bereits früh in der Schwangerschaft bestimmt.
Warum soll der Test überwacht werden?
Weil mittlerweile fast 50% aller Schwangeren den Test nutzen und er faktisch zu einem Screeningtest geworden ist.























































