Empfehlung liegt vor
- 15 Bürgereingaben vom Petitionsausschuss behandelt
- Themen: Gesundheit, Jugendhilfe, Sport, Krankenhäuser
- Meiste Verfahren abgeschlossen oder weitergeleitet
Bundestag schließt weitere 15 Petitionen ab – Gesundheit bis Sport
Hintergrund
Petitionen sind ein wichtiges demokratisches Instrument, mit dem Bürger ihre Anliegen direkt an den Bundestag herantragen können. Der Petitionsausschuss prüft diese Eingaben und gibt Empfehlungen für den weiteren Umgang ab. Die Sammelübersicht 268 fasst die Beschlüsse vom 20. Mai 2026 zusammen und zeigt die Bandbreite der Bürgereingaben auf.
Der Bundestag wolle beschließen, die in der nachfolgenden Sammelübersicht enthaltenen Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen anzunehmen.
— Beschlussempfehlung BT-Drs. 21/6068
Der Petitionsausschuss des Bundestags hat in seiner Sammelübersicht 268 vom 20. Mai 2026 insgesamt 15 Bürgereingaben behandelt. Die Drucksache 21/6068 zeigt die Bandbreite der Themen, mit denen sich Bürger an das Parlament wenden.
Besonders auffällig: Sieben Petitionen zur Vergütung medizinischer Leistungen leitet der Ausschuss als Material an das Bundesministerium für Gesundheit weiter. Die Eingaben stammen dabei aus verschiedenen Städten von Tübingen bis Dresden. Sie betreffen sämtlich Fragen der Bezahlung im Gesundheitswesen.
Eine Petition zur Kinder- und Jugendhilfe aus Köln behandelt der Ausschuss gesondert. Er empfiehlt, diese teilweise an die Landesvolksvertretungen zu leiten. Hintergrund ist, dass die Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe in die Zuständigkeit der Länder fällt. Das übrige Verfahren wird abgeschlossen.
Drei weitere Petitionen schließt der Ausschuss ab, „weil den Anliegen teilweise entsprochen worden ist“. Dazu gehört eine weitere Eingabe zur Kinder- und Jugendhilfe aus Berlin sowie eine zur Wasserwirtschaft aus Bochum. Auch zwei Petitionen zum Thema Sport aus Rheinberg und Leipzig fallen in diese Kategorie.
Die verbleibenden drei Petitionen zum Krankenhauswesen aus Wiesbaden, Mönchengladbach und Magdeburg werden ohne weitere Begründung abgeschlossen. Dies ist bemerkenswert, da bei anderen Eingaben detailliertere Begründungen erfolgten. Der Petitionsausschuss unter der Vorsitzenden Dr. Hülya Düber hat damit ein breites Spektrum gesellschaftlicher Anliegen bearbeitet.
Das Petitionsrecht ermöglicht es Bürgern, sich direkt an den Bundestag zu wenden. Wie auch bei anderen Sammelübersichten des Petitionsausschusses zeigt sich die Bandbreite der Bürgereingaben.
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Betroffen sind die Petenten aus verschiedenen deutschen Städten, die sich mit Anliegen zu Gesundheitswesen, Kinder- und Jugendhilfe, Sport und anderen gesellschaftlichen Themen an den Bundestag gewandt haben.
Der Petitionsausschuss hat seine Empfehlungen vorgelegt. Die abschließende Abstimmung im Bundestag steht bevor, bei der über die Annahme der Beschlussempfehlungen entschieden wird.
- Sammelübersicht
- Zusammenfassung mehrerer Petitionsbeschlüsse in einem Dokument zur gemeinsamen Behandlung im Bundestag.
- Petitionsverfahren abschließen
- Beendigung der parlamentarischen Behandlung einer Bürgereingabe ohne weitere Maßnahmen.
Was passiert mit den Petitionen zu medizinischen Leistungen?
Sieben Petitionen zur Vergütung medizinischer Leistungen werden als Material an das Bundesministerium für Gesundheit weitergeleitet.
Warum werden manche Petitionen an die Länder weitergeleitet?
Bei der Kinder- und Jugendhilfe liegt die Zuständigkeit für die Infrastruktur bei den Ländern, weshalb die entsprechende Petition an die Landesvolksvertretungen weitergeleitet wird.























































