- Etwa 200.000 Palästinenser leben laut Schätzungen in Deutschland
- 11 Fragen zu Asylverfahren, Abschiebungen und Rassismus seit 2000
- Antwort der Bundesregierung steht noch aus
Hintergrund
Palästinenser kommen seit den 1960er-Jahren nach Deutschland – zunächst zum Studium und zur Arbeit, später als Geflüchtete aus dem libanesischen Bürgerkrieg (1970er Jahre) und dem syrischen Bürgerkrieg (2010er Jahre). Viele der in Deutschland lebenden Palästinenser sind staatenlos oder besitzen die Staatsangehörigkeit eines Drittlandes, was ihre statistische Erfassung erschwert. Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/8476 wurde am 9. Oktober 2026 eingereicht und zielt darauf ab, erstmals systematische Daten zu dieser Bevölkerungsgruppe zusammenzutragen.
Im Detail
Es gibt keine verlässliche Statistik zur Frage, wie viele Palästinenserinnen und Palästinenser in Deutschland leben. In verschiedenen journalistischen Artikeln ist von etwa 200.000 Personen die Rede.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/8476, Fraktion Die Linke
Deutschland beherbergt nach journalistischen Schätzungen rund 200.000 palästinensische Geflüchtete und Migranten – mehr als jedes andere europäische Land. Dennoch fehlen verlässliche amtliche Daten zu dieser Bevölkerungsgruppe, da viele Palästinenser staatenlos sind oder die Staatsangehörigkeit eines Drittlandes besitzen. Die Fraktion Die Linke hat mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8476 vom 9. Oktober 2026 elf Fragen eingereicht, um diese Datenlücke zumindest teilweise zu schließen.
Palästinensische Geflüchtete: Was die Anfrage erfragt
Im Mittelpunkt der Anfrage stehen Asyldaten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Fraktion fragt, wie viele Personen, die freiwillig die palästinensische Volkszugehörigkeit angaben, seit dem Jahr 2000 einen Asylerstantrag in Deutschland gestellt haben – aufgeschlüsselt nach Jahren, Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit. Ebenso soll die Bundesregierung darlegen, wie das BAMF über diese Anträge entschieden hat: nach Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärem Schutz, Abschiebungsverbot, Ablehnung oder Dublin-Entscheidung. Zur Komplexität der Datenlage trägt bei, dass Palästinenser mit syrischer, libanesischer oder jordanischer Staatsbürgerschaft in der BAMF-Statistik unter diesen Nationalitäten geführt werden, nicht als eigenständige Gruppe.
Abschiebungen und Ausweisungen seit 2024
Neben historischen Asylstatistiken richtet sich die Anfrage auf aktuelle Vollzugsdaten: Die Fraktion will wissen, wie viele Personen aus den palästinensischen Gebieten seit 2024 abgeschoben wurden – aufgeschlüsselt nach Jahren, verantwortlichen Bundesländern und Zielstaaten. Außerdem fragt sie, wie viele dieser Fälle Dublin-Überstellungen waren und wie viele Ausweisungsverfügungen ergangen sind. Relevant ist dabei auch, ob die betroffenen Personen im Ausländerzentralregister als „aufhältig“ oder „nicht aufhältig“ geführt werden. Der Kontext dieser Fragen ist die anhaltend schwierige Sicherheitslage in den palästinensischen Gebieten, die Rückführungen faktisch stark einschränkt.
Was gilt aktuell?
Palästinenser ohne eigene Staatsbürgerschaft werden im deutschen Asylrecht in der Regel als Staatenlose behandelt. Viele von ihnen erhalten subsidiären Schutz oder ein Abschiebungsverbot, da eine Rückkehr in die palästinensischen Gebiete – insbesondere nach Gaza – angesichts der anhaltenden Konflikte als unzumutbar gilt. Abschiebungen in die Gebiete selbst sind faktisch kaum durchführbar. Für Palästinenser mit der Staatsangehörigkeit eines Drittstaates gelten die jeweiligen bilateralen Regelungen. Die Kürzung der Asylverfahrensberatung von 24,5 auf 5 Mio. Euro betrifft auch palästinensische Schutzsuchende, da sie die Unterstützung im Asylverfahren erheblich verringert.
Forschung und antipalästinensischer Rassismus
Zwei Fragen der Anfrage haben einen gesellschaftspolitischen Schwerpunkt: Die Fraktion erkundigt sich, ob der Bundesregierung Forschungsprojekte zu Palästinensern in Deutschland bekannt sind und welche davon öffentlich gefördert werden. Darüber hinaus fragt sie nach Kenntnissen der Bundesregierung zu antipalästinensischem Rassismus in Deutschland. Derartige Daten sind bislang kaum systematisch erhoben worden; Berichte von Nichtregierungsorganisationen und Medien beschreiben jedoch Diskriminierungserfahrungen, die sich seit dem Hamas-Angriff vom Oktober 2023 und dem folgenden Gaza-Krieg intensiviert haben sollen. Ob und welche Erkenntnisse der Bundesregierung dazu vorliegen, ist bisher nicht amtlich dokumentiert.
Die Linke-Abgeordneten Clara Bünger und weitere 13 Parlamentarierinnen und Parlamentarier, unterzeichnet von den Fraktionsvorsitzenden Heidi Reichinnek und Sören Pellmann, wollen mit der Anfrage die Grundlage für eine evidenzbasierte Politik gegenüber dieser Bevölkerungsgruppe schaffen. Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus. Zum Vergleich: Auch beim BAMF wurden zuletzt Fälle bekannt, in denen Asylverfahren über 31 Monate ohne Entscheidung blieben – ein strukturelles Problem, das auch palästinensische Antragsteller betreffen kann.
Betroffen sind palästinensische Geflüchtete und Migrantinnen und Migranten in Deutschland, die laut journalistischen Schätzungen rund 200.000 Personen umfassen. Darüber hinaus sind das BAMF als entscheidende Behörde sowie die Bundesländer betroffen, die für Abschiebungen und Ausweisungen zuständig sind.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8476) ist beim Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat die Anfrage zu beantworten; grundsätzlich sieht § 104 der Geschäftsordnung des Bundestages eine Antwort innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vor. Eine Antwort liegt bislang nicht vor.
- Nakba
- Arabischer Begriff für „Katastrophe“; bezeichnet die Flucht und Vertreibung von Palästinensern im Zuge des israelischen Unabhängigkeitskrieges 1948.
- Subsidiärer Schutz
- Eine Form des Schutzes für Personen, die weder als Flüchtlinge anerkannt werden noch Asylberechtigung erhalten, aber bei Rückkehr ernsthaften Schaden erleiden würden.
- Dublin-Überstellung
- Überstellung eines Asylsuchenden in den EU-Mitgliedstaat, der laut Dublin-Verordnung für die Prüfung des Asylantrags zuständig ist.
Wie viele Palästinenser leben in Deutschland?
Laut Vorbemerkung der Fraktion Die Linke ist in journalistischen Berichten von etwa 200.000 Personen die Rede. Eine amtliche Statistik existiert nicht, da viele Palästinenser staatenlos sind oder eine andere Staatsbürgerschaft besitzen.
Was fragt Die Linke konkret beim BAMF ab?
Die Fraktion fragt nach Asylerstanträgen seit dem Jahr 2000, aufgeschlüsselt nach Jahren, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Entscheidungsart – von Flüchtlingsanerkennung über subsidiären Schutz bis zur Ablehnung.
Wann ist mit einer Antwort der Bundesregierung zu rechnen?
Für Kleine Anfragen sieht die Geschäftsordnung des Bundestages grundsätzlich eine Antwort innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vor.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8476 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































