- Blockmodell-Anteil lag 2009–2018 bei durchschnittlich 82 Prozent
- Eintrittsalter soll von 55 auf 58 Jahre steigen
- 40 Prozent der Beschäftigten zweifeln daran, bis zur Rente durchzuhalten
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7612 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Alterssicherungskommission der Bundesregierung hat am 23. Juni 2026 ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen vorgelegt. Empfehlung 13 sieht vor, das Eintrittsalter für Altersteilzeit von derzeit 55 auf 58 Jahre anzuheben und das Blockmodell abzuschaffen. Der Koalitionsausschuss hat am 2. Juli 2026 beschlossen, alle 33 Empfehlungen vollständig und zügig in einem Gesetzespaket umzusetzen. Das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) ermöglicht es Beschäftigten ab 55 Jahren, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und mit Aufstockungsleistungen des Arbeitgebers in die Rente überzugehen. Die Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit ist bereits zum 31. Dezember 2009 ausgelaufen; seitdem wird Altersteilzeit ausschließlich tarifvertraglich und betrieblich finanziert.
- 82 % — Anteil des Blockmodells an allen Altersteilzeitvereinbarungen im Zeitraum 2009 bis 2018 (IAB-Forschungsbericht 24/2025)
- 40 % — Anteil der Beschäftigten, die sich laut DGB-Index Gute Arbeit nicht vorstellen können, unter aktuellen Bedingungen bis zur Rente zu arbeiten
- 47 % — Anteil der Altersteilzeitbeschäftigten in Betrieben mit mehr als 1.000 Beschäftigten
- 54 % (2023) / 72 % (2009) — Anteil der Altersteilzeitbeschäftigten mit anerkanntem Berufsabschluss, deutlich gesunken
- 12 % — Anteil der Altersteilzeitbeschäftigten in Berufen mit hohen beruflichen Belastungen im Jahr 2023
Im Detail
Die Bundesregierung prüft derzeit die konkrete Umsetzung dieser Empfehlung. Dabei hat die Bundesregierung im Blick, dass die Altersteilzeit ein Instrument ist, welches im Rahmen von betrieblichen Umorganisationen eingesetzt werden kann, um Personal sozialverträglich abzubauen.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7612, S. 4
Das Altersteilzeit-Blockmodell steht vor der Abschaffung: Die Alterssicherungskommission der Bundesregierung empfiehlt in ihrem Bericht vom Juni 2026, das Mindestalter für Altersteilzeit von 55 auf 58 Jahre anzuheben und das Blockmodell vollständig zu streichen. Der Koalitionsausschuss hat am 2. Juli 2026 beschlossen, alle 33 Empfehlungen der Kommission zügig in einem Gesetzespaket umzusetzen. Die Fraktion Die Linke hat dazu 26 Detailfragen gestellt; die Antwort der Bundesregierung liegt seit dem 12. August 2026 als BT-Drs. 21/7612 vor.
Blockmodell dominiert: 82 Prozent aller Altersteilzeitvereinbarungen
Das Blockmodell ist mit Abstand die häufigste Form der Altersteilzeit. Laut IAB-Forschungsbericht 24/2025 lag sein Anteil in den Jahren 2009 bis 2018 bei durchschnittlich 82 Prozent aller Vereinbarungen. Im Blockmodell arbeiten Beschäftigte zunächst für eine Arbeitsphase Vollzeit weiter und sind anschließend vollständig von der Arbeit freigestellt — erhalten dabei aber durchgehend reduziertes Gehalt mit Aufstockung durch den Arbeitgeber. Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort, dass die Beschäftigten ab Beginn der Freistellungsphase den Betrieben nicht mehr zur Verfügung stehen, und stützt damit die Einschätzung der Alterssicherungskommission, beim Blockmodell handele es sich faktisch um eine Form der Frühverrentung.
Was gilt aktuell?
Derzeit können Beschäftigte ab dem 55. Lebensjahr Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG) beantragen. Eine staatliche Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit gibt es seit dem 31. Dezember 2009 nicht mehr; die Finanzierung erfolgt seitdem ausschließlich über Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Entsprechend entfallen laut IAB 47 Prozent aller Altersteilzeitbeschäftigten auf Großbetriebe mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Ende 2023 wurde Altersteilzeit am häufigsten in der Energieversorgung, in Finanz- und Versicherungsdienstleistungen sowie im Verarbeitenden Gewerbe genutzt.
Altersteilzeit-Reform: Wer ist besonders betroffen?
Obwohl das politische Argument für den Erhalt des Blockmodells häufig auf körperlich belastende Berufe zielt, zeigt der IAB-Befund ein differenziertes Bild: Im Jahr 2023 arbeiteten nur knapp 12 Prozent aller Altersteilzeitbeschäftigten in Berufen mit hohen beruflichen Belastungen. Die Altersteilzeit wird also mehrheitlich von Beschäftigten genutzt, die keinen überdurchschnittlichen körperlichen Belastungen ausgesetzt sind. Dennoch bleibt die Frage, was mit den rund 40 Prozent der Beschäftigten passiert, die laut DGB-Index Gute Arbeit nicht vorstellen können, unter den aktuellen Bedingungen bis zum Renteneintrittsalter durchzuhalten. Die Bundesregierung verweist hier auf Präventions- und Rehabilitationsempfehlungen der Kommission (Empfehlungen 10 und 12), ohne konkrete Maßnahmen zu nennen.
Bundesregierung verweigert Folgenkostenprognose
Zu den zentralen Fragen — ob die Reform zu mehr betriebsbedingten Kündigungen, mehr Arbeitslosigkeit oder höherem Sozialleistungsbezug führen wird — liefert die Bundesregierung keine Zahlen. Sie erklärt, es könne keine sichere Prognose abgegeben werden, für welche Alternativen sich Betriebe zukünftig entscheiden werden. Auch zu möglichen Mehrkosten bei der Erwerbsminderungsrente macht die Bundesregierung keine Angaben. Ebenso sind die internen Berechnungen der Alterssicherungskommission nicht öffentlich zugänglich, da die Kommission unabhängig und frei von Weisungen tätig war.
Für bestehende Altersteilzeitverträge gilt der verfassungsrechtliche Grundsatz des Vertrauensschutzes — unabhängig davon, ob die Freistellungsphase bereits begonnen hat. Die konkrete Ausgestaltung entsprechender Schutzregelungen bleibt dem Gesetzgeber vorbehalten. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände werden nach Angaben der Bundesregierung im Rahmen der Verbändebeteiligung zum Referentenentwurf einbezogen. Zum Bundeshaushalt 2027 sind die fiskalischen Folgewirkungen der Rentenreform bislang nicht beziffert.
Das Eintrittsalter für die Altersteilzeit hat sich ohnehin bereits nach oben verschoben: Laut IAB ist das durchschnittliche Eintrittsalter im Zeitraum 2002 bis 2022 bei Frauen um 3,2 Jahre und bei Männern um 1,6 Jahre gestiegen. Das durchschnittliche Austrittsalter stieg im selben Zeitraum bei Frauen um 4,1 Jahre und bei Männern um 2,5 Jahre.
Weiterlesen:
- Atomkraftwerk-Rückbau: Stand und Reaktivierungschancen 2026
- UN-Beiträge: 3,24 Mrd. Euro und zwölf offene Fragen
Direkt betroffen sind alle Beschäftigten ab 55 Jahren, die einen Altersteilzeitvertrag abgeschlossen haben oder planen. Besonders relevant ist die Reform für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in körperlich belastenden Berufen wie Pflege, Bau und Handwerk. Laut IAB arbeiteten im Jahr 2023 aber nur knapp 12 Prozent aller Altersteilzeitbeschäftigten in Berufen mit hohen beruflichen Belastungen. Betriebe mit mehr als 1.000 Beschäftigten sowie Branchen wie Energieversorgung und Finanzdienstleistungen sind quantitativ am stärksten betroffen.
Bei den zentralen Fragen zu möglichen Folgen (Anstieg betriebsbedingter Kündigungen, Arbeitslosigkeit, Sozialleistungsbezug, Kosten) verweist die Bundesregierung auf noch laufende Prüfungen und erklärt, keine sicheren Prognosen abgeben zu können. Zu internen Berechnungen der Alterssicherungskommission erteilt sie keine Auskunft, da die Kommission unabhängig tätig war.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Altersteilzeit-Reform: Linke stellt 26 Fragen zu Blockmodell-Abschaffung →
- Blockmodell
- Altersteilzeit-Variante mit zwei aufeinanderfolgenden Phasen: zuerst Vollzeitarbeit (Arbeitsphase), dann vollständige Freistellung (Freistellungsphase) bei durchgehend reduziertem Gehalt.
- Altersteilzeitgesetz (AltTZG)
- Bundesgesetz, das Beschäftigten ab 55 Jahren ermöglicht, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und mit Aufstockungsleistungen des Arbeitgebers gleitend in die Rente zu wechseln.
- Alterssicherungskommission
- Von der Bundesregierung eingesetzte unabhängige Kommission aus Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftlern und Bundestagsabgeordneten, die im Juni 2026 Empfehlungen zur Zukunft der Alterssicherung vorgelegt hat.
Was ist das Blockmodell bei der Altersteilzeit?
Im Blockmodell arbeiten Beschäftigte zunächst Vollzeit weiter (Arbeitsphase) und sind anschließend vollständig von der Arbeit freigestellt (Freistellungsphase), erhalten aber durchgehend reduziertes Gehalt. Laut Bundesregierung stehen sie ab Beginn der Freistellungsphase dem Betrieb nicht mehr zur Verfügung.
Was plant die Alterssicherungskommission konkret?
Die Kommission empfiehlt in Empfehlung 13, das Mindestalter für Altersteilzeit von 55 auf 58 Jahre anzuheben, es künftig an die Regelaltersgrenze zu koppeln und das Blockmodell vollständig abzuschaffen.
Gilt Vertrauensschutz für bestehende Altersteilzeitverträge?
Die Bundesregierung bestätigt, dass der Grundsatz des Vertrauensschutzes für bestehende Verträge gilt — unabhängig davon, ob die Freistellungsphase bereits begonnen hat. Die konkrete Ausgestaltung bleibt dem Gesetzgeber vorbehalten.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7612 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































