Was ist ein Petitionsausschuss?
Der Petitionsausschuss ist ein ständiger Ausschuss des Deutschen Bundestages. Seine Aufgabe besteht darin, Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern an das Parlament entgegenzunehmen, zu prüfen und zu bearbeiten. Diese Eingaben werden als Petitionen bezeichnet. Jede Person, die in Deutschland lebt, hat das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an den Bundestag zu wenden – unabhängig von Alter, Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz.
Rechtliche Grundlage
Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert. Dort heißt es, dass jedermann das Recht hat, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Konkretisiert wird dieses Recht durch das Gesetz über die Befugnisse des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages (kurz: Petitionsausschussgesetz) vom 19. Juli 1975. Darin sind die Rechte und Möglichkeiten des Ausschusses geregelt, etwa das Recht auf Akteneinsicht, die Befragung von Behörden oder die Durchführung von Anhörungen.
Wie funktioniert das Verfahren?
Wer eine Petition einreichen möchte, kann dies schriftlich per Post oder über das Online-Petitionsportal des Bundestages tun. Nach dem Eingang wird die Petition registriert und einem zuständigen Berichterstatter im Ausschuss zugeteilt. Der Ausschuss prüft das Anliegen und holt bei Bedarf Stellungnahmen von Bundesministerien oder anderen Behörden ein. Am Ende des Verfahrens gibt der Ausschuss eine Beschlussempfehlung ab, die dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt wird. Mögliche Ergebnisse sind unter anderem die Weiterleitung an die Bundesregierung, die Archivierung oder die Ablehnung der Petition.
Petitionen, die besonders viele Unterstützer gewinnen – in der Regel mehr als 50.000 Mitzeichner –, können zu einer öffentlichen Ausschusssitzung führen, in der der Petent sein Anliegen persönlich vortragen darf. Das verleiht dem Verfahren eine zusätzliche demokratische Dimension und sorgt für öffentliche Aufmerksamkeit.
Praxisbeispiel aus der Arbeit des Ausschusses
Die Bandbreite der behandelten Themen ist groß. Der Ausschuss befasst sich sowohl mit individuellen Beschwerden über Behördenentscheidungen als auch mit gesellschaftspolitischen Grundsatzfragen. So hat er etwa Petitionsausschuss: 4 Petitionen zu Insolvenz-, Miet- und Sicherheitsrecht behandelt – ein Beispiel dafür, wie konkrete rechtliche Alltagsfragen den Weg ins Parlament finden können. Wie viele Anliegen der Ausschuss in einem einzelnen Monat bearbeitet, zeigt ein weiterer Beitrag: Petitionsausschuss: 85 Bürgeranliegen im Juni 2026 entschieden.
Bedeutung für die Demokratie
Der Petitionsausschuss ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Bevölkerung und Parlament. Er gibt jedem Einzelnen die Möglichkeit, auf Missstände aufmerksam zu machen oder gesetzgeberische Veränderungen anzuregen – ohne Anwalt, ohne kompliziertes Verfahren. Damit trägt er zur demokratischen Teilhabe bei und stärkt das Vertrauen in staatliche Institutionen. Weitere parlamentarische Begriffe finden sich in der Begriff erklärt: Sammelübersicht auf drucksachlich.de.
































































