Quellen- und Prüfstand: Grundlage ist die Kleine Anfrage. Zahlen und Vorwürfe der Vorbemerkung sind den Fragestellern zugeordnet. DIP führte den Vorgang bei der Prüfung am 19. Oktober 2026 als noch nicht beantwortet.
- Anfrage der Grünen nennt 284.000 erlegte Waschbären 2024 und verweist auf wachsenden Bestand
- Grüne fragen nach nicht-letalen Methoden wie Sterilisation und Fertilitätskontrolle
- Anfrage nennt eine Bestandsschätzung von 1,6 bis 2 Millionen Tieren
Hintergrund
Der Waschbär steht auf der Unionsliste invasiver gebietsfremder Arten nach der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014. Die Vorbemerkung nennt unter Verweis auf den Deutschen Jagdverband für 2024 bundesweit rund 284.000 erlegte Waschbären – gegenüber etwa 116.000 im Jahr 2014. Eine wissenschaftliche Studie (Cunze et al., 2025, Ecological Indicators, 175:113568) zeigt laut der Drucksache jedoch, dass die Population trotz steigender Abschusszahlen weiter wächst. Das aktuelle Management-und Maßnahmenblatt Waschbär der Bundesbehörden stammt aus dem Jahr 2018.
- 284.000 Tiere — Erlegte Waschbären in Deutschland im Jahr 2024 laut Vorbemerkung unter Verweis auf die Bundesjagdstatistik.
- 116.000 Tiere — Erlegte Waschbären im Jahr 2014; seitdem hat sich die Abschusszahl mehr als verdoppelt.
- 1,6–2 Millionen — Geschätzter Gesamtbestand wildlebender Waschbären in Deutschland laut Vorbemerkung; kein eigener Erhebungsstichtag genannt.
- ca. 40 Prozent — Anteil der bejagten Waschbären, die laut Vorbemerkung unter Verweis auf den WILD-Jahresbericht 2023 mit Fallen gefangen und anschließend getötet werden.
- 32 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8569 zu Populationsmanagement, Tierschutz und nicht-letalen Methoden.
Im Detail
Obwohl die Bejagung so stark zugenommen hat, zeigen die Ergebnisse einer aktuellen wissenschaftlichen Untersuchung, dass die Waschbärpopulation in Deutschland weiter kontinuierlich ansteigt.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/8569, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Die Grünen verweisen in ihrer Vorbemerkung auf eine trotz höherer Abschusszahlen wachsende Waschbärpopulation. Sie wollen von der Bundesregierung wissen, welche Erkenntnisse zur Wirksamkeit der bisherigen Jagdstrategie und zu Alternativen vorliegen. Das ist eine Fragestellung der Fraktion, keine abgeschlossene Bewertung der Bundesregierung. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat am 14. Oktober 2026 die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/8569 eingereicht und darin 32 Fragen zur Waschbär-Populationskontrolle an die Bundesregierung gerichtet.
Waschbär-Management: Mehr Jagd, kein Effekt?
Die Vorbemerkung der Anfrage nennt unter Verweis auf die Jagdstatistik für 2024 rund 284.000 erlegte Waschbären – gegenüber etwa 116.000 im Jahr 2014 hat sich die Zahl mehr als verdoppelt. Nach Darstellung der Fragesteller zeigt eine Studie von Cunze et al. aus dem Jahr 2025, dass die Waschbärpopulation weiter steigt. Die Vorbemerkung der Anfrage nennt Schätzungen von 1,6 bis 2 Millionen Tieren in Deutschland; ein eigener Erhebungsstichtag wird nicht genannt. Als mögliche Erklärung verweist die Anfrage auf das Phänomen der kompensatorischen Reproduktion: Entnahmen könnten durch höhere Fortpflanzungsraten und Zuzug teilweise ausgeglichen werden. Ob und in welchem Umfang dies die beobachtete Entwicklung erklärt, ist damit nicht abschließend belegt.
Was gilt aktuell beim Waschbär-Management?
Deutschland ist nach der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 verpflichtet, wirksame Maßnahmen gegen invasive gebietsfremde Arten zu ergreifen. Der Waschbär steht auf der Unionsliste dieser Verordnung. Das aktuelle Management- und Maßnahmenblatt Waschbär des Bundes stammt aus dem Jahr 2018. Das Waschbär-Management liegt überwiegend in der Zuständigkeit der Bundesländer und wird fast ausschließlich über die Jagd abgewickelt – rund 40 Prozent der bejagten Tiere werden dabei laut Vorbemerkung unter Verweis auf den WILD-Jahresbericht 2023 mit Fallen gefangen und anschließend getötet.
Nicht-letale Methoden und europäisches Recht
Vor dem Hintergrund des wachsenden Bestands und anhaltender Tierschutzdiskussionen erkundigt sich die Anfrage nach der rechtlichen Möglichkeit, Fang-, Kastrations- und Freilassungsverfahren einzusetzen. Die Anfrage verweist auf das Freisetzungsverbot für gelistete Arten und die Ausnahmeregelungen nach Artikeln 8 und 9 der EU-Verordnung. Die Fraktion fragt konkret, wie die Bundesregierung die Vereinbarkeit solcher Methoden mit EU-Recht bewertet. Die Vorbemerkung verweist auf wissenschaftliche Pilotprojekte: Ein Berliner Projekt erforschte die Kastration und Sterilisation wildlebender Waschbären, und eine Studie in der Uckermark zeigte laut Anfrage das Potenzial nicht-letaler Methoden im Rahmen eines individuenbasierten Managements. Laut Vorbemerkung diskutiert die Forschung auch KI-gestützte Lebendfallen, die Verhütungsmittel automatisch injizieren könnten.
Die Anfrage berührt dabei auch konkrete Tierschutzfragen: In einigen Bundesländern ist die Bejagung auch während der Setz- und Aufzuchtzeit zulässig, was nach Ansicht der Fragesteller mit dem Tierschutzgesetz und der EU-Verordnung kollidieren kann, weil Jungtiere ohne das erlegte Muttertier verenden. Ferner fragt die Anfrage, in welchen Bundesländern Totschlagfallen noch zugelassen sind und ob die Anforderungen des internationalen Übereinkommens über humane Fangnormen (AIHTS) vollständig umgesetzt sind. Auch der Beifang geschützter Nichtzielarten wie Fischotter, Wildkatze oder Baummarder bei der Fallenjagd auf Waschbären ist Gegenstand der 32 Fragen.
Waschbär-Management und Biodiversität
Aus naturschutzfachlicher Sicht verweist die Anfrage auf mögliche Auswirkungen des Waschbären auf heimische Amphibien, Reptilien und bodenbrütende Vogelarten. Ob gezielte regionale Bejagung den Prädationsdruck auf diese Arten nachweislich senkt, ist eine der zentralen Fragen an die Bundesregierung. Für Städte und Gemeinden mit hoher Waschbär-Dichte stellen sich zudem Fragen nach präventiven Maßnahmen im urbanen Raum.
Bislang liegt keine Antwort der Bundesregierung vor. Nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt ist die Beantwortung einer Kleinen Anfrage grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen vorgesehen.
Betroffen sind Naturschutzfachleute, Landwirte mit Ernteschäden durch Waschbären sowie Kommunen mit hohen Populationsdichten in urbanen Räumen. Indirekt betroffen sind auch gefährdete heimische Tierarten wie Amphibien, Reptilien und bodenbrütende Vögel, auf die Waschbären als Räuber einwirken. Tierschutzorganisationen, die Jagdpraxis und Fallenfang kritisieren, gehören ebenfalls zu den Betroffenen dieser politischen Diskussion.
Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/8569 ist am 14. Oktober 2026 eingegangen. Die Bundesregierung muss die Anfrage nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen beantworten. Eine Antwort liegt bislang nicht vor.
- Invasive gebietsfremde Art
- Tierart oder Pflanze, die außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets vorkommt und dort einheimische Arten oder Ökosysteme schädigt; die EU-Verordnung Nr. 1143/2014 regelt unter anderem Maßnahmen zum Management weit verbreiteter invasiver Arten. Die Anfrage thematisiert deren Wirksamkeit und den Tierschutz.
- Kompensatorische Reproduktion
- Biologisches Phänomen, bei dem eine Population Verluste durch verstärkte Fortpflanzung ausgleicht; die Bejagung einer Art kann so paradoxerweise das Populationswachstum kaum bremsen.
- AIHTS
- Agreement on International Humane Trapping Standards – internationales Übereinkommen über humane Fangnormen, das Mindeststandards für Tierfallen festlegt dessen Umsetzung die Anfrage mit Frage 14 thematisiert.
Wie viele Waschbären leben in Deutschland?
Laut der Vorbemerkung der Anfragenden gehen aktuelle Schätzungen von einem Bestand zwischen 1,6 und 2 Millionen Waschbären in Deutschland aus.
Warum wächst die Population trotz intensiver Bejagung?
Die Fragesteller nennen kompensatorische Reproduktion und Zuzug als mögliche Erklärungen. Die Anfrage fragt nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen der Bundesregierung; sie belegt keine allgemeingültige Ursache für jeden regionalen Bestand.
Was sind nicht-letale Methoden der Populationskontrolle?
Dazu zählen laut Anfrage Fertilitätskontrolle durch Kontrazeptiva sowie Fang-, Kastrations- und Freilassungsverfahren. Perspektivisch wird auch KI-gestützte automatische Injektion von Verhütungsmitteln in Lebendfallen erforscht.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8569 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.






































































