- 8.479 Stellen sollen laut Regierungsplan bis 2029 gestrichen werden
- 2026 sind 2.252 Stelleneinsparungen geplant — Umsetzungsstand unklar
- 25 Detailfragen prüfen, ob Personalabbau real oder nur auf dem Papier erfolgt
Hintergrund
Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die 21. Wahlperiode sieht vor, den Personalbestand in der Ministerial- und Bundestagsverwaltung sowie in bestimmten nachgeordneten Behörden bis 2029 um mindestens 8 Prozent zu reduzieren. Das Haushaltsgesetz 2026 konkretisiert dies mit einer gesetzlichen Einsparvorgabe von 2,2 Prozent. Die Bundesregierung hatte auf eine frühere Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/5666) bereits die geplanten Jahreseinsparungen mitgeteilt. Parallel dazu wurde in der 21. Wahlperiode das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung neu errichtet, was Stellenverschiebungen zwischen Ressorts auslöste und die Bewertung des tatsächlichen Personalabbaus erschwert.
- 600 Stellen — im Haushaltsjahr 2025 tatsächlich eingespart, laut Regierungsantwort auf BT-Drs. 21/5666.
- 2.252 Stellen — für 2026 geplante Einsparung gemäß § 17 Haushaltsgesetz 2026 (2,2 Prozent der Planstellen).
- 8.479 Stellen — Gesamtsumme der geplanten Stelleneinsparungen 2025–2029 laut bisheriger Regierungsauskunft.
- mindestens 8 Prozent — das im Koalitionsvertrag vereinbarte Personalabbau-Ziel für Ministerial- und Bundestagsverwaltung bis 2029.
- 25 Einzelfragen — umfasst die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/8748 vom 21. Oktober 2026.
Im Detail
„Wir werden den Personalbestand in der Ministerial- und Bundestagsverwaltung sowie in bestimmten nachgeordneten Behörden bis zum Jahr 2029 um mindestens acht Prozent reduzieren.“
— Koalitionsvertrag CDU/CSU/SPD, 21. Wahlperiode, zitiert in BT-Drs. 21/8748
Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die 21. Wahlperiode enthält ein klares Versprechen: Die Ministerial- und Bundestagsverwaltung soll bis 2029 um mindestens 8 Prozent schrumpfen. Zwischen 2025 und 2029 sollen insgesamt 8.479 Planstellen und Stellen gestrichen werden — mit dem größten Jahresschritt von 2.252 Stellen allein im Jahr 2026. Wie weit dieser Stellenabbau tatsächlich vorangeschritten ist, will die AfD-Fraktion mit BT-Drs. 21/8748 vom 21. Oktober 2026 in 25 Detailfragen wissen.
Stellenabbau Bundesministerien: Was gilt aktuell?
Das Haushaltsgesetz 2025 sah eine Einsparquote von 0,5 Prozent vor; laut früherer Regierungsantwort auf BT-Drs. 21/5666 wurden daraufhin 600 Stellen eingespart. Für 2026 erhöht § 17 des Haushaltsgesetzes die Einsparvorgabe auf 2,2 Prozent. Der Regierungsentwurf für 2027 sieht erneut 2 Prozent vor. Damit bewegt sich der Stellenabbau in den Bundesministerien in einer gesetzlich abgesicherten Kurve — doch ob die einzelnen Ressorts ihre Quoten auch tatsächlich erfüllen, ist öffentlich nicht transparent.
Ressortneuzuschnitte erschweren den Nachweis
Ein zentrales Methodenproblem beim Stellenabbau ist die Neugründung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung in der 21. Wahlperiode. Zuständigkeiten aus mehreren Ressorts wurden zusammengeführt; dadurch verändern sich die Stellenzahlen einzelner Ministerien nicht nur durch echten Personalabbau, sondern auch durch interne Verlagerungen. Die AfD-Fraktion fragt daher explizit, wie die Personalveränderungen bereinigt um organisatorische Umstrukturierungen aussehen (Fragen 5–7). Nur so lässt sich belastbar beurteilen, ob der Stellenabbau substanziell ist oder ob er sich teilweise in bloßen Umbuchen zwischen Haushaltsplänen erschöpft.
Externe Berater als Lückenbuße?
Besondere Aufmerksamkeit verdient Frage 19: Die Anfrage erkundigt sich, ob Ministerien nach Stellenstreichungen auf externe Beschäftigte, Leiharbeitnehmer oder Berater zurückgegriffen haben, um wegfallendes Personal zu ersetzen — und wenn ja, zu welchen Kosten. Dieses Muster ist aus früheren Sparprogrammen bekannt: Stellen im Haushaltsplan verschwinden, die Arbeit wird aber extern eingekauft. Wie die Erfahrung bei anderen Ausgabenbereichen zeigt, führen fehlende Transparenzmechanismen oft dazu, dass tatsächliche Kosten verborgen bleiben.
Was die 25 Fragen konkret abfragen
Die Anfrage strukturiert sich in drei Themenkomplexe. Erstens verlangt sie Bestandsdaten: Wie viele Planstellen gab es in jedem Ministerium zum 31. Dezember 2024, zum 31. Dezember 2025 und zum 30. Juni 2026 — jeweils aufgeschlüsselt nach Beamten- und Tarifstatus sowie nach besetzten und unbesetzten Stellen? Zweitens fragt sie nach dem Umsetzungsstand der 2026er Einsparvorgabe: Welche Ressorts haben ihre Quote bereits erfüllt, welche nicht? Welcher Anteil der Stellen ist bereits verbindlich als Einsparstelle bestimmt, welcher noch unentschieden? Drittens greift sie die konzeptionelle Unklarheit auf: Bezieht sich das 8-Prozent-Ziel auf Planstellen, besetzte Stellen, Köpfe oder Vollzeitäquivalente? Die Antwort darauf ist keineswegs trivial, weil jede Kennzahl zu unterschiedlichen Ist-Werten führt. Auch die Entwicklung der öffentlichen Haushaltslage macht den Sparfortschritt politisch relevant.
Zielpfad und Abweichungen bis 2029
Frage 25 verlangt den jährlichen Sollpfad je Bundesministerium sowie den tatsächlichen Ist-Wert zum 30. Juni 2026 mit Abweichungsausweis. Das ist politisch bedeutsam: Sind einzelne Ressorts bereits im Rückstand, müssten sie in den verbleibenden Jahren überproportional einsparen — oder das Gesamtziel verfehlt der Koalition ihr eigenes Versprechen. Die Anfrage wurde von Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und der AfD-Fraktion am 12. Oktober 2026 unterzeichnet und am 21. Oktober 2026 als Drucksache 21/8748 veröffentlicht.
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Betroffen sind die Beschäftigten aller Bundesministerien einschließlich des Bundeskanzleramts — Beamte wie Tarifbeschäftigte. Mittelbar sind Steuerzahler berührt, da der Umfang der Bundesverwaltung die laufenden Personalkosten im Bundeshaushalt bestimmt. Auch externe Dienstleister und Beratungsunternehmen könnten betroffen sein, sofern sie Aufgaben übernehmen, die wegen Stellenstreichungen nicht mehr durch eigenes Personal wahrgenommen werden.
Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/8748 wurde am 21. Oktober 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat die Anfrage innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt zu beantworten. Eine Antwort liegt bisher nicht vor.
- Planstelle / Stelle
- Haushaltsrechtlich ausgebrachte Position für Beamte (Planstelle) oder Tarifbeschäftigte (Stelle); ihre Existenz im Haushalt bedeutet nicht zwingend, dass sie tatsächlich besetzt ist.
- Vollzeitäquivalent (VZÄ)
- Maßeinheit, die Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigung auf Vollzeitstellen umrechnet — ermöglicht den Vergleich unabhängig vom Beschäftigungsumfang.
- kw-Vermerk
- Haushaltsvermerk 'künftig wegfallend': Die Stelle wird nach ihrem nächsten Freiwerden nicht wieder besetzt und entfällt dauerhaft.
Wie viele Stellen sollen bis 2029 insgesamt eingespart werden?
Laut Regierungsantwort auf BT-Drs. 21/5666 plant die Bundesregierung Einsparungen von 600 Stellen (2025), 2.252 (2026), 2.048 (2027), 2.048 (2028) und 1.531 (2029) — zusammen 8.479 Stellen.
Was sieht das Haushaltsgesetz 2026 für Stelleneinsparungen vor?
§ 17 des Haushaltsgesetzes 2026 sieht eine Stelleneinsparung von 2,2 Prozent der maßgeblichen Planstellen und Stellen vor.
Warum reicht die bloße Zahl der Planstellen nicht als Maßstab?
Weil Ressortneuzuschnitte und Aufgabenverlagerungen — etwa durch das neue Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung — Stellenveränderungen erzeugen, die keinen echten Personalabbau darstellen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8748 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































