Quellenstand: Dieser Beitrag gibt die Regierungsantwort vom 5. Oktober 2026 wieder. Zeitangaben und Planungen beziehen sich auf diesen Stand; sie sind keine Bestätigung späterer Entwicklungen.
- Bundesjustizministerium prüft Reform des Weisungsrechts gegenüber Staatsanwälten
- Keine Reform beim Wahlverfahren für Bundesverfassungsrichter geplant
- Justizministertreffen vom 15. September 2026 hatte informellen Charakter
Hintergrund
Am 15. September 2026 verabschiedeten die Justizminister Deutschlands, Österreichs, Luxemburgs, Liechtensteins und der Schweiz in Berlin eine Gemeinsame Erklärung zur Unabhängigkeit der nationalen und internationalen Justiz. Die Vorbemerkung der Anfrage verweist darauf, dass der Europäische Gerichtshof bereits 2019 (Rechtssache C-508/18) entschieden habe, dass deutsche Staatsanwaltschaften aufgrund des Weisungsrechts der Landesjustizminister gemäß §§ 146, 147 Gerichtsverfassungsgesetz keine hinreichende Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive aufweisen, um als ausstellende Justizbehörde für einen Europäischen Haftbefehl zu gelten. Das Thema Weisungsrecht ist seitdem Gegenstand rechtspolitischer Debatten.
Im Detail
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz prüft derzeit, ob eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen zum Weisungsrecht geboten ist, um insbesondere die Transparenz von Weisungen zu erhöhen.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8357, S. 2
Das Weisungsrecht der Justizminister gegenüber Staatsanwälten ist Gegenstand einer parlamentarischen Nachfrage. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz prüft laut BT-Drs. 21/8357 vom 6. Oktober 2026, ob eine gesetzliche Anpassung der Weisungsrechtsregeln geboten ist — insbesondere um die Transparenz von Weisungen zu erhöhen. Eine konkrete Reformentscheidung ist bislang nicht gefallen.
Justizunabhängigkeit: Was gilt aktuell?
Nach §§ 146 und 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) unterliegen Staatsanwälte dem Weisungsrecht der jeweils zuständigen Justizminister. Die Bundesregierung begründet dies mit dem Demokratieprinzip: Jede Untergliederung der Exekutive müsse in eine Weisungskette eingebunden sein, an deren Spitze das zuständige Ministerium steht. Formal gehört die Staatsanwaltschaft damit zur Exekutive — auch wenn sie organisatorisch in die Justiz eingebettet ist. Diese Konstruktion ist rechtlich gefestigt, aber rechtspolitisch umstritten.
EuGH-Urteil und Weisungsrecht
Die Vorbemerkung der Anfrage verweist auf das EuGH-Urteil von 2019 in der Rechtssache C-508/18. Gegenstand ist die hinreichende Unabhängigkeit deutscher Staatsanwaltschaften als ausstellende Justizbehörden für Europäische Haftbefehle. Diese konkrete Fragestellung darf nicht mit der Unabhängigkeit von Gerichten gleichgesetzt werden. Die Regierungsantwort enthält keine abschließende Entscheidung über Änderungen am Weisungsrecht.
Justizministertreffen vom 15. September 2026
Anlass für die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/8083) war die Gemeinsame Erklärung der deutschsprachigen Justizminister — aus Deutschland, Österreich, Luxemburg, Liechtenstein und der Schweiz — vom 15. September 2026 in Berlin. Darin bekräftigten die Minister, eine unabhängige Justiz sei „Garantin von Freiheit und Rechtssicherheit“. Die Bundesregierung stellt in ihrer Antwort klar, dass das jährliche Treffen informellen Charakter hat und dem fachlichen Austausch dient. Bundesjustizministerin Dr. Hubig berichtete ihren Amtskolleginnen und -kollegen dabei über die in Deutschland ergriffenen Maßnahmen zur Stärkung des Bundesverfassungsgerichts. Auch die Lage des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sowie des Internationalen Strafgerichtshofs wurden diskutiert.
Das Weisungsrecht der Staatsanwaltschaft ist nicht der einzige Aspekt, den die AfD-Fraktion thematisiert. Sie fragte auch, ob die Bundesregierung eine Reform des Wahlverfahrens für Richter des Bundesverfassungsgerichts für notwendig halte. Die Antwort fällt eindeutig aus: Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit zur Änderung. Die geltenden Regelungen hätten sich nach ihrer Einschätzung bewährt. Damit weicht die Bundesregierung auch von Forderungen ab, wie sie zuletzt die ehemalige Verfassungsrichterin Prof. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff öffentlich erhoben hatte.
Die Drucksache 21/8357 dokumentiert damit einen rechtspolitisch relevanten Zwischenstand: Das Bundesjustizministerium hält das Weisungsrecht dem Grunde nach für verfassungskonform und demokratisch geboten, prüft aber eine transparenzorientierte Anpassung. Ob und wie die gesetzlichen Regeln geändert werden sollen, lässt die Antwort offen. Eine Abschaffung des externen Weisungsrechts wird weder angekündigt noch ausdrücklich ausgeschlossen.
Betroffen sind Staatsanwälte in Deutschland, deren Unabhängigkeit von der Exekutive rechtlich begrenzt ist, sowie mittelbar alle Bürgerinnen und Bürger, die auf eine unparteiische Strafverfolgung angewiesen sind. Auch die Rechtspraxis bei Europäischen Haftbefehlen ist berührt, weil die in der Anfrage angeführte EuGH-Entscheidung ihre Stellung als ausstellende Behörden für Europäische Haftbefehle betrifft.
Einordnung der Auskunft
Die Bundesregierung beantwortet die Fragen weitgehend, verweist jedoch bei Frage 3 pauschal auf die Antwort zu Frage 6 ohne eigenständige Begründung zur Gewaltenteilung. Bei der Weisungsrechtsfrage bleibt die Antwort bei einer laufenden Prüfung ohne konkretes Ergebnis.
Die Anfrage ist mit der Antwort des Bundesjustizministeriums vom 5. Oktober 2026 abgeschlossen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat eine laufende Prüfung einer möglichen Anpassung der Weisungsrechtsregelungen angekündigt; die Antwort nennt keinen konkreten Gesetzentwurf.
- Weisungsrecht (§§ 146, 147 GVG)
- Das Recht der jeweils zuständigen Justizminister, Staatsanwälten in konkreten Verfahren Anweisungen zu erteilen. Es verankert die Staatsanwaltschaft organisatorisch in der Exekutive.
- Justizresilienz
- Die Widerstandsfähigkeit von Gerichten und Justizbehörden gegenüber politischem Druck, äußeren Krisen oder Versuchen der Einflussnahme.
- Europäischer Haftbefehl
- Instrument der EU-Strafverfolgungskooperation, das die Übergabe verdächtiger Personen zwischen Mitgliedstaaten ermöglicht. Ausstellende Behörde muss hinreichende Unabhängigkeit garantieren.
Warum dürfen Justizminister Staatsanwälten Weisungen geben?
Laut Bundesregierung ist das Weisungsrecht Ausfluss des Demokratieprinzips: Jede Untergliederung der Exekutive muss in eine Weisungskette eingebunden sein, an deren Spitze das zuständige Ministerium steht.
Plant die Bundesregierung eine Reform beim Bundesverfassungsgericht?
Beim Wahlverfahren für Bundesverfassungsrichter sieht die Bundesregierung keinen Reformbedarf. Die geltenden Regelungen hätten sich nach ihrer Einschätzung bewährt.
Was war Gegenstand des Justizministertreffens vom 15. September 2026?
Das jährliche informelle Treffen der deutschsprachigen Justizminister aus Deutschland, Österreich, Luxemburg, Liechtenstein und der Schweiz befasste sich unter anderem mit der Resilienz der Justiz sowie der Lage des EGMR und des Internationalen Strafgerichtshofs.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8357 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.






































































