- Elterngeld-Etat 2027 sinkt um 440 Mio. Euro auf 7,07 Mrd. Euro
- Mindestbetrag 300 Euro seit 2007 unverändert, Kaufkraft um 43,9 Prozent gesunken
- 2025 nur 654.241 Geburten – niedrigster Stand seit 1946
Hintergrund
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) existiert seit 2007. Mindest- und Höchstbetrag des Basiselterngeldes liegen seitdem unverändert bei 300 bzw. 1.800 Euro monatlich. Die Bundesregierung hat in einer früheren Antwort (BT-Drs. 21/5926) bestätigt, dass der Verbraucherpreisindex zwischen 2007 und 2025 um 43,9 Prozent gestiegen ist, eine gesetzliche Dynamisierung der Beträge jedoch nicht vorgesehen ist. Im Rahmen der Haushaltseckwerte 2027 hat die Bundesregierung die Elterngeldreform ausdrücklich als Konsolidierungsschritt aufgeführt; der Regierungsentwurf sieht für 2027 einen Ansatz von 7,07 Mrd. Euro vor, gegenüber 7,51 Mrd. Euro im Jahr 2026.
- 7,07 Mrd. Euro — Geplanter Haushaltsansatz für Elterngeld 2027 laut Regierungsentwurf.
- 7,51 Mrd. Euro — Veranschlagter Elterngeld-Etat 2026, also rund 440 Mio. Euro mehr als im Folgejahr.
- 43,9 % — Anstieg des Verbraucherpreisindex zwischen 2007 und 2025 bei nominal unverändertem Elterngeld-Mindestbetrag.
- 654.241 — Geburten in Deutschland im Jahr 2025, niedrigster Wert seit 1946.
- 1,32 — Zusammengefasste Geburtenziffer 2025 in Kindern je Frau.
Im Detail
Einerseits hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag eine spürbare Anhebung der Einkommensgrenze sowie von Mindest- und Höchstbetrag des Elterngeldes angekündigt. Andererseits sinkt der für das Elterngeld vorgesehene Haushaltsansatz im Jahr 2027 um rund 440 Mio. Euro.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/8495
Das Elterngeld steht vor einer tiefgreifenden Reform – doch die Richtung ist noch unklar. Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 sieht für das Elterngeld einen Ansatz von rund 7,07 Mrd. Euro vor. Das sind rund 440 Mio. Euro weniger als die für 2026 veranschlagten 7,51 Mrd. Euro – ein Rückgang von knapp sechs Prozent. Gleichzeitig hat die Koalition im Koalitionsvertrag eine spürbare Anhebung der Mindest- und Höchstbeträge angekündigt. Wie beides zusammenpasst, ist Gegenstand der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8495 vom 12. Oktober 2026.
Elterngeldreform 2027: Koalitionsversprechen trifft Sparzwang
Seit Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 liegen Mindest- und Höchstbetrag des Basiselterngeldes unverändert bei 300 bzw. 1.800 Euro monatlich. Das allgemeine Preisniveau ist seitdem laut einer früheren Bundesregierungsantwort um 43,9 Prozent gestiegen – eine gesetzliche Dynamisierung der Beträge ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) nicht vorgesehen. In realer Kaufkraft hat das Elterngeld damit seit seiner Einführung erheblich an Wert verloren. Die Anfrage erkundigt sich in 36 Einzelfragen nach den konkreten Reformplänen und den haushaltspolitischen Hintergründen der geplanten Änderungen.
Was gilt aktuell?
Das Basiselterngeld beträgt derzeit zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich und kann für bis zu 14 Monate bezogen werden, wenn beide Elternteile Elterngeld in Anspruch nehmen. Ergänzend gibt es das ElterngeldPlus, das einen halbierten Betrag über doppelt so lange gewährt, sowie den Partnerschaftsbonus für Eltern, die gleichzeitig in Teilzeit arbeiten. Eine Einkommensgrenze schließt Gutverdiener vom Bezug aus. All diese Parameter sollen laut Koalitionsvertrag weiterentwickelt werden – konkrete Gesetzespläne liegen bisher nicht vor. Bundesfamilienministerin Karin Prien erklärte am 10. September 2026 im Bundestag, das Elterngeld solle „zielgerichteter, einfacher und digitaler“ werden; werdenden Eltern sicherte sie Vertrauensschutz zu.
Demografischer Druck: Geburtenrückgang verschärft die Lage
Die Elterngeldreform 2027 fällt in eine Zeit historisch niedriger Geburtenzahlen. Laut Statistischem Bundesamt wurden in Deutschland im Jahr 2025 nur 654.241 Kinder geboren – so wenige wie seit 1946 nicht mehr. Die zusammengefasste Geburtenziffer lag bei 1,32 Kindern je Frau. Auch im Jahr 2026 setzte sich dieser Rückgang fort. Aus Sicht der Fragesteller stellt sich damit die Frage, ob eine Haushaltskonsolidierung beim Elterngeld die Bereitschaft zur Familiengründung weiter senken könnte. Die Anfrage erkundigt sich daher auch nach Studien und Modellrechnungen zum Zusammenhang zwischen Elterngeldgestaltung und Geburtenentwicklung – ein Aspekt, der auch in der Debatte um Familienleistungen und demografischen Wandel zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Drei mögliche Erklärungen für den sinkenden Haushaltsansatz
Die Anfrage identifiziert drei mögliche Ursachen für den niedrigeren Haushaltsansatz bei gleichzeitig angekündigten Leistungsverbesserungen: Erstens könnte der Rückgang der Geburtenzahlen automatisch zu niedrigeren Gesamtausgaben führen. Zweitens könnten höhere Mindest- und Höchstbeträge durch Einschnitte an anderer Stelle – etwa kürzere Bezugsdauer, weniger Partnermonate oder veränderte Lohnersatzraten – gegenfinanziert werden. Drittens könnten die angekündigten Leistungsverbesserungen erst nach 2027 wirksam werden und damit im Haushaltsjahr 2027 noch nicht ausgabenwirksam sein. Welche Kombination dieser Faktoren der Haushaltsplanung tatsächlich zugrunde liegt, ist bislang nicht öffentlich dokumentiert. Ähnliche Fragen nach Transparenz bei Förderkürzungen stellen sich auch in anderen Bereichen, etwa bei der Asylverfahrensberatung.
36 Fragen – kein Gesetzentwurf in Sicht
Die 36 Fragen der Anfrage umfassen unter anderem den geplanten Zeitpunkt der Anhebung von Mindest- und Höchstbetrag, die konkrete Ausgestaltung des angekündigten Elterngeldes für Pflegeeltern, die Berechnungsgrundlagen des Haushaltsansatzes 2027 sowie mögliche Modellrechnungen zu den Auswirkungen auf verschiedene Familienkonstellationen – von Alleinerziehenden über Selbstständige bis hin zu Mehrkindfamilien. Eine Antwort der Bundesregierung liegt bisher nicht vor. Einen Gesetzentwurf zur Elterngeldreform hat die Bundesregierung noch nicht vorgelegt; die Ressortabstimmung ist laut früherer Aussage der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen.
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Betroffen sind alle Eltern, die ab 2027 Elterngeld beantragen oder beziehen, sowie werdende Eltern, die ihre Familienplanung an den aktuellen Leistungen ausrichten. Besonders relevant ist die Reform für Alleinerziehende, Geringverdienende, Selbstständige und Familien, in denen ein Elternteil die Kinderbetreuung längerfristig übernimmt. Auch Pflegeeltern stehen im Fokus, da der Koalitionsvertrag für sie erstmals ein Elterngeld vorsieht.
Die Kleine Anfrage wurde am 12. Oktober 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat sie nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen zu beantworten. Nach Eingang der Antwort wird diese als gesonderte Drucksache veröffentlicht. Ein Gesetzentwurf zur Elterngeldreform liegt noch nicht vor; laut Anfrage ist die Ressortabstimmung noch nicht abgeschlossen.
- Basiselterngeld
- Die Grundform des Elterngeldes, die einkommensabhängig zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich beträgt und für bis zu 14 Monate gewährt werden kann.
- ElterngeldPlus
- Eine Variante des Elterngeldes, bei der der halbe Monatsbetrag über doppelt so viele Monate bezogen werden kann – gedacht für Eltern, die früh in Teilzeit zurückkehren.
- Partnermonate
- Zwei der 14 Elterngeldmonate, die nur in Anspruch genommen werden können, wenn beide Elternteile Elterngeld beziehen; soll die Väterbeteiligung fördern.
Wie viel Geld plant der Bund 2027 für das Elterngeld ein?
Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 sieht rund 7,07 Mrd. Euro für das Elterngeld vor. Das sind rund 440 Mio. Euro weniger als die für 2026 veranschlagten 7,51 Mrd. Euro.
Wie hoch sind Mindest- und Höchstbetrag des Elterngeldes aktuell?
Der Mindestbetrag des Basiselterngeldes liegt seit Einführung im Jahr 2007 unverändert bei 300 Euro, der Höchstbetrag bei 1.800 Euro monatlich. Das allgemeine Preisniveau ist seitdem laut Bundesregierung um 43,9 Prozent gestiegen.
Was hat die Koalition im Koalitionsvertrag zum Elterngeld vereinbart?
Der Koalitionsvertrag sieht eine spürbare Anhebung der Einkommensgrenze sowie von Mindest- und Höchstbetrag vor, erhöhte Lohnersatzraten, veränderte Bezugsmonate sowie ein Elterngeld für Pflegeeltern. Auch eine stärkere Väterbeteiligung soll gefördert werden.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8495 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































