- Über 80.000 Menschen starben im deutschen Vernichtungskrieg 1904–1908 in Namibia
- Bundestag soll Völkermord offiziell anerkennen und Entschuldigung beschließen
- Grünen-Antrag fordert Kommission, Kulturgüterrückgabe und Gedenkorte
Hintergrund
Deutschland führte von 1884 bis 1915 das sogenannte Deutsch-Südwestafrika als Kolonialgebiet, das dem heutigen Namibia entspricht. Von 1904 bis 1908 führten kaiserliche Kolonialtruppen unter Generalleutnant Lothar von Trotha einen militärischen Vernichtungskrieg gegen die Ovaherero und die Nama. Der Vernichtungsbefehl vom 2. Oktober 1904 ordnete die systematische Tötung der Herero an; ein zweiter Befehl vom 22. April 1905 richtete sich gegen die Nama. In Konzentrationslagern in Swakopmund, Shark Island und Windhoek starben Tausende durch Zwangsarbeit, Hunger und Gewalt. Sterbliche Überreste wurden für pseudowissenschaftliche Forschung nach Deutschland verbracht. Seit 2015 verhandeln Berlin und Windhoek über eine Gemeinsame Erklärung; ein 2021 paraphierter Text enthält erstmals eine Völkermordanerkennung, ist jedoch bis Oktober 2026 nicht unterzeichnet. Vor dem High Court in Windhoek läuft ein Verfahren, das die Rechtmäßigkeit des Verhandlungsprozesses prüft.
- Über 70.000 — geschätzte Todesopfer der Ovaherero-Gemeinschaften im Vernichtungskrieg 1904–1908 (laut Antragsbegründung).
- Rund 10.000 — Todesfälle aus den Nama-Gemeinschaften im selben Zeitraum (laut Antragsbegründung).
- Über 100.000 — Menschen, die laut Begründung durch den Vernichtungsbefehl vertrieben wurden.
- 11 Jahre — Dauer der bisherigen Verhandlungen über eine Gemeinsame Erklärung zwischen Deutschland und Namibia (seit 2015).
- 70 % — Anteil des Farmlandes in Namibia, das sich bis heute im Besitz weißer Landbesitzer befindet (laut Antragsbegründung).
Im Detail
Der Deutsche Bundestag erkennt den grausamen Vernichtungskrieg der deutschen Kolonialtruppen von 1904 bis 1908 im heutigen Namibia gegen die Ovaherero, Nama, Damara und San als Völkermord an und bekennt sich zu seiner daraus erwachsenden historischen und moralischen Verantwortung.
— BT-Drs. 21/8541, Beschlussteil II, Ziffer 2
Der Vernichtungskrieg der deutschen Kolonialtruppen gegen die Ovaherero, Nama, Damara und San von 1904 bis 1908 im damaligen Deutsch-Südwestafrika gilt als einer der ersten Völkermorde des 20. Jahrhunderts. Mehr als 70.000 Angehörige der Ovaherero-Gemeinschaften und rund 10.000 Nama kamen laut der Begründung zu BT-Drs. 21/8541 ums Leben; insgesamt wurden über 100.000 Menschen vertrieben. Eine offizielle Entschuldigung Deutschlands steht 122 Jahre später noch aus.
Genau das will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit ihrem Antrag vom 13. Oktober 2026 (BT-Drs. 21/8541) ändern. Das Papier fordert den Bundestag auf, den Vernichtungskrieg förmlich als Völkermord anzuerkennen, sich vor den Opfern zu verneigen und die Nachkommen der Ovaherero, Nama, Damara und San um Vergebung zu bitten. Die Bundesregierung soll gleichzeitig beauftragt werden, diese Entschuldigung in angemessener Form gegenüber Namibia zu übermitteln.
Was gilt aktuell beim deutsch-namibischen Versöhnungsprozess?
Seit 2015 verhandeln Berlin und Windhoek über eine sogenannte Gemeinsame Erklärung. Ein 2021 paraphierter Text enthält erstmals eine Völkermordanerkennung — ist aber bis heute nicht unterzeichnet. Seit fünf Jahren wird nachverhandelt. Parallel dazu prüft der High Court in Windhoek, ob der bisherige Verhandlungsprozess gegen namibisches Recht verstößt; Opferverbände und Oppositionsparteien hatten geklagt, weil ein namibischer Parlamentsbeschluss von 2006 zur Einbeziehung der betroffenen Gruppen nicht beachtet worden sei. Das Urteil könnte Teile der Erklärung oder das gesamte Dokument für rechtswidrig erklären.
Die Antragsteller betonen, Anerkennung und Entschuldigung dürften nicht vom Ausgang dieses Verfahrens abhängen. Der Bundestag könne und solle bereits jetzt handeln — unabhängig davon, wie die zwischenstaatlichen Gespräche enden.
Völkermord in Namibia: Was der Antrag konkret vorsieht
Der Antrag gliedert sich in drei Teile. Im ersten Teil beschließt der Bundestag als Selbstverpflichtung unter anderem die Einsetzung einer Aufarbeitungskommission, die das koloniale Herrschafts- und Unrechtssystem unter besonderer Berücksichtigung der Rolle des deutschen Parlaments untersucht. Sie soll eng mit namibischer Wissenschaft und den betroffenen Gemeinschaften zusammenarbeiten. Außerdem soll eine Gedenktafel an einer Kernliegenschaft des Bundestages angebracht und der Text der Gedenktafel in der Neuen Wache in Berlin um die Opfer der Kolonialherrschaft ergänzt werden. Langfristig strebt der Antrag einen nationalen Lern- und Erinnerungsort an.
Im zweiten Teil richtet sich der Bundestag an die Bundesregierung: Sie soll Kulturgüter und Human Remains — sterbliche Überreste, die für pseudowissenschaftliche Rassenforschung nach Deutschland verbracht wurden — dauerhaft und bedingungslos zurückgeben. Bund, Länder und Kommunen sollen diese Bereitschaft gemeinsam erklären. Darüber hinaus fordert der Antrag, die Kolonialgeschichte fest in Schullehrpläne zu verankern und Ausbildungsinhalte zu Kolonialismus und Antirassismus für Mitarbeitende des Auswärtigen Amts sowie mehrerer Bundesministerien zu stärken. Für die Pflege der Gräber von Kolonialopfern in Swakopmund sollen dauerhafte Mittel bereitgestellt werden.
Internationaler Kontext wächst
Der Antrag entsteht in einem veränderten internationalen Umfeld: Im Februar 2026 verabschiedete die Afrikanische Union eine Resolution, die Kolonialismus als Verbrechen gegen die Menschlichkeit bezeichnet. Im März 2026 verurteilte die UN-Generalversammlung mit Resolution A/RES/80/250 den transatlantischen Sklavenhandel. Namibia begeht seit dem 28. Mai 2025 jährlich einen Genocide Remembrance Day. Die Kolonialfolgen sind zudem bis heute in der Landverteilung Namibias sichtbar: Laut Antragsbegründung befinden sich rund 70 Prozent des Farmlandes nach wie vor im Besitz weißer Landbesitzer — ein direktes Erbe der Enteignungspolitik. Ovaherero, Nama, Damara und San stellen heute zusammen nur noch 16 bis 18 Prozent der namibischen Gesamtbevölkerung.
Für Deutschland geht es dabei auch um außenpolitische Glaubwürdigkeit im Globalen Süden. Die Antragsbegründung hält fest, dass eine glaubwürdige Aufarbeitung des deutschen Kolonialismus die Voraussetzung für ein verlässliches Handeln Deutschlands gegenüber afrikanischen Staaten sei. Ähnliche Überlegungen spielen auch in der Debatte um eine neue China-Strategie und die Neuausrichtung der deutschen Außenpolitik eine Rolle, wie etwa dieser Beitrag zur China-Strategie zeigt.
Die Ausschussberatung und die abschließende Abstimmung im Bundestag stehen noch aus. Wie das Parlament mit dem Antrag umgeht, wird auch davon abhängen, wie die Koalition die zahlreichen drängenden Sachfragen der aktuellen Legislatur priorisiert — ein Thema, das zuletzt im Zusammenhang mit dem Rücktritt der Bundestagspräsidentin diskutiert wurde.
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Unmittelbar betroffen sind die Nachkommen der Ovaherero, Nama, Damara und San in Namibia, die laut Antragsbegründung heute nur noch 16 bis 18 Prozent der namibischen Gesamtbevölkerung ausmachen. Mittelbar berührt der Antrag deutsche Museen, Gedenkstätten und Hochschulen, die Kulturgüter oder Human Remains aus der Kolonialzeit verwahren, sowie Länder und Kommunen als Träger entsprechender Einrichtungen.
Der Antrag (BT-Drs. 21/8541) wurde am 13. Oktober 2026 in den Bundestag eingebracht. Als nächster Schritt steht die Überweisung an die zuständigen Ausschüsse bevor, danach folgen Ausschussberatung und abschließende Abstimmung im Plenum.
- Human Remains
- Sterbliche Überreste von Menschen, die während der Kolonialzeit nach Deutschland verbracht wurden und sich heute noch in wissenschaftlichen oder musealen Sammlungen befinden.
- Paraphierter Text
- Ein zwischen Verhandlungsparteien vorläufig gebilligter, aber noch nicht unterzeichneter Vertragstext; er ist rechtlich nicht bindend.
- Genocide Remembrance Day
- Nationaler Gedenktag Namibias seit dem 28. Mai 2025, der an die Schließung aller Konzentrationslager in Deutsch-Südwestafrika erinnert.
Was genau soll der Bundestag beschließen?
Der Bundestag soll den Vernichtungskrieg von 1904 bis 1908 förmlich als Völkermord anerkennen, eine Kommission zur Aufarbeitung einsetzen, Gedenktafeln anbringen und die Bundesregierung zur offiziellen Entschuldigung gegenüber Namibia verpflichten.
Warum stockt der Versöhnungsprozess seit Jahren?
Seit 2015 verhandeln Deutschland und Namibia über eine Gemeinsame Erklärung. Ein 2021 paraphierter Text enthält eine Völkermordanerkennung, ist aber nicht unterzeichnet. Zudem läuft vor dem High Court in Windhoek ein Verfahren, das die Erklärung ganz oder teilweise für rechtswidrig erklären könnte.
Was soll mit Kulturgütern und sterblichen Überresten geschehen?
Der Antrag fordert die dauerhafte und bedingungslose Rückgabe von Kulturgütern und Human Remains aus deutschen Einrichtungen unter Bundes-, Landes- und kommunaler Trägerschaft, die aus dem ehemaligen Deutsch-Südwestafrika stammen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8541 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































