- 10–20 Mio. Euro jährliche Bundesförderung für Rettungshundestaffeln gefordert
- 1.278 Einsätze im Jahr 2024 – Kosten tragen Ehrenamtliche selbst
- Pro Team summieren sich Gesamtkosten auf 50.000 bis 100.000 Euro
Hintergrund
Rettungshundestaffeln werden in Deutschland regelmäßig bei Naturkatastrophen, Gebäudeeinstürzen und der Suche nach vermissten Personen eingesetzt. Nach Angaben des Bundesverbandes Rettungshunde e. V. stieg die Zahl der Alarmierungen von 234 im Jahr 2000 auf 1.376 im Jahr 2024 – ein Anstieg um fast das Sechsfache. Die Finanzierung dieser Strukturen erfolgt überwiegend über Mitgliedsbeiträge, Eigenmittel und Spenden, eine dauerhafte staatliche Grundförderung auf Bundesebene existiert bislang nicht. Bundesweit einheitliche gesetzliche Mindeststandards für Ausbildung und Zertifizierung fehlen; bestehende Prüfungsordnungen wie die GemPPO oder die des Bundesverbandes Rettungshunde e. V. werden organisations- oder länderbezogen angewendet.
- 1.376 Alarmierungen und 1.278 Einsätze — Jahresbilanz 2024 des Bundesverbandes Rettungshunde e. V.; im Jahr 2000 waren es noch 234 Alarmierungen.
- 9.500 – 18.000 Euro — Durchschnittliche Ausbildungskosten pro Rettungshundeteam in der zwei- bis dreijährigen Ausbildungsphase.
- 50.000 – 100.000 Euro — Geschätzte Gesamtinvestitionen pro Team über mehrere Jahre inklusive laufender Kosten und Fahrzeugkosten.
- 10 – 20 Millionen Euro jährlich — Geforderter Mittelansatz im Bundeshaushalt (Einzelplan 06, Kapitel 0602) zur Förderung von Rettungshundestaffeln.
- 3.600 – 8.300 Euro — Laufende jährliche Betriebskosten pro Team zuzüglich anteiliger Fahrzeugkosten von 5.000 – 9.000 Euro pro Jahr.
Im Detail
Trotz ihrer zentralen Bedeutung fehlt bislang eine bundesweit einheitliche strukturelle Einordnung im Zivil- und Bevölkerungsschutz.
— Begründung BT-Drs. 21/8558
Rettungshundestaffeln rücken in Deutschland jedes Jahr zu über 1.000 Einsätzen aus – nach vermissten Menschen, zu Gebäudeeinstürzen und Naturkatastrophen. Dennoch fehlt diesen hochspezialisierten Einheiten bislang eine gesicherte Bundesförderung und eine einheitliche rechtliche Einordnung im Bevölkerungsschutz. Mit dem Antrag BT-Drs. 21/8558 vom 13. Oktober 2026 will die AfD-Fraktion das ändern und fordert unter anderem einen jährlichen Förderrahmen von 10 bis 20 Millionen Euro im Bundeshaushalt.
Rettungshundestaffeln: Einsatzzahlen auf Rekordhoch
Die Nachfrage nach spezialisierten Rettungshundeteams wächst kontinuierlich. Während der Bundesverband Rettungshunde e. V. im Jahr 2000 noch 234 Alarmierungen registrierte, stieg die Zahl bis 2022 auf 1.450 Missionen. Im Jahr 2024 verzeichnete der Verband 1.376 Alarmierungen und 1.278 tatsächliche Einsätze. Laut Drucksache setzt sich dieses hohe Einsatzniveau auch 2025 fort, auch wenn eine bundesweit aggregierte Statistik für dieses Jahr noch nicht vorliegt. Die Rettungshundestaffeln unterstützen dabei Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz – überwiegend auf ehrenamtlicher Basis.
Was gilt aktuell?
Derzeit gibt es weder eine bundesweit einheitliche gesetzliche Grundlage für Ausbildungsstandards noch eine verlässliche staatliche Grundförderung auf Bundesebene. Bestehende Prüfungsordnungen wie die Gemeinsame Prüfungs- und Prüferordnung (GemPPO) mehrerer großer Hilfsorganisationen oder die Ordnung des Bundesverbandes Rettungshunde e. V. werden organisations- oder länderbezogen angewendet. Viele Bundesländer haben eigene Anerkennungsrichtlinien entwickelt; interoperable bundesländerübergreifende Einsatzstrukturen fehlen jedoch. Die Finanzierung erfolgt überwiegend über Mitgliedsbeiträge, Eigenmittel und Spenden der Ehrenamtlichen selbst.
Hohe Eigenkosten bremsen den Nachwuchs
Die Ausbildung eines einsatzfähigen Rettungshundeteams dauert in der Regel zwei bis drei Jahre und kostet pro Team durchschnittlich zwischen 9.500 und 18.000 Euro. Hinzu kommen laufende jährliche Betriebskosten von 3.600 bis 8.300 Euro sowie Fahrzeugkosten von 5.000 bis 9.000 Euro pro Jahr. Über mehrere Jahre summieren sich die Gesamtinvestitionen pro Team auf geschätzte 50.000 bis 100.000 Euro – ein Betrag, den Ehrenamtliche und ihre Organisationen bislang weitgehend selbst tragen. Laut Drucksache führt diese finanzielle Last bereits heute zu Schwierigkeiten bei der Nachwuchsgewinnung und gefährdet den Erhalt bestehender Strukturen.
Neun Forderungen: Von THW-Integration bis Freistellungsrecht
Der Antrag umfasst insgesamt neun konkrete Forderungen an die Bundesregierung. Neben dem Förderrahmen von zunächst 10 bis 20 Millionen Euro im Einzelplan 06 (Bundesministerium des Innern), Kapitel 0602, sollen Rettungshundestaffeln als eigenständige Spezialkomponente „Personensuche im Bevölkerungsschutz“ bundesweit anerkannt werden. Die Möglichkeit einer Integration in die Strukturen des Technischen Hilfswerks soll geprüft werden. Zudem fordert der Antrag ein bundeseinheitliches Zertifizierungs- und Anerkennungsverfahren sowie die verbindliche Einbeziehung von Rettungshundeeinheiten in strategische Risikoanalysen. Ein weiterer Punkt betrifft die Arbeitswelt: Rettungshundeführer sollen bundesweit einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung vom Arbeitsverhältnis und Lohnfortzahlung für die Einsatzdauer erhalten; die anfordernde Behörde soll ausgleichspflichtig sein. Der Verdienstausfall-Ersatz soll entsprechend auch für Selbständige gelten.
Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen
Der Antrag benennt auch die verfassungsrechtliche Ausgangslage: Der Katastrophenschutz liegt nach Artikel 30 Grundgesetz grundsätzlich bei den Ländern, während der Zivilschutz als Teil der Verteidigung nach Artikel 73 Absatz 1 Nummer 1 Grundgesetz in die ausschließliche Bundesgesetzgebungskompetenz fällt. Rettungshundestaffeln wirken faktisch in beiden Bereichen mit. Zur Frage der strukturellen Absicherung durch Bundesrecht schlägt der Antrag ein Bund-Länder-Kooperationsmodell vor, das die verfassungsrechtliche Kompetenzordnung wahren soll.
Unmittelbar betroffen sind die ehrenamtlichen Mitglieder der Rettungshundestaffeln in Deutschland, die erhebliche private Kosten für Ausbildung und Ausrüstung tragen. Mittelbar betrifft das Thema alle Bürgerinnen und Bürger, die im Katastrophenfall auf spezialisierte Suchhilfe angewiesen sind. Auch Arbeitgeber von Rettungshundeführern wären von einem möglichen gesetzlichen Freistellungsanspruch betroffen.
Der Antrag (BT-Drs. 21/8558) wurde am 13. Oktober 2026 eingebracht und ist in den parlamentarischen Beratungsprozess eingetreten. Als nächste Schritte stehen die Überweisung an den zuständigen Ausschuss sowie die Ausschussberatung an, bevor der Bundestag im Plenum über den Antrag abstimmt.
- GemPPO
- Gemeinsame Prüfungs- und Prüferordnung für Rettungshundeteams – ein von mehreren Hilfsorganisationen gemeinsam entwickelter Standard für Ausbildung und Einsatzfähigkeit bei Flächen- und Trümmersuche.
- Zivilschutz
- Schutz der Bevölkerung vor Kriegseinwirkungen; fällt nach Artikel 73 Absatz 1 Nummer 1 Grundgesetz in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes.
- THW
- Technisches Hilfswerk – Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums, die technische Hilfe bei Katastrophen und Großschadenslagen leistet.
Wie viel kostet ein Rettungshundeteam in der Ausbildung?
Laut Drucksache investieren Teams während der zwei- bis dreijährigen Ausbildungsphase durchschnittlich zwischen 9.500 und 18.000 Euro; über mehrere Jahre können sich die Gesamtkosten pro Team auf 50.000 bis 100.000 Euro summieren.
Wie viele Einsätze leisten Rettungshundestaffeln jährlich?
Im Jahr 2024 verzeichnete der Bundesverband Rettungshunde e. V. 1.376 Alarmierungen und 1.278 tatsächliche Einsätze; im Jahr 2000 waren es bundesweit noch 234 Alarmierungen.
Was soll der Freistellungsanspruch für Hundeführer bringen?
Rettungshundeführer sollen bundesweit einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung vom Arbeitsverhältnis und Lohnfortzahlung für die Dauer des Einsatzes erhalten; die anfordernde Behörde soll ausgleichspflichtig sein.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8558 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































