- Acht Berichte an Fachausschüsse überwiesen
- Berufsbildungsbericht 2026 dabei
- Verkehrsinvestitionsbericht 2024 enthalten
Ausschuss-Überweisungen: Bundestag verteilt acht Unterrichtungen
Hintergrund
Der Bundestag erhält regelmäßig Unterrichtungen von der Bundesregierung, dem Bundesrechnungshof und anderen Institutionen. Diese werden gemäß den Paragrafen 80 und 92 der Geschäftsordnung an die zuständigen Fachausschüsse überwiesen, die eine detaillierte Prüfung vornehmen.
Die am 7. Mai 2026 gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung überwiesene und in Drucksache 21/5849 Nr. 5 aufgeführte nachfolgende Unterrichtung soll nicht dem Auswärtigen Ausschuss, sondern nunmehr dem Ausschuss für Kultur und Medien zur federführenden Beratung überwiesen werden.
— Änderung einer Überweisung BT-Drs. 21/6122
Der Deutsche Bundestag hat am 22. Mai 2026 acht Unterrichtungen verschiedener Institutionen an die zuständigen Fachausschüsse überwiesen. Die Drucksache 21/6122 dokumentiert die Verteilung der Dokumente für den Eingangszeitraum vom 20. April bis 11. Mai 2026.
Zentrale Berichte in der Ausschussberatung
Unter den überwiesenen Dokumenten befindet sich der Berufsbildungsbericht 2026 der Bundesregierung (Drucksache 21/5900). Dieser wird federführend vom Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend behandelt. Der Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2024 (Drucksache 21/5910) geht parallel dazu an den Verkehrsausschuss.
Bemerkenswert ist die Überweisung des Tätigkeitsberichts 2025 der Koordinierungsstelle für Digitale Dienste (Drucksache 21/5830) an den Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung. Der Deutsche Fortschrittsbericht 2026 wird beim Haushaltsausschuss behandelt.
Der Bundestag verteilt eingegangene Berichte systematisch an die Fachausschüsse, damit diese eine detaillierte Prüfung vornehmen können.
Korrektur bei Ausschuss-Zuweisung
Eine Korrektur bei der Überweisung betrifft den Entwurf der Aufgabenplanung 2026 bis 2029 der Deutschen Welle. Hintergrund ist die fachliche Zuständigkeit: Das Dokument wird nun dem Ausschuss für Kultur und Medien zur federführenden Beratung überwiesen. Der Auswärtige Ausschuss ist nicht mehr zuständig.
Eine Rechtsverordnung zur Umsetzung von EU-Richtlinien ist zusätzlich an den Umweltausschuss überwiesen worden. Dieser soll bis zum 8. Juli 2026 einen Bericht vorlegen. Die systematische Verteilung stellt die fachgerechte parlamentarische Kontrolle der Regierungsarbeit sicher.
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Betroffen sind alle Bereiche der Gesellschaft, da die Berichte Themen von der Berufsbildung über Verkehrsinvestitionen bis hin zur Digitalisierung abdecken. Besonders relevant sind die Dokumente für Auszubildende, Verkehrsteilnehmer und Nutzer digitaler Dienste.
Die Fachausschüsse werden die überwiesenen Dokumente in den kommenden Wochen beraten. Bei der Rechtsverordnung zu EU-Richtlinien ist eine Berichterstattung bis spätestens 8. Juli 2026 vorgesehen.
- Überweisung
- Zuteilung von Dokumenten an zuständige Ausschüsse zur fachlichen Beratung.
- Federführender Ausschuss
- Der hauptverantwortliche Ausschuss, der die Beratung leitet und koordiniert.
Was passiert mit den überwiesenen Berichten?
Die Fachausschüsse prüfen und beraten die Dokumente und können Empfehlungen an das Plenum geben.
Welche Berichte sind besonders relevant?
Der Berufsbildungsbericht 2026 und der Verkehrsinvestitionsbericht 2024 betreffen viele Bürger direkt.























































