- Restwert deutscher Goose-Bay-Liegenschaften soll im Oktober 2025 auf null gesetzt worden sein
- Hangarnutzung könnte künftig bis zu 80.000 kanadische Dollar pro Woche kosten
- 17 Fragen zu Eigentum, Kosten und Verteidigungsfolgen für die Bundeswehr
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6864 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die kanadische Luftwaffenbasis Goose Bay diente der deutschen Bundeswehr seit den 1980er Jahren als wichtiger Ausbildungs- und Tiefflugübungsstandort. Deutschland investierte über Jahrzehnte erhebliche Mittel in die dortige Infrastruktur, darunter Luftfahrzeughangars, Unterkünfte und Betreuungseinrichtungen. Ein Memorandum of Understanding vom 13. November 2008 regelte laut Fragesteller unter anderem lineare Abschreibungen und die spätere Neuverhandlung von Restwerten. Frühere Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen (BT-Drs. 10/6825 und 14/4962) belegten den Umfang der deutschen Nutzung und das Vollkostenprinzip bei der Kostenerstattung.
Im Detail
Nach übereinstimmenden Hinweisen soll jedoch im Oktober 2025 ein Treffen deutscher Militärattachés in Ottawa stattgefunden haben, bei dem der Restwert der deutschen Liegenschaften angeblich auf null gesetzt wurde.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/6864
Jahrzehntelang trainierten deutsche Kampfpiloten und Spezialkräfte im kanadischen Goose Bay — auf Infrastruktur, die Deutschland selbst gebaut und bezahlt hat. Nun steht die Frage im Raum, ob diese Anlagen ohne Entschädigung in kanadisches Eigentum übergegangen sind. Die AfD-Fraktion stellt in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6864 vom 6. Juli 2026 insgesamt 17 Fragen an die Bundesregierung zum Eigentumsstatus, zu den Gesamtkosten und zu den militärischen Folgen der veränderten Nutzungslage in Goose Bay.
Goose Bay: Deutschlands Militärinfrastruktur in Kanada
Seit den 1980er Jahren errichteten und nutzten die deutschen Streitkräfte auf der Luftwaffenbasis Goose Bay in Labrador umfangreiche Anlagen: Luftfahrzeughangars, Unterkünfte, Wirtschaftsgebäude, technische Versorgungsanlagen sowie ein sogenanntes „Deutsches Camp“ im Waldgebiet und ein Kommandeurshaus. Die Basis diente als zentraler Ausbildungs- und Tiefflugübungsstandort der Luftwaffe sowie weiterer NATO-Staaten. Frühere Bundesregierungen bestätigten in Antworten auf parlamentarische Anfragen (BT-Drs. 10/6825 und 14/4962) den erheblichen Umfang dieser Investitionen und das Vollkostenprinzip bei der Kostenerstattung.
Restwert auf null: Was Oktober 2025 passiert sein soll
Im Mittelpunkt der Anfrage steht ein Vorgang aus dem Oktober 2025: Laut Fragesteller soll bei einem Treffen deutscher Militärattachés in Ottawa der Restwert der deutschen Liegenschaften in Goose Bay auf null gesetzt worden sein. Die Fraktion bewertet dies als möglichen Eigentumsübergang wesentlicher Teile der bislang deutschen Infrastruktur an Kanada — mit Ausnahme des „Deutschen Camps“. Sollte dies zutreffen, wäre eine künftige Nutzung durch die Bundeswehr nur noch gegen gesonderte Miet- oder Nutzungsentgelte möglich.
Konkret nennt die Drucksache eine Größenordnung: Laut Fragesteller sollen gegenüber deutschen Stellen für die Nutzung von Hangarinfrastruktur Kosten von wöchentlich bis zu 80.000 kanadischen Dollar kommuniziert worden sein. Das entspricht bei aktuellem Wechselkurs rund 55.000 Euro — pro Woche, allein für Hangars. Auf Jahresbasis wären das über 2,8 Millionen Euro nur für diesen Infrastrukturbereich.
17 Fragen zu Kosten, Eigentum und Verteidigungsfähigkeit
Die Anfrage gliedert sich in mehrere Themenkomplexe. Zunächst fragt die AfD-Fraktion nach einer vollständigen Aufstellung aller deutschen Infrastrukturmaßnahmen und Gesamtkosten seit Beginn der Nutzung — aufgeschlüsselt nach Bauinvestitionen, Betriebskosten, Instandhaltung und Modernisierung. Darüber hinaus soll die Bundesregierung klären, wer das Treffen in Ottawa veranlasst hat, welche rechtlichen Grundlagen der Neubewertung zugrunde lagen und welche Bundesbehörden beteiligt waren.
Ein weiterer Fragenkomplex betrifft den aktuellen Eigentumsstatus: Welche Anlagen befinden sich noch im Eigentum der Bundesrepublik, welche sind bereits kanadisches Eigentum, und welche werden gemeinsam genutzt? Daneben erkundigt sich die Anfrage, welche deutschen Dienststellen — darunter Luftwaffe und Kommando Spezialkräfte (KSK) — den Standort seit 2015 zu Übungs- und Ausbildungszwecken genutzt haben und welche Miet- oder Nutzungskosten seit 2015 bereits in Rechnung gestellt wurden.
Schließlich fragt die Fraktion nach den militärischen Konsequenzen: Welche Auswirkungen hat die veränderte Lage auf Ausbildungs- und Übungsmöglichkeiten der Luftwaffe, auf arktische Trainingsvorhaben des KSK sowie auf logistische und lufttransportbezogene Fähigkeiten der Bundeswehr? Plant die Bundesregierung Alternativstandorte, falls Goose Bay künftig nicht mehr oder nur eingeschränkt genutzt werden kann? Und welche strategische Bedeutung hat der Standort im Zusammenhang mit NATO-, NORAD- und Arktisaktivitäten?
Haushaltliche und rechtliche Fragen offen
Besonderes Gewicht legt die Anfrage auf die haushalts- und vermögensrechtliche Dimension: Falls tatsächlich ein entschädigungsloser Eigentumsübergang stattgefunden hat, fragt die Fraktion nach der völkerrechtlichen und vertragsrechtlichen Grundlage. Zudem sollen mögliche Mehrbelastungen für den Einzelplan 14 — den Verteidigungshaushalt — beziffert werden. Auch nach möglichen Prüfungen des Bundesrechnungshofes zur Goose-Bay-Thematik seit dem Jahr 2000 wird gefragt.
Eine Antwort der Bundesregierung liegt noch nicht vor. Die gesetzliche Antwortfrist für Kleine Anfragen beträgt 21 Tage, sie läuft bis zum 27. Juli 2026. Ob und in welchem Umfang die Bundesregierung die 17 Fragen beantwortet, bleibt abzuwarten. Thematisch verwandt ist die Debatte um deutsche Infrastrukturinvestitionen und deren langfristige Planung sowie die Frage nach der Kontrolle sicherheitsrelevanter Entscheidungen in Bundesbehörden.
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Betroffen sind die deutschen Streitkräfte, insbesondere die Luftwaffe und das Kommando Spezialkräfte (KSK), die Goose Bay für Ausbildungs- und Übungszwecke nutzen. Mittelbar betrifft die mögliche Kostensteigerung den Bundeshaushalt (Einzelplan 14 – Bundesministerium der Verteidigung) und damit den Steuerzahler.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6864) wurde am 6. Juli 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit zur Beantwortung, die Antwortfrist läuft bis zum 27. Juli 2026. Nach Eingang der Antwort kann das Thema erneut parlamentarisch aufgegriffen werden.
- Restwert
- Der nach Abschreibungen verbleibende Buchwert einer Investition oder eines Gebäudes. Wird der Restwert auf null gesetzt, hat das Wirtschaftsgut buchhalterisch keinen Wert mehr.
- Memorandum of Understanding (MoU)
- Eine rechtlich nicht bindende, aber politisch verbindliche Absichtserklärung zwischen zwei oder mehr Staaten zur Regelung bestimmter Sachverhalte.
- Einzelplan 14
- Der Haushaltsplan des Bundesministeriums der Verteidigung im Bundeshaushalt, aus dem Rüstung, Betrieb und Personal der Bundeswehr finanziert werden.
Was ist Goose Bay?
Goose Bay ist eine kanadische Luftwaffenbasis in Labrador, die seit den 1980er Jahren als zentraler Tiefflug- und Einsatzübungsstandort für die deutsche Luftwaffe und weitere NATO-Staaten genutzt wurde.
Was bedeutet Restwert-Nullsetzung?
Laut Fragesteller wurde der buchmäßige Restwert der deutschen Infrastruktur in Goose Bay auf null gesetzt, was bedeuten könnte, dass Deutschland keinen Anspruch mehr auf die Anlagen hat und diese in kanadisches Eigentum übergehen.
Welche Kosten drohen der Bundeswehr künftig?
Nach Angaben der Fragesteller sollen für die Nutzung von Hangarinfrastruktur Kosten von bis zu 80.000 kanadischen Dollar pro Woche gegenüber deutschen Stellen genannt worden sein.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6864 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































