Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat eine umfassende Analyse zur rechtlichen Situation dezentraler sozialer Netzwerke wie Mastodon vorgelegt. Das Dokument untersucht die Haftung von Serverbetreibern und die Herausforderungen bei der Bestimmung von Nutzerzahlen im sogenannten Fediverse.
Funktionsweise dezentraler Netzwerke
Anders als bei zentralisierten Plattformen wie Facebook oder X liegt die Verantwortung bei dezentralen Netzwerken nicht bei einem einzelnen Betreiber, sondern bei vielen Personen, die eigenständig Server-Instanzen betreiben. Diese sind über offene Protokolle wie ActivityPub miteinander verbunden und ermöglichen den Austausch zwischen verschiedenen Diensten ohne zusätzliche Accounts.
Rechtliche Haftung der Betreiber
Die Analyse zeigt, dass für Serverbetreiber grundsätzlich dieselben Haftungsregeln gelten wie für herkömmliche Plattformen. Bei Urheberrechtsverletzungen greift das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG), allerdings nur bei kommerziellen Anbietern mit Gewinnerzielungsabsicht. Die meisten Fediverse-Instanzen, die durch Spenden finanziert und ehrenamtlich betrieben werden, fallen daher nicht unter diese Regelung.
Bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen können Betreiber als Störer haften, wenn sie nach Kenntniserlangung nicht unverzüglich handeln. Eine proaktive Überwachungspflicht besteht jedoch nicht.
Anwendung des Digital Services Act
Besondere Aufmerksamkeit widmet die Analyse der Anwendbarkeit des Digital Services Act (DSA). Rechtsunsicherheit besteht dabei bei der Frage, ob einzelne Instanzen als „Dienste der Informationsgesellschaft“ gelten. Dies hängt vom gewählten Vergleichsmaßstab ab: Werden nur andere Fediverse-Instanzen betrachtet oder auch kommerzielle Anbieter wie X und Threads?
Viele Fediverse-Instanzen können als Klein- und Kleinstunternehmen von strengeren DSA-Pflichten ausgenommen werden. Dies führt jedoch zu möglichen Compliance-Lücken, da die Größe einer Instanz nicht zwangsläufig ihr systemisches Risiko widerspiegelt.
Herausforderungen bei Nutzerzahlen
Besonders problematisch ist die Bestimmung aktiver Nutzerzahlen für die Einstufung als „sehr große Online-Plattform“ (ab 45 Millionen monatlich aktive EU-Nutzer). Da sich Inhalte über Dienst- und Plattformgrenzen hinweg verbreiten können, ist eine eindeutige Zuordnung schwierig. Die EU-Kommission kann hier durch delegierte Rechtsakte nachsteuern.
Förderung durch den Bund
Der Bund unterstützt dezentrale Infrastrukturen im Rahmen seiner digitalen Souveränitätsstrategie durch Initiativen wie den Sovereign Tech Fund und das Zentrum für digitale Souveränität (ZenDiS). Ein direkter Auftrag zum Aufbau privater dezentraler Netzwerke besteht jedoch nicht.
Fazit: Die Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes zeigt, dass dezentrale Netzwerke grundsätzlich denselben rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegen wie zentrale Plattformen, jedoch erhebliche Rechtsunsicherheiten und praktische Herausforderungen bei der Anwendung bestehen.

































































