Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat in einer aktuellen Analyse die wichtigsten Leistungen für ältere Menschen in Deutschland zusammengefasst. Das Dokument vom April 2026 gibt einen Überblick über die drei zentralen Säulen der Alterssicherung.
Gesetzliche Rentenversicherung als Hauptstütze
Die gesetzliche Rentenversicherung nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) bildet das größte soziale Sicherungssystem in Deutschland. Die Regelaltersgrenze wird bis 2029 stufenweise auf 67 Jahre angehoben. Für die Regelaltersrente ist eine mindestens fünfjährige Beitragszahlung erforderlich. Bei vorzeitigem Rentenbezug wird die Rente um 0,3 Prozent pro Monat gekürzt.
Eine Besonderheit ist die sogenannte Flexi-Rente: Arbeitsverhältnisse können über die Regelaltersgrenze hinaus fortgesetzt werden, wobei unbegrenzt zur Altersrente hinzuverdient werden darf. Deutschland kennt keine gesetzlich vorgeschriebene Zwangsverrentung, auch wenn Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen entsprechende Regelungen enthalten können.
Pflegeversicherung mit fünf Pflegegraden
Die soziale Pflegeversicherung nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) gewährt Leistungen bei mindestens sechsmonatiger Pflegebedürftigkeit. Die Einstufung erfolgt nach einem Punktesystem in fünf Pflegegrade, wobei höhere Grade zu umfangreicheren Leistungen berechtigen. Je nach Pflegegrad erhalten Betroffene Pflegegeld sowie ambulante oder stationäre Pflegeleistungen.
Grundsicherung im Alter als Auffangnetz
Wenn die gesetzliche Rente nicht ausreicht, greift die Grundsicherung im Alter nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Diese Leistungen nach den Paragrafen 41 ff. SGB XII sollen eine ausreichende Alterssicherung bei entsprechender Bedürftigkeit gewährleisten.
Der Wissenschaftliche Dienst weist darauf hin, dass die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland keine Mindestrente kennt. Die Rentenhöhe hängt ausschließlich von der Dauer der Beitragszahlung und der Höhe des versicherten Verdienstes ab.
Für weiterführende Informationen verweist die Analyse auf die MISSOC-Datenbank des europäischen Informationssystems zur sozialen Sicherheit sowie auf das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

































































