Wissenschaftlicher Dienst prüft Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung zur Wehrpflicht-Ausreisegenehmigung
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat in einer Analyse vom Mai 2026 die Rechtmäßigkeit einer umstrittenen Allgemeinverfügung des Bundesverteidigungsministeriums (BMVg) untersucht. Diese hatte am 9. April 2026 alle männlichen Personen pauschal von der Genehmigungspflicht nach § 3 Abs. 2 Wehrpflichtgesetz befreit.
Hintergrund der Regelung: Das seit Januar 2026 geltende modernisierte Wehrpflichtgesetz verpflichtet männliche Personen ab 17 Jahren, eine Genehmigung einzuholen, wenn sie Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen. Das BMVg nutzte eine Ermächtigungsklausel, um alle Betroffenen pauschal von dieser Pflicht zu befreien.
Zentrale Rechtszweifel: Die Analyse kommt zu dem Schluss, dass die Allgemeinverfügung wahrscheinlich rechtswidrig ist. Als Hauptkritikpunkte werden genannt:
Die Maßnahme überschreite die Grenzen einer zulässigen „Ausnahme“ und führe faktisch zu einer kompletten Aussetzung der Genehmigungspflicht. Dies entspreche nicht mehr dem Normvollzug, sondern stelle eine unzulässige Normsetzung durch die Exekutive dar.
Verfassungsrechtlich problematisch sei, dass die Verwaltung ohne entsprechende parlamentarische Ermächtigung eine gesetzliche Pflicht vollständig aufhebe. Dies verstoße gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung und die Bindung der Exekutive an Gesetz und Recht.
Handlungsoptionen: Der Wissenschaftliche Dienst erörtert verschiedene Möglichkeiten für das BMVg: Eine Rücknahme der rechtswidrigen Verfügung nach § 48 VwVfG wäre grundsätzlich möglich. Dabei müsse zwischen der Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände und dem Vertrauensschutz der Betroffenen abgewogen werden. Aufgrund der öffentlichen Diskussion über die Rechtsunsicherheiten könnte der Vertrauensschutz jedoch zurücktreten.
Rechtliche Unsicherheiten: Falls die Verfügung als rechtmäßig angesehen würde, bestünden erhebliche Rechtsunsicherheiten bezüglich ihrer zeitlichen Geltung, da sie weder befristet noch mit einem Widerrufsvorbehalt versehen wurde.
Die Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes stellt eine fachliche Einschätzung dar und gibt nicht die offizielle Position des Bundestages wieder. Sie dient als Grundlage für parlamentarische Beratungen zu dieser verfassungsrechtlich umstrittenen Regelung.

































































