- AISI Deutschland nahm am 31. August 2026 die Arbeit auf
- Anfrage verlangt Angaben zu Personal und Haushaltsmitteln für 2026–2029
- Geteilte Fachaufsicht: AfD fragt nach Entscheidungswegen und Zuständigkeiten
Hintergrund
Der Nationale Sicherheitsrat beschloss im Juni 2026 die Einrichtung eines deutschen KI-Sicherheitsinstituts. Am 31. August 2026 nahm das AI Safety and Security Institute Deutschland (AISI) offiziell seine Arbeit auf. In der ersten Aufbauphase bilden das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die Bundesnetzagentur einen gemeinsamen virtuellen Kern. Die Fachaufsicht teilen sich das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung sowie das Bundesministerium des Innern. Das Institut soll kein Regulierer, sondern ein analytisch-operatives Kompetenzzentrum sein, das die Bundesregierung bei KI-Sicherheitsfragen berät und KI-Modelle technisch bewertet.
Im Detail
Zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme lagen zudem keine konkreten Angaben zur personellen und finanziellen Ausstattung des Instituts vor.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/8351
Wie wird Deutschlands neues KI-Sicherheitsinstitut finanziert, besetzt und kontrolliert? Die AfD-Anfrage verlangt dazu Auskunft. Ihre Vorbemerkung bezieht fehlende Angaben zu Personal und Finanzierung auf den Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme, nicht auf einen überprüften späteren Stand. Das AI Safety and Security Institute Deutschland (AISI) nahm am 31. August 2026 seine Arbeit auf, nachdem der Nationale Sicherheitsrat im Juni 2026 seine Einrichtung beschlossen hatte. Die AfD-Fraktion stellt dazu mit BT-Drs. 21/8351 vom 6. Oktober 2026 insgesamt 21 Fragen an die Bundesregierung — und zielt dabei auf konkrete Zahlen zu Personal, Haushalt und Zuständigkeiten.
Was ist das AISI Deutschland?
Laut Bundesregierung handelt es sich beim AISI nicht um eine Regulierungsbehörde, sondern um ein analytisch-operatives Kompetenzzentrum an der Schnittstelle von Sicherheit, Technologieanalyse und strategischer Beratung. Es soll fortschrittliche KI-Modelle technisch evaluieren, sicherheitsrelevante Auswirkungen von KI-Anwendungen analysieren und die Bundesregierung beraten. In der ersten Aufbauphase bilden BSI und Bundesnetzagentur einen gemeinsamen sogenannten virtuellen Kern des Instituts ; nach der Anfrage ist die langfristige organisatorische und rechtliche Form Gegenstand von Frage 8.
Geteilte Fachaufsicht: Wer entscheidet beim AISI?
Die Fachaufsicht über das AISI liegt gemeinsam beim Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung sowie beim Bundesministerium des Innern. Die AfD-Fraktion fragt, wie bei dieser geteilten Zuständigkeit sichergestellt wird, dass Entscheidungen über Prioritäten und Ressourceneinsatz einheitlich und zügig getroffen werden. Unklar ist laut Anfrage auch, wie die Aufgaben des AISI gegenüber bestehenden Sicherheitsbehörden — BSI, Bundesnetzagentur, Zentralstelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) und Nachrichtendiensten — konkret abgegrenzt werden.
Budget und Personal: Welche Angaben die Anfrage verlangt
Zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme lagen nach Angaben der Fragesteller keine konkreten Informationen zur personellen und finanziellen Ausstattung vor. Die Kleine Anfrage fordert deshalb eine detaillierte Aufschlüsselung: Wie viele Personalstellen sind in der ersten Phase vorgesehen? Welche Haushaltsmittel stehen für 2026 zur Verfügung — und welche sind für 2027, 2028 und 2029 geplant, aufgegliedert nach Personal-, Sach- und Investitionsmitteln? Auch die geplante Vergabe an externe Beratungsunternehmen und Forschungsinstitute ist Gegenstand der Anfrage.
KI-Sicherheit kontra Innovationsfreiheit
Ein zentraler Konflikt, den die Anfrage sichtbar macht: Wie lässt sich eine wirksame Sicherheitsbewertung von KI-Systemen mit innovationsfreundlichen Rahmenbedingungen vereinbaren? Die Fragesteller erkundigen sich, ob die Tätigkeit des AISI zu zusätzlichen Bürokratie- oder Dokumentationspflichten führt, die über die Vorgaben des EU AI Act hinausgehen — und damit KI-Unternehmen sowie Start-ups in Deutschland stärker belasten könnten als europäische Mitbewerber. Auch die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage KI-Entwickler dem Institut Modellzugänge bereitstellen müssen, falls sie nicht freiwillig kooperieren, bleibt bislang offen.
Internationale Einbettung und parlamentarische Kontrolle
Die Anfrage thematisiert darüber hinaus die internationale Zusammenarbeit: Welche Kooperationsformen bestehen oder sind geplant zwischen dem AISI und vergleichbaren Einrichtungen in Frankreich, dem Vereinigten Königreich sowie dem EU AI Office? Schließlich stellen die Fragesteller die Frage nach der parlamentarischen Kontrolle: Durch welche regelmäßigen Berichte an den Bundestag will die Bundesregierung Transparenz über die Arbeit des Instituts sicherstellen? Anhand welcher messbaren Kriterien bewertet sie den Erfolg des AISI?
Die Antwort der Bundesregierung auf BT-Drs. 21/8351 steht noch aus. Sie wird zeigen, ob und in welchem Umfang die Bundesregierung konkrete Zahlen zur Ressourcenausstattung des noch jungen Instituts offenlegt.
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Direkt betroffen sind KI-Unternehmen und Start-ups in Deutschland, die möglicherweise Informationen oder Modellzugänge bereitstellen müssen. Mittelbar betroffen sind alle Bürgerinnen und Bürger, die KI-Anwendungen nutzen, deren Sicherheitseigenschaften das AISI künftig bewerten soll. Auch Sicherheitsbehörden wie BSI, Bundesnetzagentur und Nachrichtendienste sind von der Kompetenzabgrenzung betroffen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8351) trägt das Drucksachendatum 6. Oktober 2026. Nach § 104 GO-BT ist grundsätzlich eine Antwort innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen. Die schriftliche Antwort steht noch aus.
- AISI Deutschland
- Das AI Safety and Security Institute Deutschland ist ein staatliches Kompetenzzentrum zur technischen Bewertung fortschrittlicher KI-Modelle und zur strategischen Beratung der Bundesregierung in KI-Sicherheitsfragen.
- EU AI Act
- Die EU-KI-Verordnung legt EU-weit verbindliche Anforderungen an KI-Systeme nach ihrem Risikopotenzial fest und tritt stufenweise in Kraft.
- Virtueller Kern
- Bezeichnung für die erste Aufbauphase des AISI, in der BSI und Bundesnetzagentur nach der Vorbemerkung gemeinsam den Kern des Instituts bilden.
Was ist das AISI Deutschland?
Das AI Safety and Security Institute Deutschland ist ein am 31. August 2026 gestartetes Kompetenzzentrum, das fortschrittliche KI-Modelle technisch evaluieren, sicherheitsrelevante Auswirkungen analysieren und die Bundesregierung beraten soll. Es ist keine Regulierungsbehörde.
Wer beaufsichtigt das AISI Deutschland?
Die Fachaufsicht liegt gemeinsam beim Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung sowie beim Bundesministerium des Innern. BSI und Bundesnetzagentur bilden in der ersten Phase den sogenannten virtuellen Kern des Instituts.
Welche Haushaltsmittel stehen dem AISI zur Verfügung?
Frage 10 verlangt Angaben zu den verfügbaren Haushaltsmitteln 2026 und den Planungen für 2027–2029, getrennt nach Personal-, Sach- und Investitionsmitteln. Die Aussage über fehlende konkrete Angaben in der Vorbemerkung betrifft den Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme am 31. August 2026. Ein späterer Informationsstand ist damit nicht belegt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8351 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































