Freitag, 22. Mai 2026

🏛 Thema: Drucksache 21/6050

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Die Drucksache 21/6050 behandelt die berufsrechtlichen Regelungen für Anwaltsnotare in Deutschland. Der Bundestag befasst sich darin mit Fragen zur Ausübung der notariellen Tätigkeit durch Rechtsanwälte, die gleichzeitig als Notare tätig sind. Im Fokus steht die Vereinbarkeit beider Berufsrollen sowie mögliche Erleichterungen oder Beschränkungen bei der beruflichen Ausübung. Die AfD-Fraktion fordert in diesem Zusammenhang eine unbegrenzte Berufsausübung für Anwaltsnotare, ohne zeitliche oder räumliche Beschränkungen. Diese Position steht im Gegensatz zu bestehenden berufsrechtlichen Regelungen, die derzeit Limitierungen vorsehen. Die Debatte berührt grundsätzliche Fragen zur Regulierung von Doppelberufen im Rechtssektor und zur Balance zwischen Berufszugang und Qualitätssicherung der notariellen Tätigkeit.
❓ Häufige Fragen
Was versteht man unter Anwaltsnotaren?
Anwaltsnotare sind Rechtsanwälte, die zusätzlich die Befugnis haben, notarielle Tätigkeiten auszuüben. Sie vereinen damit beide Berufsrollen in einer Person.
Welche Einschränkungen gelten derzeit für Anwaltsnotare?
Aktuelle Regelungen begrenzen die Ausübung notarieller Tätigkeiten zeitlich und räumlich, um Interessenskonflikte zu vermeiden und die Unabhängigkeit der Notarsfunktion zu sichern.
Warum fordert die AfD eine unbegrenzte Berufsausübung?
Die AfD argumentiert mit Deregulierung und besserer Ressourcennutzung, um den Zugang zu notariellen Dienstleistungen zu erleichtern und bürokratische Hürden abzubauen.
Welche Risiken sind mit unbegrenzter Ausübung verbunden?
Eine unbegrenzte Tätigkeit könnte zu Interessenskonflikten führen und die Unabhängigkeit der Notarsfunktion gefährden, da Anwälte ihre eigenen Mandanten beglaubigen könnten.
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Schlagwort: Drucksache 21/6050

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