- 18.294 Deutsche wurden 2025 Opfer vollendeter Körperverletzung durch Zuwanderer
- 4.059 Deutsche Opfer vollendeter Sexualdelikte mit zumindest einem Zuwanderer als Tatverdächtigen
- 8.599 Zuwanderer Opfer vollendeter Körperverletzung durch deutsche Tatverdächtige
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6532 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundeskriminalamt erstellt jährlich die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), die als Ausgangsstatistik endbearbeitete Straftaten nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen erfasst. Die vorliegende Drucksache 21/6532 ist eine Nachfrage zur bereits beantworteten Anfrage auf BT-Drs. 21/4603, da die vollständigen PKS-Daten für das Berichtsjahr 2025 zum früheren Anfragezeitpunkt noch nicht verfügbar waren. Grundlage ist eine Sonderauswertung, die das BKA auf Anfrage des Bundesministeriums des Innern erstellt hat.
- 18.294 — Deutsche Opfer vollendeter Körperverletzungsdelikte (§§ 223–231 StGB) mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer im Jahr 2025.
- 4.059 — Deutsche Opfer vollendeter Sexualdelikte (§§ 174–184l StGB) mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer; häufigste Herkunftsländer der Tatverdächtigen: Syrien (903), Afghanistan (579), Irak (227).
- 10.915 — Deutsche Opfer vollendeter Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§§ 232–241a StGB) mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer.
- 8.599 — Zuwanderer-Opfer vollendeter Körperverletzungsdelikte mit mindestens einem deutschen Tatverdächtigen; führend: Syrer (2.561), Ukrainer (1.310), Afghanen (988).
- 2.835 — Deutsche Opfer vollendeter Raubdelikte (§§ 249–256 StGB) mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer im Jahr 2025.
Im Detail
Sowohl Opfer als auch Tatverdächtige werden in der PKS als 'Zuwanderer' gezählt, wenn diese mit dem Aufenthaltsanlass 'Asylbewerber', 'Schutz- und Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge', 'Duldung' oder 'unerlaubter Aufenthalt' erfasst wurden.
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6532
Im Jahr 2025 wurden laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) insgesamt 18.294 Deutsche Opfer vollendeter Körperverletzungsdelikte, bei denen mindestens ein Zuwanderer als Tatverdächtiger registriert war. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor (BT-Drs. 21/6532, beantwortet am 16. Juni 2026). Das Bundesministerium des Innern hat dafür eine Sonderauswertung des Bundeskriminalamts (BKA) aus der PKS erstellen lassen.
Die Daten zeigen die Täter-Opfer-Verhältnisse in fünf Deliktsbereichen und erfassen jeweils beide Richtungen: wie viele Deutsche Opfer von Zuwanderern wurden und wie viele Zuwanderer Opfer von Deutschen.
Täter-Opfer-Verhältnisse bei Körperverletzung
Mit Abstand die größten absoluten Zahlen liefern die Körperverletzungsdelikte nach §§ 223–231 StGB. Den 18.294 deutschen Opfern vollendeter Körperverletzung durch Zuwanderer stehen 8.599 Zuwanderer-Opfer gegenüber, bei denen mindestens ein Deutscher als Tatverdächtiger registriert war. Bei den tatverdächtigen Zuwanderern dominieren syrische Staatsangehörige (4.566 deutsche Opfer vollendeter Taten), gefolgt von Afghanen (1.686) und Ukrainern (1.536). Bei den Zuwanderer-Opfern mit deutschen Tatverdächtigen stehen Syrer (2.561), Ukrainer (1.310) und Afghanen (988) vorn.
PKS-Daten 2025 zu Sexualdelikten und Freiheitsberaubung
Bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174–184l StGB) wurden 4.059 Deutsche Opfer vollendeter Delikte mit mindestens einem Zuwanderer als Tatverdächtigen. Hinzu kommen 147 versuchte Taten. Die häufigsten Herkunftsländer der tatverdächtigen Zuwanderer bei vollendeten Sexualdelikten gegen Deutsche: Syrien (903), Afghanistan (579), Irak (227). Auf der anderen Seite wurden 267 Zuwanderer Opfer vollendeter Sexualdelikte mit deutschen Tatverdächtigen — am häufigsten betroffen waren Ukrainer und Syrer (je 62 vollendete Fälle).
Bei Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§§ 232–241a StGB, u.a. Nötigung, Bedrohung, Stalking, Freiheitsberaubung) wurden 10.915 Deutsche Opfer vollendeter Taten durch Zuwanderer. Dem stehen 2.720 Zuwanderer-Opfer vollendeter Freiheitsdelikte durch Deutsche gegenüber.
Raubdelikte und Straftaten gegen das Leben
Bei Raubdelikten (§§ 249–256 StGB) wurden 2.835 Deutsche Opfer vollendeter Straftaten mit mindestens einem Zuwanderer als Tatverdächtigen. Häufigste Herkunftsländer der tatverdächtigen Zuwanderer: Syrien (644), Algerien (214), Marokko (203). Umgekehrt wurden 281 Zuwanderer Opfer vollendeter Raubdelikte durch Deutsche.
Bei Straftaten gegen das Leben (§§ 211–222 StGB) wurden 15 Deutsche Opfer vollendeter Delikte mit Zuwanderern als Tatverdächtigen sowie 101 Opfer versuchter Taten. Auf der anderen Seite gab es 11 vollendete Delikte gegen Zuwanderer mit deutschen Tatverdächtigen.
Was gilt aktuell?
Die PKS erfasst als sogenannte Ausgangsstatistik nur Fälle, bei denen die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen sind. Maßgeblich ist das Erfassungsdatum, nicht das Tatdatum. Opfermerkmale werden grundsätzlich nur bei Straftaten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter erhoben — bei gemeingefährlichen Straftaten wie Brandstiftung liegen daher keine Opferdaten vor, weshalb die Bundesregierung die Fragen 11 und 12 der Anfrage nicht beantworten konnte. Die PKS-Definition von „Zuwanderer“ umfasst Asylbewerber, anerkannte Schutzberechtigte, Personen mit Duldung und Personen mit unerlaubtem Aufenthalt — diese Systematik gilt bei Tatverdächtigen seit 2018, bei Opfern erst seit 2020.
Die Drucksache ist eine Nachfrage zur früheren Antwort auf BT-Drs. 21/4603, da die vollständigen PKS-Jahresdaten für 2025 bei der ersten Anfrage noch nicht verfügbar waren. Ähnliche Auswertungen zu Täter-Opfer-Konstellationen bei Zuwanderern werden regelmäßig von der AfD-Fraktion angefragt und liefern Datenmaterial für die laufende Debatte über innere Sicherheit und Migrationspolitik, die auch im Bundestag am 22. Juni 2026 eine zentrale Rolle spielte.
Zu beachten ist, dass die Zahlen absolute Opferzahlen darstellen, nicht Raten bezogen auf die jeweilige Bevölkerungsgruppe. Eine direkte Vergleichbarkeit zwischen Deutschen und Zuwanderern ergibt sich aus den Daten allein nicht, da die Bevölkerungsanteile stark unterschiedlich sind. Das BKA weist zudem darauf hin, dass eine Person, die mehrfach Opfer wurde, in der PKS auch mehrfach gezählt wird.
Thematisch verwandt ist die Diskussion um die Antwortpraxis der Bundesregierung auf Kleine Anfragen, bei der immer wieder auf methodische Einschränkungen statistischer Erhebungen verwiesen wird.
Weiterlesen:
- Bundestag 22.06.2026: Die wichtigsten Drucksachen
- Das bewegt Deutschland — 23.06.2026
- Bundesregierung ignoriert beim Schutz der Nonnengans die Landwirte
Die Daten betreffen direkt alle Personen, die 2025 als Opfer oder Tatverdächtige in den erfassten Deliktsbereichen registriert wurden — sowohl deutsche Staatsangehörige als auch Zuwanderer im Sinne der PKS-Definition. Besonders relevant sind die Zahlen für Opfer von Körperverletzungs-, Sexual-, Freiheits- und Raubdelikten.
Die Bundesregierung hat die meisten Fragen vollständig beantwortet und eine PKS-Sonderauswertung vorgelegt. Zu den Fragen 11 und 12 (gemeingefährliche Straftaten) verweist sie auf eine systemische Datenlücke: Die PKS erfasst bei diesen Delikten grundsätzlich keine Opfermerkmale.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 16.06.2026) AfD fordert neue Zahlen zu Gewalt zwischen Deutschen und Zuwanderern →
- Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)
- Bundesweite Statistik des BKA, die endbearbeitete Straftaten nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen erfasst. Maßgeblich ist das Erfassungsdatum, nicht das Tatdatum.
- Zuwanderer (PKS-Definition)
- Personen, die mit dem Aufenthaltsanlass Asylbewerber, Schutzberechtigte/Asylberechtigte/Kontingentflüchtlinge, Duldung oder unerlaubter Aufenthalt in der PKS erfasst werden.
- Ausgangsstatistik
- Statistiktyp, bei dem Fälle erst nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen und bei Abgabe an Staatsanwaltschaft oder Gericht erfasst werden — im Gegensatz zu einer Eingangsstatistik.
Was bedeutet 'Zuwanderer' in der PKS?
Als Zuwanderer gelten in der PKS Personen mit den Aufenthaltsanlässen Asylbewerber, Schutz- oder Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge, Duldung oder unerlaubter Aufenthalt. Diese Erfassung gilt bei Tatverdächtigen seit 2018, bei Opfern erst seit 2020.
Warum fehlen Daten zu gemeingefährlichen Straftaten?
Die PKS erfasst Opfermerkmale nur bei Straftaten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter (Leben, Körper, Freiheit, Ehre, sexuelle Selbstbestimmung). Bei gemeingefährlichen Straftaten wie Brandstiftung werden keine Opferdaten erhoben.
Welche Nationalitäten sind bei Körperverletzungen besonders häufig vertreten?
Bei vollendeten Körperverletzungen gegen Deutsche durch Zuwanderer stehen Syrer (4.566 Opfer), Afghanen (1.686) und Ukrainer (1.536) an der Spitze. Bei Körperverletzungen gegen Zuwanderer durch Deutsche führen Syrer (2.561), Ukrainer (1.310) und Afghanen (988).
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6532 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































