- Zehn Fragen zu Gruppenvergewaltigungen 2010–2025 gestellt
- Nachfrage nötig, weil 2025-Daten bei erster Anfrage fehlten
- Staatsangehörigkeit und Vordelikte der Tatverdächtigen werden abgefragt
- Außenpolitik im Bundestag: NATO, Russland und Syrien
- Regierungswerbung 2025: AfD fragt nach Kosten für Kampagnen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6592 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Gruppenvergewaltigungen werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) als eigene Deliktskategorie erfasst. Die PKS wird jährlich vom Bundeskriminalamt veröffentlicht und bildet die Grundlage für parlamentarische Anfragen zu Kriminalitätsentwicklungen. Die vorliegende Anfrage knüpft an BT-Drs. 21/4602 an, bei der die Daten für das Berichtsjahr 2025 zum Einreichungszeitpunkt noch nicht verfügbar waren.
Im Detail
Da die abgefragten Daten zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage jedoch noch nicht vorlagen, sollen diese nun mit der vorliegenden Kleinen Anfrage abgefragt werden.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/6592
Die statistische Entwicklung von Gruppenvergewaltigungen in Deutschland über einen Zeitraum von 15 Jahren steht im Mittelpunkt der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6592, die die AfD-Fraktion am 22. Juni 2026 eingebracht hat. Die Abgeordneten Stephan Brandner, Martin Hess, Sascha Lensing und Dr. Christian Wirth sowie ihre Fraktion richten zehn Fragen an die Bundesregierung und fordern eine detaillierte Aufschlüsselung der Kriminalstatistik für den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2025.
Gruppenvergewaltigungen: Was die Anfrage konkret abfragt
Die Anfrage gliedert sich in zehn Fragen, die verschiedene Aspekte der Deliktskategorie beleuchten. Zunächst fragt die AfD nach der absoluten Fallzahlentwicklung, aufgeschlüsselt nach allen 16 Bundesländern und Jahresscheiben seit 2010. Parallel dazu wird der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger sowie die fünf am häufigsten registrierten Staatsangehörigkeiten pro Jahr erfragt. Ergänzt wird dies durch Fragen zur Aufklärungsquote sowie zur Gesamtzahl der Opfer — ebenfalls nach Ländern und Jahren differenziert.
Darüber hinaus fragt die Anfrage nach der Zahl der ermittelten Tatverdächtigen und ob es sich bei Opfern und Tätern um Deutsche, Nichtdeutsche oder Zuwanderer handelt — jeweils aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Zwei weitere Fragen betreffen Vordelikte der Tatverdächtigen sowie einen möglichen Zusammenhang mit dem Konsum harter Drogen.
Nachfrage wegen fehlender 2025-Daten
Der Grund für die erneute Anfrage liegt im zeitlichen Ablauf der Datenerhebung: Bei der Vorgängeranfrage (BT-Drs. 21/4602) lagen die Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Berichtsjahr 2025 noch nicht vor. Die PKS wird vom Bundeskriminalamt jährlich veröffentlicht, jedoch erst mit zeitlichem Verzug nach dem jeweiligen Berichtsjahr. Die neue Anfrage soll nun die fehlende Jahresscheibe 2025 abdecken und damit die Zeitreihe vervollständigen.
Politischer Kontext: Sexualdelikte und Herkunftsstatistiken
Anfragen zur Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen bei Sexualdelikten sind ein wiederkehrendes parlamentarisches Instrument der AfD. Die Fraktion argumentiert, dass diese Daten für eine sachliche Kriminalitätsbeurteilung notwendig seien. Kritiker wenden ein, dass eine Fokussierung auf die Nationalität von Tatverdächtigen ohne gleichzeitige Berücksichtigung sozioökonomischer Faktoren zu Fehlschlüssen führen kann. Die PKS selbst weist darauf hin, dass Tatverdächtige keine Verurteilten sind und die Staatsangehörigkeit allein kein hinreichendes Erklärungsmuster für Kriminalität bietet.
Ähnliche Anfragen zu Kriminalstatistiken und Herkunftsdaten finden sich auch in anderen Themenbereichen, etwa zu IS-Ausreisen und Rückkehrern oder zu islamfeindlichen Straftaten, die ebenfalls detaillierte Aufschlüsselungen nach Herkunft und Fallzahlen umfassen.
Antwortfrist bis 13. Juli 2026
Die Bundesregierung hat gemäß der Geschäftsordnung des Bundestages 21 Tage Zeit, um die Kleine Anfrage schriftlich zu beantworten. Die Frist läuft bis zum 13. Juli 2026. Sollte die Regierung nicht oder nur teilweise antworten, steht der Fraktion das parlamentarische Instrument der Nachfrage offen — was im vorliegenden Fall bereits einmal genutzt wurde.
Weiterlesen:
- Islamfeindliche Straftaten: 104 Fälle im ersten Quartal 2026
- IS-Ausreisen aus Deutschland: 1.150 Islamisten, 480 Rückkehrer
- Außenpolitik im Bundestag: NATO, Russland und Syrien
Die Anfrage betrifft potenziell alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere aber Opfer sexueller Gruppengewalt sowie die zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Bundesländern. Datenbasis ist die Polizeiliche Kriminalstatistik, die alle polizeilich erfassten Fälle in Deutschland dokumentiert.
Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit, die zehn Fragen schriftlich zu beantworten. Die Antwortfrist läuft bis zum 13. Juli 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)
- Jährlich vom Bundeskriminalamt herausgegebene Statistik über alle polizeilich erfassten Straftaten in Deutschland. Sie erfasst Tatverdächtige, keine Verurteilten.
- Gruppenvergewaltigung
- Sexueller Übergriff durch mehrere Täter gemeinsam; in der PKS als eigene Deliktskategorie innerhalb der Sexualstraftaten geführt.
- Kleine Anfrage
- Parlamentarisches Instrument, mit dem Fraktionen oder mindestens fünf Abgeordnete die Bundesregierung zu konkreten Sachverhalten befragen können. Die Regierung muss innerhalb von 21 Tagen antworten.
Warum ist dies eine Nachfrage-Anfrage?
Die ursprüngliche Anfrage BT-Drs. 21/4602 erfasste die Daten für das Jahr 2025 nicht vollständig, da die Polizeiliche Kriminalstatistik für 2025 zum Einreichungszeitpunkt noch nicht vorlag. Die neue Anfrage fragt nun die fehlenden Daten ab.
Was genau wird in den zehn Fragen abgefragt?
Gefragt wird nach Fallzahlen je Bundesland und Jahr, dem Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger, den häufigsten Staatsangehörigkeiten, Aufklärungsquoten, Opferzahlen, Täter- und Opfermerkmalen sowie Vordelikten und Drogenkonsum der Tatverdächtigen.
Bis wann muss die Bundesregierung antworten?
Die gesetzliche Antwortfrist für Kleine Anfragen beträgt 21 Tage. Die Anfrage wurde am 22. Juni 2026 eingereicht, die Frist läuft damit bis zum 13. Juli 2026.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6592 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































