- AfD fordert Abschaffung der Masernimpfpflicht für Kita- und Schulkinder
- Rund 650.000 bis 700.000 Kinder jährlich vom Masernschutzgesetz betroffen
- Langzeitstudie über 10 bis 20 Jahre zum MMR-Impfstoff gefordert
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6933 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Masernschutzgesetz trat im März 2020 in Kraft und schuf eine faktische Impfpflicht gegen Masern für Kinder, die Kitas oder Schulen besuchen, sowie für nach 1970 geborene Personen in Gemeinschaftseinrichtungen. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte das Gesetz am 21. Juli 2022 als verfassungskonform (Az. 1 BvR 469/20). Deutschland hatte sich dem WHO-Ziel der Masernelimination verpflichtet, dieses Ziel aber nach Angaben der Nationalen Verifizierungskommission und der WHO noch nicht erreicht. Masern gelten als hochansteckende Infektionskrankheit, die in seltenen Fällen schwere Komplikationen verursachen kann.
- 650.000–700.000 Kinder — sind laut Antragsbegründung jährlich von der Masernimpfpflicht in Kitas und Schulen betroffen.
- 1.300 schwere Nebenwirkungen, 15 Todesfälle (2001–2012) — Meldungen beim Paul-Ehrlich-Institut zum Masernimpfstoff, die die AfD-Fraktion als Beleg für ein ungünstiges Nutzen-Risiko-Verhältnis anführt.
- 15–29 % der Masernfälle in Deutschland 2024 — entfielen laut Begründung auf geimpfte Personen; in Europa 2023 waren es nach denselben Angaben 14 %.
- 10–20 Jahre — Mindestbeobachtungszeitraum der geforderten unabhängigen Langzeitstudie zum MMR-Impfstoff.
- Bundesverfassungsgericht, 21. Juli 2022 (Az. 1 BvR 469/20) — bestätigte das Masernschutzgesetz als verfassungskonform; die AfD bezeichnet das Urteil in ihrer Begründung als unhaltbar.
Im Detail
Impfentscheidungen müssen stets freiwillig und ausschließlich zwischen Eltern sowie dem behandelnden Arzt erfolgen.
— Begründung BT-Drs. 21/6933, AfD-Fraktion
Das Masernschutzgesetz verpflichtet Eltern in Deutschland seit März 2020 dazu, einen Masernimpfschutz für ihre Kinder nachzuweisen, wenn diese eine Kindertagesstätte oder Schule besuchen. Wer den Nachweis nicht erbringt, kann vom Besuch der Einrichtung ausgeschlossen werden. Die AfD-Fraktion verlangt in BT-Drs. 21/6933 vom 7. Juli 2026 die vollständige Aufhebung dieser Masernimpfpflicht und ein generelles Verbot neuer Impfpflichten.
Was gilt aktuell?
Das Masernschutzgesetz, das als Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft getreten ist, schreibt vor, dass Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr gegen Masern geimpft sein müssen, bevor sie in eine Kita, einen Kindergarten oder eine Schule aufgenommen werden. Die Impfung erfolgt in der Regel als Dreifach- oder Vierfachimpfung (Masern-Mumps-Röteln bzw. Masern-Mumps-Röteln-Varizellen) im 11. und 15. Lebensmonat nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Die Pflicht gilt auch für nach 1970 geborene Personen, die in Gemeinschafts- oder medizinischen Einrichtungen tätig sind oder diese nutzen. Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz am 21. Juli 2022 (Az. 1 BvR 469/20) für verfassungskonform erklärt.
Was die AfD konkret fordert
Der Antrag umfasst drei Forderungen an die Bundesregierung: Erstens soll jegliche Form von Impfpflichten grundsätzlich abgelehnt und keine neue Impfpflicht eingeführt werden. Zweitens soll ein Gesetzentwurf zur Aufhebung der Masernimpfpflicht vorgelegt werden. Drittens verlangt die Fraktion eine unabhängige, prospektive Kohortenstudie — randomisiert, doppelblind und peer-reviewed —, die den MMR-Impfstoff über einen Zeitraum von mindestens 10 bis 20 Jahren mit einer ungeimpften Kontrollgruppe vergleicht. Durchgeführt werden soll die Studie vom Paul-Ehrlich-Institut oder einer vergleichbaren Institution.
Begründung der Fraktion
Aus Sicht der AfD-Fraktion verletzt das Masernschutzgesetz das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) und das Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 GG). Die Begründung verweist auf Meldedaten des Paul-Ehrlich-Instituts, wonach zwischen 2001 und 2012 über 1.300 schwere Nebenwirkungen und 15 Todesfälle im Zusammenhang mit Masernimpfstoffen erfasst worden seien. Zugleich stellt die Fraktion die Wirksamkeit der Impfung in Frage: Laut Begründung seien in Deutschland im Jahr 2024 zwischen 15 und 29 Prozent der Masernfälle bei geimpften Personen aufgetreten; in Europa 2023 hätten Geimpfte 14 Prozent der Fälle ausgemacht. Die Fraktion argumentiert außerdem, dass natürliche Immunität lebenslang wirke, während impfbedingte Immunität zeitlich begrenzt sei. Diese Positionen sind die Sichtweise der Antragsteller; das Masernschutzgesetz und die Masernimpfung werden von Bundesbehörden wie dem Robert Koch-Institut und der Ständigen Impfkommission weiterhin befürwortet.
Masernimpfpflicht und Grundrechtsdebatte
Die Masernimpfpflicht ist seit ihrer Einführung politisch umstritten. Kritiker sehen in ihr einen unverhältnismäßigen Eingriff in die elterliche Entscheidungsfreiheit; Befürworter betonen den Schutz vulnerabler Bevölkerungsgruppen, die sich nicht selbst impfen können. Das Bundesverfassungsgericht wertete das Gesetz 2022 als verfassungskonform und sah den Eingriff in die körperliche Unversehrtheit als gerechtfertigt an. Die AfD bezeichnet dieses Urteil in ihrer Antragsbegründung als unhaltbar und bestreitet die wissenschaftliche Grundlage des Urteils. Diese Einschätzung ist die Position der Fraktion und gibt nicht den wissenschaftlichen Konsens wieder.
Jährlich sind laut Antragsbegründung rund 650.000 bis 700.000 Kinder von der Impfpflicht betroffen. Das Thema berührt damit nicht nur Familien mit kleinen Kindern, sondern auch Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen, Kitas und Krankenhäusern, für die ebenfalls eine Nachweispflicht besteht. Fragen zu Grundrechten im Gesundheitsbereich haben auch in anderen Reformvorhaben an Bedeutung gewonnen.
Der Antrag wird nun dem zuständigen Ausschuss — voraussichtlich dem Gesundheitsausschuss — überwiesen. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse im 21. Deutschen Bundestag gilt eine Annahme des Antrags als unwahrscheinlich. Die Ausschussberatung bietet jedoch die Gelegenheit, die wissenschaftlichen und rechtlichen Argumente öffentlich zu diskutieren. Themen rund um Impfpflichten und staatliche Gesundheitsvorsorge bleiben auch im Kontext der GKV-Reform politisch relevant.
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Unmittelbar betroffen sind Eltern von jährlich rund 650.000 bis 700.000 Kindern im Kita- und Schulalter, die nach dem geltenden Recht einen Masernimpfschutz nachweisen müssen. Ebenfalls erfasst sind nach 1970 geborene Erwachsene, die in Gemeinschafts- oder medizinischen Einrichtungen tätig sind oder diese besuchen.
Berlin, 24. Juni 2026. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Hannes Gnauck, Mitglied des Verteidigungsausschusses, sieht durch das Scheitern des F126-Projekts die Kritik der AfD-Fraktion bestätigt. Bereits im Jahr 2020 warnte die AfD-Fraktion vor der Vergabe des größten Marineprojekts der Bundesrepublik an die niederländische Werft Damen Naval. Die damalige Bundesregierung ignorierte diese Warnungen. Heute… …
Der Antrag (BT-Drs. 21/6933) ist am 7. Juli 2026 in den Deutschen Bundestag eingebracht worden. Als nächste Schritte sind die Überweisung an den zuständigen Ausschuss — voraussichtlich den Ausschuss für Gesundheit — sowie die Ausschussberatung vorgesehen. Die abschließende Abstimmung im Plenum des Bundestages steht noch aus.
- Masernschutzgesetz
- Seit März 2020 geltendes Bundesgesetz, das den Nachweis eines Masernimpfschutzes für Kinder in Kitas und Schulen sowie für bestimmte Erwachsene in Gemeinschaftseinrichtungen vorschreibt.
- MMR-Impfstoff
- Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln; wird in Deutschland als Dreifach- oder Vierfachimpfung (mit Varizellen) empfohlen.
- Paul-Ehrlich-Institut (PEI)
- Bundesbehörde, die in Deutschland für die Zulassung und Überwachung von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln zuständig ist und Meldungen über Impfnebenwirkungen auswertet.
Was regelt das Masernschutzgesetz?
Das seit März 2020 geltende Masernschutzgesetz schreibt vor, dass Kinder ab dem ersten Geburtstag gegen Masern geimpft sein müssen, wenn sie eine Kita, einen Kindergarten oder eine Schule besuchen. Die Pflicht gilt auch für nach 1970 geborene Personen in Gemeinschafts- und medizinischen Einrichtungen.
Was fordert die AfD konkret?
Die AfD verlangt erstens ein grundsätzliches Ablehnen jeglicher Impfpflichten, zweitens einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Masernschutzgesetzes und drittens eine unabhängige, randomisierte und doppelblinde Langzeitstudie zum MMR-Impfstoff über mindestens 10 bis 20 Jahre.
Hat das Bundesverfassungsgericht das Masernschutzgesetz geprüft?
Ja. Das Bundesverfassungsgericht hat das Masernschutzgesetz mit Urteil vom 21. Juli 2022 (Az. 1 BvR 469/20) für verfassungskonform erklärt. Die AfD bezeichnet dieses Urteil in ihrer Begründung als unhaltbar.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6933 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































