- Keine zentrale Erfassung von Cloud-Seeding-Genehmigungen in Deutschland bekannt
- Gefragt wird nach Einsatz von Silberiodid, Natriumchlorid und weiteren Chemikalien
- 10 Fragen zu Anbietern, Genehmigungen und EU-Regelungen ab 2020
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6978 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Cloud Seeding und verwandte Geoengineering-Technologien werden weltweit eingesetzt, etwa in der Landwirtschaft zur Hagelabwehr oder in Trockenregionen zur Niederschlagsförderung. Die Weltorganisation für Meteorologie (WMO) dokumentiert den operativen Einsatz in mehreren Ländern, weist jedoch auf erhebliche Unsicherheiten bei der Wirksamkeit hin. Das Umweltbundesamt betont offene Governance-Fragen und Umweltrisiken. Auf internationaler Ebene gilt im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) ein Moratorium für großskalige Geoengineering-Maßnahmen. In Deutschland können Genehmigungen nach § 13 Luftverkehrsordnung (LuftVO) für den Einsatz solcher Stoffe aus Luftfahrzeugen erteilt werden.
Im Detail
Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an Transparenz über Anbieterstrukturen, Genehmigungspraxis, eingesetzte Stoffe sowie die Einbindung kommerzieller Akteure in wissenschaftliche Forschung.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/6978
Cloud Seeding — das gezielte Einbringen chemischer Stoffe in Wolken zur Beeinflussung von Niederschlägen — ist in Deutschland rechtlich möglich, öffentlich jedoch kaum dokumentiert. Die Bundestagsdrucksache 21/6978 vom 9. Juli 2026 bringt dieses Thema in den parlamentarischen Fokus: Die AfD-Fraktion stellt der Bundesregierung zehn detaillierte Fragen zu kommerziellen Anbietern von Wettermodifikation, Geoengineering und Solar Radiation Management (SRM) in Deutschland und der EU.
Was ist Cloud Seeding und wer bietet es an?
Bei Cloud Seeding werden Substanzen wie Silberiodid (AgI), Natriumchlorid (NaCl), Kaliumchlorid oder Harnstoff aus Flugzeugen in Wolken eingebracht. Ziel ist es, Niederschläge zu erzeugen, zu verstärken oder — im Fall der Hagelabwehr — umzuwandeln. International ist das Verfahren operativ erprobt, etwa in Teilen des Nahen Ostens, Chinas und den USA. Laut Vorbemerkung der Fragesteller sind in Deutschland unter anderem die Cloud Seeding Technologies GmbH aus Gärtringen, JUMARA Air Service UG sowie IKON Aero als Anbieter tätig. Die AfD-Fraktion fragt die Bundesregierung, wie viele solcher Unternehmen bekannt sind und welche Tätigkeitsschwerpunkte sie haben.
Genehmigungen: Wie viele Einsätze wurden erlaubt?
Nach § 13 der Luftverkehrsordnung (LuftVO) können Behörden Ausnahmegenehmigungen für das Ablassen von Stoffen zur Wetterbeeinflussung aus Luftfahrzeugen erteilen. Die Anfrage erkundigt sich nach der Anzahl solcher Genehmigungen für die Jahre 2020 bis 2025, aufgeschlüsselt nach Bundesland, zuständiger Behörde, Zweck und Anzahl der Einsätze. Zugleich wird gefragt, ob eine zentrale Erfassung dieser Genehmigungen überhaupt existiert — ein Punkt, der auf mögliche Transparenzlücken hindeutet.
Seeding-Partikel und Umweltauswirkungen
Neben den rechtlichen Aspekten interessiert sich die Anfrage für die eingesetzten Chemikalien und deren ökologische Folgen. Gefragt wird, welche Mengen an Silberiodid, Natriumchlorid und anderen Substanzen in den vergangenen Jahren in Deutschland verwendet wurden und ob Erkenntnisse zu Einträgen in Böden und Gewässer vorliegen. Auch bestehende Messprogramme oder Monitoring-Netze des Umweltbundesamtes oder des Deutschen Wetterdienstes sollen benannt werden. Das Thema Geoengineering ist dabei nicht auf Cloud Seeding beschränkt: Die Fragesteller fragen auch nach Solar Radiation Management (SRM), also Ansätzen zur Verringerung der Sonneneinstrahlung etwa durch Stratosphären-Aerosol-Injektion mit Schwefeldioxid.
Internationale Dimension und EU-Regelungsbedarf
Cloud Seeding hat eine grenzüberschreitende Dimension: Eingriffe in Niederschlagsprozesse können benachbarte Staaten betreffen. Die Anfrage fragt deshalb nach bekannten grenzüberschreitenden Einsätzen sowie nach der Haltung der Bundesregierung zur Einhaltung des CBD-Moratoriums für großskalige Geoengineering-Maßnahmen. Dieses Moratorium im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt soll unkontrollierte ökosystemische Eingriffe verhindern. Darüber hinaus fragt die AfD-Fraktion, ob die Bundesregierung eine EU-weite Meldepflicht oder verbindliche Transparenzvorschriften für Wettermodifikationsmaßnahmen plant oder kennt.
Förderung und Forschungskooperationen
Ein weiterer Fragenkomplex betrifft die Verflechtung kommerzieller Anbieter mit der Wissenschaft. Gefragt wird, welche Unternehmen wissenschaftliche Forschung zu Wetter- und Klimamodifikation aktiv unterstützen — etwa durch Bereitstellung von Flugzeugen, Daten oder Finanzierung — und welche öffentlichen Fördermittel von Bund, Ländern oder der EU in den letzten zehn Jahren an solche Anbieter geflossen sind. Diese Frage berührt das Spannungsfeld zwischen unabhängiger Forschung und kommerziellem Interesse, das auch bei anderen technologischen Feldern eine Rolle spielt, etwa bei grünen Gasen und deren Förderstrukturen.
Die Bundesregierung hat ab Einreichungsdatum der Anfrage (18. Juni 2026) 21 Tage Zeit zur Beantwortung. Ob und wie transparent die Regierung Auskunft zu kommerziellen Akteuren in diesem wenig regulierten Feld gibt, bleibt abzuwarten. Das Thema berührt Fragen der Umweltkontrolle, des Luftverkehrsrechts und der internationalen Klimapolitik gleichzeitig.
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Betroffen sind vor allem Landwirte und Hagelabwehr-Vereine, die entsprechende Dienstleistungen nutzen, sowie die Allgemeinbevölkerung in Regionen, über denen Wettermodifikations-Einsätze stattfinden. Auch Forschungseinrichtungen und kommerzielle Anbieter wie die Cloud Seeding Technologies GmbH (Gärtringen) oder JUMARA Air Service UG sind direkt angesprochen.
Die Kleine Anfrage wurde am 18. Juni 2026 eingereicht und am 9. Juli 2026 als BT-Drs. 21/6978 veröffentlicht. Die Bundesregierung hat ab Einreichungsdatum 21 Tage Zeit zur Beantwortung; die Antwortfrist läuft bis zum 9. Juli 2026. Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus und wird als separate Drucksache veröffentlicht.
- Cloud Seeding
- Technisches Verfahren zur Wetterbeeinflussung, bei dem Chemikalien wie Silberiodid in Wolken eingebracht werden, um Niederschlag auszulösen oder zu verändern.
- Solar Radiation Management (SRM)
- Geoengineering-Ansatz, der darauf abzielt, die Sonneneinstrahlung auf die Erde zu reduzieren, etwa durch Einbringung von Aerosolen in die Stratosphäre.
- § 13 LuftVO
- Paragraf der deutschen Luftverkehrsordnung, der Ausnahmegenehmigungen für das Abwerfen oder Ablassen von Stoffen aus Luftfahrzeugen regelt.
Was ist Cloud Seeding?
Cloud Seeding ist ein Verfahren zur gezielten Beeinflussung von Niederschlägen, bei dem Stoffe wie Silberiodid oder Natriumchlorid in Wolken eingebracht werden, um Regen oder Hagel auszulösen oder zu verhindern.
Ist Cloud Seeding in Deutschland legal?
Laut Luftverkehrsordnung (§ 13 LuftVO) können behördliche Ausnahmegenehmigungen für das Ablassen von Stoffen zur Wetterbeeinflussung erteilt werden. Ob und wie viele solcher Genehmigungen erteilt wurden, ist Gegenstand der Anfrage.
Was ist das CBD-Moratorium zu Geoengineering?
Im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) besteht auf internationaler Ebene ein Moratorium für großskalige Geoengineering-Maßnahmen, das unkontrollierte Eingriffe in Ökosysteme verhindern soll.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6978 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.






























































