Donnerstag, 23. Juli 2026

🏛 Thema: Kleine Anfrage

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Die Kleine Anfrage ist ein Kontrollinstrument der Bundestagsfraktionen gegenüber der Bundesregierung. Jede Fraktion kann schriftliche Fragen zu aktuellen politischen Themen einreichen, auf die die Regierung innerhalb einer Frist antworten muss. Das Verfahren ermöglicht es der parlamentarischen Opposition und auch Koalitionsfraktionen, konkrete Informationen zu Regierungshandeln einzufordern und Transparenz herzustellen. Im Gegensatz zur Großen Anfrage, die im Plenum debattiert wird, erfolgt die Behandlung von Kleinen Anfragen schriftlich. Die eingereichten Fragen behandeln häufig Einzelfallprobleme oder spezifische Sachverhalte und dienen dazu, Lücken in der öffentlichen Informationsbeschaffung zu schließen. Durch regelmäßige Kleine Anfragen können Abgeordnete Missstände aufdecken, Regierungspolitik überprüfen und ihre Fraktion in medienwirksamer Weise positionieren.
❓ Häufige Fragen
Wer darf Kleine Anfragen einreichen?
Jede Bundestagsfraktion kann Kleine Anfragen stellen. Eine Fraktion benötigt mindestens 5 Prozent der Abgeordneten oder 25 Parlamentarier.
Innerhalb welcher Frist muss die Bundesregierung antworten?
Die Regierung hat üblicherweise zwei Wochen Zeit, um schriftlich auf eine Kleine Anfrage zu antworten.
Unterscheidet sich die Kleine Anfrage von der Großen Anfrage?
Ja: Kleine Anfragen werden schriftlich behandelt und verbleiben in den Ausschüssen. Große Anfragen führen zu mündlichen Debatten im Plenum.
Werden die Antworten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?
Ja, alle eingereichten Kleinen Anfragen und Regierungsantworten werden im Bundestags-Drucksachensystem veröffentlicht und sind online einsehbar.
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