- 9 Fragen zu Genehmigungen für atmosphärische Eingriffe im deutschen Luftraum
- Zeitraum 2020 bis 2025 im Fokus: Wie viele Freisetzungsflüge wurden genehmigt?
- Cloud-Seeding-Rückstände in Lebensmitteln aus Marokko und der Levante angefragt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6975 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
International werden unterschiedliche Programme zur Wetterbeeinflussung und atmosphärischen Aerosolforschung erprobt. Dazu zählen unter anderem das US-amerikanische Projekt Make Sunsets mit Ballonfreisetzungen von Schwefeldioxid, das britische SATAN-Projekt (2022) sowie groß angelegte Cloud-Seeding-Programme in China und Marokko. Auf EU-Ebene laufen die Forschungsprojekte Co-CREATE und GENIE. Die Luftraumhoheit über Deutschland liegt gemäß Artikel 1 des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt bei der Bundesrepublik Deutschland.
Im Detail
„Vor diesem Hintergrund und angesichts von Berichten über erhöhte Spurenelementgehalte in Niederschlägen […] besteht nach Auffassung der Fragesteller ein erhebliches öffentliches Interesse an Transparenz hinsichtlich Genehmigungen, möglicher tatsächlicher Stoffeinträge sowie der Leistungsfähigkeit des Umweltmonitorings in Deutschland.“
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/6975
Werden atmosphärische Eingriffe durch Forschungs- und Militärflüge über Deutschland ausreichend genehmigt, dokumentiert und überwacht? Diese Frage stellt die AfD-Fraktion mit ihrer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/6975) vom 9. Juli 2026 an die Bundesregierung. In neun Einzelfragen werden Transparenz und Leistungsfähigkeit des deutschen Genehmigungs- und Umweltmonitoringsystems zu atmosphärischen Stoffeinträgen hinterfragt.
Was wird konkret gefragt?
Im Mittelpunkt der Anfrage steht zunächst die Frage nach der Anzahl erteilter Genehmigungen im Zeitraum 2020 bis 2025 für Flüge, bei denen atmosphärische Messungen oder die gezielte Freisetzung von Stoffen in die Atmosphäre Teil des Flugprofils waren. Daneben fragt die Fraktion, welche Kenntnisse die Bundesregierung über Vorhaben hat, bei denen Aerosole, Partikel oder andere Substanzen gezielt in den deutschen Luftraum eingebracht wurden oder eingebracht werden sollten.
Weiterhin erkundigt sich die Anfrage nach bestehenden Messprogrammen zur Erfassung atmosphärischer Stoffeinträge in Böden, Oberflächengewässern, Grundwasser und landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Besonderes Augenmerk legt die Anfrage auf Spurenelemente wie Aluminium, Barium, Beryllium, Cadmium, Nickel und Strontium sowie auf den Einsatz der analytischen Methode ICP-MS (Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma).
Wettermodifikation und Lebensmittelsicherheit
Ein spezifischer Fragenkomplex betrifft mögliche Rückstände von Cloud-Seeding-Substanzen — insbesondere Silberiodid — in importierten Lebensmitteln aus Marokko und Staaten der Levante. Hintergrund ist laut der Vorbemerkung der Fragesteller, dass Deutschland erhebliche Mengen landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus diesen Regionen importiert, denen teils großskalige Cloud-Seeding-Programme zugeschrieben werden. Die Bundesregierung soll darlegen, welche Erkenntnisse die amtliche Lebensmittelüberwachung dazu hat.
Darüber hinaus thematisiert die Anfrage sogenannte kumulative Einträge aus verschiedenen Quellen: Flugbetrieb (insbesondere JP-8-Kerosinabgase), internationale Wettermodifikationsprogramme und atmosphärische Ferntransporte sollen in ihrer Gesamtwirkung auf Luft, Boden, Wasser und Nahrungskette bewertet werden. Die Fragesteller wollen wissen, auf welcher Datengrundlage eine solche Bewertung erfolgt und welche Datenlücken nach Kenntnis der Bundesregierung bestehen.
Genehmigungsverfahren und Anpassungsbedarf
Die Anfrage richtet sich auch an die institutionelle Seite: Welche Behörden — das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF), die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS), das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) oder das Bundesministerium der Verteidigung — sind für Genehmigung und Überwachung zuständig, und nach welchen Kriterien wird dabei die Umweltverträglichkeit geprüft? Abschließend fragt die Fraktion, ob die Bundesregierung angesichts internationaler Entwicklungen Anpassungsbedarf beim Umweltmonitoring oder bei Genehmigungsverfahren sieht.
Der internationale Kontext, den die Fragesteller in ihrer Vorbemerkung skizzieren, umfasst unter anderem das US-Projekt Make Sunsets (Ballonfreisetzungen von Schwefeldioxid), das britische SATAN-Projekt (rund 400 Gramm SO₂ in der Stratosphäre, 2022), Marine-Cloud-Brightening-Versuche in Australien sowie EU-Forschungsprojekte wie Co-CREATE und GENIE. Die Fragesteller beziehen sich dabei auf öffentlich zugängliche Quellen und wissenschaftliche Publikationen, darunter eine Vergleichsanalyse des Instituts für chemische Verfahrenstechnik Tuzla aus dem Jahr 2022 zu Spurenelementgehalten in Niederschlägen.
Was gilt aktuell?
Die Luftraumhoheit über Deutschland liegt gemäß Artikel 1 des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt bei der Bundesrepublik. Für Forschungsflüge mit atmosphärischen Messungen gelten je nach Flugtyp unterschiedliche Genehmigungspfade — militärische Flüge fallen in die Zuständigkeit des Verteidigungsministeriums, zivile Forschungsflüge in die von BAF, DFS oder LBA. Eine einheitliche, öffentlich zugängliche Statistik über Genehmigungen für Flüge mit atmosphärischen Stofffreisetzungen existiert nach aktuellem Wissensstand nicht.
Die Anfrage wurde am 17. Juni 2026 von Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und der AfD-Fraktion unterzeichnet und ist am 9. Juli 2026 als Drucksache 21/6975 veröffentlicht worden. Die Bundesregierung hat bis zum 30. Juli 2026 Zeit, die neun Fragen schriftlich zu beantworten.
Thematisch verwandt sind auch Fragen zur Regulierung sogenannter grüner Gase und ihrer atmosphärischen Auswirkungen, die im Bundestag ebenfalls diskutiert werden.
Weiterlesen:
- Grüne Gase: Knappheit, hohe Kosten und Sektorenkonkurrenz
- GEG-Reform 2026: AfD fordert Abschaffung des Heizungsgesetzes
Betroffen sind potenziell alle Bürgerinnen und Bürger, deren Trinkwasser, Böden und Nahrungsmittel atmosphärischen Einträgen ausgesetzt sein könnten. Besonders relevant ist die Frage für Verbraucher importierter Lebensmittel aus Marokko und der Levante sowie für Landwirte, deren Böden und Ernten von Ferntransporten atmosphärischer Stoffe betroffen sein könnten.
Die Kleine Anfrage ist am 9. Juli 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit zur Beantwortung — die Frist läuft bis zum 30. Juli 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Cloud Seeding
- Technische Methode zur Wetterbeeinflussung, bei der Substanzen wie Silberiodid in die Atmosphäre eingebracht werden, um Wolkenbildung und Niederschlag zu fördern.
- ICP-MS
- Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma — ein hochempfindliches Analyseverfahren zur Bestimmung von Spurenelementen in Proben aus Wasser, Boden oder Lebensmitteln.
- Stratosphärische Aerosolinjektion
- Geoengineering-Ansatz, bei dem reflektierende Partikel wie Schwefeldioxid in die Stratosphäre eingebracht werden sollen, um Sonneneinstrahlung zu reduzieren.
Was ist Cloud Seeding?
Cloud Seeding ist eine Methode zur künstlichen Beeinflussung von Wetter und Niederschlag, bei der Substanzen wie Silberiodid in Wolken eingebracht werden, um Regen oder Schneefall auszulösen.
Welche Behörden sind für Genehmigungen von Forschungsflügen zuständig?
Laut Drucksache sind je nach Sachverhalt das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF), die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS), das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und bei Militärflügen das Bundesministerium der Verteidigung zuständig.
Bis wann muss die Bundesregierung antworten?
Die gesetzliche Antwortfrist beträgt 21 Tage ab Einreichung. Da die Anfrage am 9. Juli 2026 eingegangen ist, läuft die Frist bis zum 30. Juli 2026.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6975 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.






























































