- FKS verfolgt laut Kritik eher illegal Beschäftigte als deren Arbeitgeber
- Anonymes Schreiben eines FKS-Mitarbeiters an Finanzausschuss vom 18. Mai 2026
- 15 Fragen zu Strafverfahren, ILO-Standards und internen Dienstvorschriften gestellt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7042 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll ist seit über 20 Jahren für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zuständig. Bereits in BT-Drs. 20/13850 wurde festgehalten, dass sich FKS-Bedienstete in einem Spannungsfeld zwischen Strafverfolgung und Arbeitnehmerschutz befinden. Auf die erste Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/4666) blieb die Bundesregierung nach Angaben der Fragesteller mehrere Antworten schuldig oder verwies formelhaft auf fehlende Erkenntnisse. Die vorliegende Nachfrage (BT-Drs. 21/7042) stützt sich zudem auf ein anonymes Schreiben eines FKS-Bediensteten an den Finanzausschuss vom 18. Mai 2026, das Vorwürfe zur Ermittlungspraxis erhebt.
Im Detail
Die Nichtbeantwortung von Fragen ohne jegliche Begründung stellt offenkundig eine Verletzung des parlamentarischen Fragerechts dar.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7042, Fraktion Die Linke
Illegal Beschäftigte werden von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls womöglich stärker als Tatverdächtige behandelt denn als schutzbedürftige Personen — das ist der Kern des Vorwurfs, dem die Fraktion Die Linke mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7042 vom 9. Juli 2026 nachgeht. Es ist bereits die zweite Runde: Die Bundesregierung hatte auf die erste Anfrage der Fraktion (BT-Drs. 21/4666) nach Einschätzung der Fragesteller wesentliche Teile nicht oder unzureichend beantwortet.
Zielkonflikt der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Die FKS vereint in einer Behörde zwei Rollen, die grundsätzlich in Spannung zueinander stehen: Sie soll einerseits als Arbeitsinspektionsbehörde den Schutz von Beschäftigten sicherstellen und andererseits als Strafverfolgungsbehörde Verstöße gegen das Aufenthalts- und Schwarzarbeitsrecht verfolgen. Dass sich FKS-Bedienstete bei ihrer Arbeit in einem Spannungsfeld befinden, hatte die frühere Bundesregierung bereits in BT-Drs. 20/13850 eingeräumt. Die Fraktion Die Linke fragt nun, wie die aktuelle Bundesregierung dieses Spannungsfeld bewertet und ob es sich seit der damaligen Einschätzung verändert hat.
Besondere Aufmerksamkeit gilt der Frage, ob die FKS in der Praxis vorrangig Verstöße der illegal Beschäftigten verfolgt, während Verstöße der Arbeitgeber — etwa Beitragsvorenthaltung nach § 266a StGB oder Einschleusen von Ausländern nach §§ 96, 97 AufenthG — seltener in den Fokus geraten. Diese Kritik äußerten laut der Drucksache bereits zwei Kooperationsbehörden der FKS sowie die Expertengruppe des Europarats für Menschenhandelsbekämpfung (GRETA), der DGB und sein Beratungsnetzwerk „Faire Mobilität“, das Deutsche Institut für Menschenrechte und der Bundesrat.
Anonymes Schreiben als zusätzlicher Auslöser
Ein weiteres Gewicht erhält die Nachfrage durch ein anonymes Schreiben, das dem Finanzausschuss des Bundestages am 18. Mai 2026 zugegangen ist. Ein FKS-Bediensteter erhebt darin Vorwürfe zur internen Ermittlungspraxis: Die Behörde lege demnach das Hauptaugenmerk auf Verstöße der illegal Beschäftigten, nicht auf die der Arbeitgebenden. Die Fraktion Die Linke fragt, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung daraus zieht und ob das Bundesfinanzministerium (BMF) im Rahmen seiner Aufsichtspflicht Einsicht in beim Zoll vorliegende Mitarbeiterbefragungen zur Ermittlungspraxis nehmen will.
ILO-Standards und parlamentarisches Fragerecht
Zwei weitere Fragenkomplexe betreffen internationale Arbeitsstandards und die Auskunftspflicht der Bundesregierung. Zum einen fragt die Fraktion, welche Aufgaben der FKS den Leitlinien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) für Arbeitsinspektionen entsprechen und wie viel Prozent der Arbeitszeit FKS-Beschäftigte jeweils auf ILO-konforme und ILO-abweichende Tätigkeiten verwenden. Zum anderen werden für die Jahre 2015 bis 2025 nach Straftatbeständen differenzierte Zahlen zu eingeleiteten Strafverfahren erbeten — darunter Leistungsmissbrauch, illegaler Aufenthalt, Beitragsvorenthaltung und Einschleusen von Ausländern.
Gegenüber der ursprünglichen Anfrage kritisiert Die Linke offen, dass die Bundesregierung mehrere Fragen ohne jegliche Begründung offen gelassen habe. Aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine grundsätzliche Antwortpflicht der Bundesregierung. Ein pauschales Berufen auf fehlende Erkenntnisse genüge laut Fragesteller nicht, wenn — wie im Fall der FKS — eine nachgeordnete Behörde die Informationen bereitstellen könnte.
Im Bereich des Arbeitnehmerrechts und der Kontrolle staatlicher Behörden spielen parlamentarische Anfragen eine wichtige Rolle für die Transparenz. Ähnliche Fragen nach dem Umgang staatlicher Stellen mit schutzbedürftigen Personengruppen stellen sich auch in anderen Bereichen — etwa bei der Antidiskriminierungsstelle oder bei Afghanistan-Aufnahmeprogrammen. Auch die Frage, wie Behörden mit Lobbyinteressen umgehen, ist parlamentarisch relevant, wie die Debatte zur Immobilienlobby zeigt.
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Betroffen sind vor allem illegal beschäftigte Arbeitnehmer — häufig aus dem Ausland —, die bei FKS-Kontrollen als Tatverdächtige und nicht als Schutzbedürftige behandelt werden könnten. Darüber hinaus sind Arbeitgeber betroffen, gegen die laut Kritik seltener Strafverfahren eingeleitet werden. Auch FKS-Bedienstete selbst stehen im Fokus, da interne Befragungen zur Ermittlungspraxis existieren.
Die Bundesregierung hat nach Eingang der Kleinen Anfrage 21 Tage Zeit zur Beantwortung — die Antwortfrist endet rechnerisch am 30. Juli 2026. Anschließend kann die Fraktion die Antwort im Plenum oder in den Ausschüssen diskutieren.
- Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)
- Abteilung des deutschen Zolls, die Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und damit verbundene Straftaten kontrolliert und verfolgt.
- ILO-Leitlinien für Arbeitsinspektionen
- Die Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) definiert in ihren Guidelines, welche Aufgaben einer klassischen Arbeitsinspektion entsprechen — Schutz der Beschäftigten steht dabei im Mittelpunkt.
- GRETA
- Expertengruppe des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels, die unter anderem die Praxis der FKS im Hinblick auf Opferschutz bewertet hat.
Was ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)?
Die FKS ist eine Abteilung des Zolls, die Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in Deutschland kontrolliert und verfolgt — zugleich als Ermittlungs- und als Arbeitsinspektionsbehörde.
Was wird der FKS konkret vorgeworfen?
Laut der Anfrage und einem anonymen Schreiben eines FKS-Bediensteten soll die Behörde vorrangig Verstöße der illegal Beschäftigten verfolgen, während Verstöße der Arbeitgeber weniger im Fokus stehen.
Was ist der Unterschied zur ursprünglichen Anfrage BT-Drs. 21/4666?
Die Bundesregierung ließ in ihrer Antwort auf die ursprüngliche Anfrage mehrere Fragen unbeantwortet oder verwies pauschal auf fehlende Erkenntnisse — die vorliegende Nachfrage soll diese Lücken schließen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7042 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































