- 48 externe Dienstleister kosteten insgesamt 1.378.923 Euro
- 100.000 Euro jährlich für Öffentlichkeitsarbeit laut Haushaltsplan
- Fragen zu Terminen und Stellen blieben teilweise unbeantwortet
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6876 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wurde auf Basis des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) eingerichtet, das 2006 in Kraft trat. Seit dem 12. Juli 2022 leitet Ferda Ataman das Amt als Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung. Das Amt ist nach § 26a Absatz 1 AGG unabhängig und unterliegt keiner Weisung der Bundesregierung. Die AfD-Fraktion hatte mit Drucksache 21/6541 eine Kleine Anfrage zu Kosten, Personal, Terminen und Wirksamkeit der Stelle gestellt. Die Bundesregierung antwortete mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 3. Juli 2026.
- 1.378.923 Euro — Gesamtkosten für 48 externe Dienstleister im Berichtszeitraum der aktuellen Legislaturperiode
- 100.000 Euro — Jährliches Budget für Öffentlichkeitsarbeit (Haushaltsplan 2025 und 2026, Kapitel 1715)
- 11 Dienstreisen — Inland und Ausland (u. a. Brüssel, Utrecht), Gesamtkosten rund 4.878 Euro
- 358.124 Konten — Reichweite der Antidiskriminierungsstelle auf Instagram
- 95.275 Konten — Reichweite auf LinkedIn
Im Detail
Es wurden 48 Dienstleister beauftragt. Die Kosten betragen 1 378 923 Euro.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6876, Antwort zu Frage 2
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat im Berichtszeitraum der laufenden Legislaturperiode 48 externe Dienstleister beauftragt und dafür 1.378.923 Euro ausgegeben. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor, die als BT-Drucksache 21/6876 am 6. Juli 2026 veröffentlicht wurde. Grundlage der Anfrage war Drucksache 21/6541, eingebracht von Abgeordnetem Stephan Brandner und der AfD-Fraktion.
Antidiskriminierungsstelle: Aufgaben und Budget
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wird von der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung geleitet — seit dem 12. Juli 2022 ist das Ferda Ataman. Ihre Aufgaben ergeben sich aus § 27 Absatz 3 des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) und umfassen Beratung, Öffentlichkeitsarbeit, Forschungsförderung und Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen. Für Öffentlichkeitsarbeit stehen laut Bundeshaushaltsplan 2025 und 2026 jeweils 100.000 Euro im Kapitel 1715 bereit. Maßnahmen umfassen unter anderem Grafikleistungen, Social-Media-Aktivitäten und Give-Aways.
Die Stelle betreibt aktiv Kanäle auf Instagram (358.124 erreichte Konten), LinkedIn (95.275 Konten) und Bluesky. Die Reichweite auf Bluesky wird nach Angaben der Bundesregierung technisch nicht erfasst.
Dienstreisen und externe Begleitung
Im Berichtszeitraum absolvierte die Beauftragte 11 Dienstreisen, darunter zwei nach Brüssel und eine nach Utrecht. Die Gesamtkosten lagen bei rund 4.878 Euro. Am 11. Juni 2025 besuchte Ataman die internationale Konferenz „25 Years of Equality: Milestones, Challenges, and Horizons“ in Brüssel. Externe Personen begleiteten keine der Reisen.
Am 15. Oktober 2025 stellte die Beauftragte dem Bildungs- und Familienausschuss des Bundestages den 5. Gemeinsamen Bericht der Antidiskriminierungsstelle „Diskriminierung in Deutschland – Erkenntnisse und Empfehlungen“ (BT-Drs. 20/12800) mündlich vor und beantwortete Fragen aller Fraktionen.
Welche Fragen blieben unbeantwortet?
Mehrere Fragen der AfD-Fraktion beantwortete die Bundesregierung nicht oder nur eingeschränkt. Zur Personalausstattung — konkret zur Zahl der Planstellen und Besoldungsgruppen — verweist die Antwort auf den Bundeshaushaltsplan (Einzelplan 17) und erklärt, weitere Angaben zu laufenden Stellenbesetzungsverfahren überstiegen den für parlamentarische Kontrolle notwendigen Informationsumfang. Detailauskünfte zu Terminen mit Bundesministerien, Lobbyorganisationen, Landesregierungen und internationalen Organisationen (Fragen 3–6) verweigert die Bundesregierung mit dem Argument, eine vollständige Beantwortung erfordere eine aufwändige manuelle Auswertung von Akten und Kalendereinträgen und übersteige die Grenze zur administrativen Überkontrolle im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 67, 100, 140).
Was gilt aktuell?
Die Antidiskriminierungsstelle ist gesetzlich unabhängig: Nach § 26a Absatz 1 AGG ist die Beauftragte bei der Ausübung ihres Amtes nur dem Gesetz unterworfen. Die Bundesregierung legt keine Jahresziele für sie fest und ist auch nicht für eine Evaluation zuständig — eine gesetzlich geregelte Evaluationspflicht besteht im AGG nicht. Laut Bundesregierung sieht der Koalitionsvertrag (Zeile 2954) eine Stärkung und Verbesserung des Diskriminierungsschutzes vor, ohne dass die Beauftragte direkt an die Umsetzung von Koalitionszielen gebunden wäre. Im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur AGG-Reform (BT-Drs. 21/6178) plant die Bundesregierung unter anderem eine Pflicht zur Erstellung eines Arbeitsprogramms und Konkretisierungen zu Veröffentlichungspflichten. Hintergrund sind zwei EU-Richtlinien aus dem Jahr 2024 (EU) 2024/1499 und (EU) 2024/1500.
Die Förderprogramme der Stelle liefen im Berichtszeitraum weiter: Das Bundesprogramm respekt*land zur Antidiskriminierungsberatung befand sich im dritten Förderjahr. Daneben wurden Modellprojekte zur Stärkung der Beratungsinfrastruktur und zur Sichtbarmachung von Diskriminierungen in gesellschaftlichen Debatten gefördert. Für Leserinnen und Leser, die sich für Diskriminierungsschutz im Gesundheitssystem interessieren, ist auch der Beitrag zu geschlechtsangleichenden Operationen und der GKV-Kostenübernahme relevant.
Weiterlesen:
- Geschlechtsangleichende Operationen: Neue Rechtslage zur Kostenübernahme GKV
- GKV-Gesetz ist der größte Kahlschlag im Gesundheitssystem in der Geschichte der Bundesrepublik
Betroffen sind Menschen, die Beratung bei Diskriminierungserfahrungen suchen und das Angebot der Antidiskriminierungsstelle des Bundes nutzen. Das Bundesprogramm respekt*land bietet bundesweit Antidiskriminierungsberatung an. Mittelbar sind alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler betroffen, die die Kosten der Stelle tragen.
Die Bundesregierung hat mehrere Fragen nicht vollständig beantwortet. Zur Personalausstattung (Frage 1) verweist sie auf den Bundeshaushaltsplan und verweigert weitere Angaben. Zu Terminen und Treffen (Fragen 3–6) beruft sie sich auf die Grenze zur administrativen Überkontrolle und erklärt, eine vollständige Beantwortung setze eine aufwändige manuelle Auswertung von Kalendereinträgen und Aktenbeständen voraus.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 06.07.2026) Antidiskriminierungsbeauftragter: 19 Fragen zur Bilanz im ersten Jahr →
- AGG
- Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von 2006 verbietet Diskriminierungen aufgrund von Rasse, Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität im Arbeits- und Zivilrecht.
- Unabhängige Bundesbeauftragte
- Eine vom Bundestag gewählte Person, die ein gesetzlich definiertes Amt unabhängig von Regierungsweisungen ausübt und regelmäßig an den Bundestag berichtet.
- Einzelplan 17
- Der Teil des Bundeshaushaltsplans, der die Ausgaben für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und nachgeordnete Behörden ausweist.
Was kostet die Antidiskriminierungsstelle des Bundes?
Laut Bundeshaushaltsplan stehen für Öffentlichkeitsarbeit jeweils 100.000 Euro pro Jahr (2025 und 2026) zur Verfügung. Für externe Dienstleister fielen im Berichtszeitraum insgesamt 1.378.923 Euro an.
Wer leitet die Antidiskriminierungsstelle des Bundes?
Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung ist Ferda Ataman, die seit dem 12. Juli 2022 im Amt ist.
Welche Aufgaben hat die Antidiskriminierungsstelle?
Ihre Aufgaben ergeben sich aus § 27 Absatz 3 AGG und umfassen Öffentlichkeitsarbeit, Beratung, Förderung von Antidiskriminierungsprojekten sowie Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6876 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































