- 124.099,71 Euro für 9 externe Dienstleister ausgegeben
- Angaben zu Planstellen und Dienstreisen verweigert
- 9 Projekte in 2025 und 2026 angestoßen oder umgesetzt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6878 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Amt des Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma wurde auf Grundlage eines Kabinettbeschlusses eingerichtet. Der Deutsche Bundestag hatte am 14. Dezember 2023 per Entschließungsantrag (BT-Drs. 20/9779) beschlossen, dass der Beauftragte einmal pro Legislaturperiode Bericht erstattet. Die Tätigkeit orientiert sich auch an den Empfehlungen der Unabhängigen Kommission Antiziganismus aus dem Jahr 2021 (BT-Drs. 19/30310). In der 21. Wahlperiode nimmt Michael Brand dieses Amt wahr, angesiedelt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Einzelplan 17).
- 124.099,71 Euro — Gesamtkosten für 9 beauftragte externe Dienstleister seit Beginn der 21. Legislaturperiode.
- 12.590,96 Euro — Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit (Social-Media 3.471,23 €, Fotografie 1.733,40 €, Sonstiges 7.386,33 €).
- 6.172 Konten — Reichweite des Instagram-Auftritts des Beauftragten.
- 9 Projekte — Maßnahmen und Initiativen in den Jahren 2025 und 2026 angestoßen oder umgesetzt.
- 27 — Aktuelle Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Bundesbeauftragten der Bundesregierung (Stand Juli 2025).
Im Detail
Es wurden 9 Dienstleister beauftragt. Die Gesamtkosten betragen 124 099,71 Euro.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6878, Antwort zu Frage 2
Der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland, Michael Brand, hat sein erstes Jahr im Amt absolviert. Die Bundesregierung hat nun auf Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/6545) Auskunft über Kosten, Projekte und Aktivitäten gegeben — die Antwort vom 2. Juli 2026 liegt als BT-Drs. 21/6878 vor. Sie liefert erstmals konkrete Zahlen, lässt aber zentrale Fragen unbeantwortet.
Antiziganismusbeauftragter: Kosten und Dienstleister
Für externe Dienstleistungen gibt die Bundesregierung 124.099,71 Euro an — verteilt auf insgesamt 9 beauftragte Unternehmen oder Einzelpersonen. Hinzu kommen Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von rund 12.591 Euro: Social-Media-Leistungen schlagen mit 3.471,23 Euro zu Buche, fotografische Leistungen mit 1.733,40 Euro und sonstige Leistungen mit 7.386,33 Euro. Auf Instagram erreicht der Beauftragte 6.172 Konten.
Welche konkreten Dienstleister mit welchen Einzelaufträgen beauftragt wurden, teilt die Bundesregierung nicht mit. Die Frage nach Planstellen, Stellenbesetzungen und Besoldungsgruppen beantwortet sie ebenfalls nicht. Sie verweist stattdessen auf den Bundeshaushaltsplan (Einzelplan 17) und erklärt, weitere Angaben zur personellen Ausstattung überstiegen „die zur parlamentarischen Beurteilung notwendigen Informationen“.
Projekte und Initiativen im Überblick
Inhaltlich hat der Antiziganismusbeauftragte im ersten Jahr seiner Tätigkeit neun Maßnahmen angestoßen oder umgesetzt. Zu den Projekten des Jahres 2025 zählen ein Bundeskongress, der Aufbau eines Rechtshilfenetzwerks für Betroffene von Antiziganismus, eine Auschwitz-Gedenkfahrt mit internationaler Konferenz, ein Presse- und Politikmonitoring zu Sinti und Roma sowie die Implementierung einer Romanes-Akademie. Im Jahr 2026 kamen weitere Vorhaben hinzu: die Einrichtung einer Geschäftsstelle der Kommission zur Aufarbeitung des an Sinti und Roma begangenen Unrechts nach 1945, eine Machbarkeitsstudie zum Ausbau der Forschungsstelle Antiziganismus zu einem Zentrum Antiziganismusforschung, Aktionswochen sowie die Weiterentwicklung des Rechtshilfenetzwerks.
Im Bereich der Gesetzgebung hat der Antiziganismusbeauftragte eine Stellungnahme zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes abgegeben — ein Vorhaben, das auch für andere Minderheiten relevant ist. Zum AGG-Reformprozess gibt es einen gesonderten Beitrag zur aktuellen Rechtslage bei der GKV-Kostenübernahme, der das breite Anwendungsfeld des Gleichbehandlungsrechts verdeutlicht.
Was gilt aktuell?
Das Amt des Beauftragten gegen Antiziganismus wurde per Kabinettbeschluss eingerichtet und ist im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend angesiedelt. Der Deutsche Bundestag hat am 14. Dezember 2023 per Entschließungsantrag (BT-Drs. 20/9779) festgelegt, dass der Beauftragte einmal pro Legislaturperiode einen Tätigkeitsbericht vorlegt. Einen solchen Bericht gibt es bislang nicht. Der Beauftragte berichtet dem Bundestag bislang ausschließlich mündlich: im November 2025 im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie im Oktober 2025 im Innenausschuss.
Zur Erfüllung seiner Koordinierungsaufgabe stehen dem Beauftragten zwei feste Gremien zur Verfügung: der Interministerielle Arbeitskreis gegen Antiziganismus sowie die Bund-Länder-Kommission gegen Antiziganismus, die jeweils halbjährlich tagen. Auf internationaler Ebene nahm der Beauftragte an einer Fachkonferenz in Prag teil, die sich mit dem Erbe überlebender Roma und Sinti 80 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg befasste.
Viele Fragen bleiben offen
Die AfD-Fraktion hatte 19 Fragen gestellt — darunter detaillierte Anfragen zu Dienstreisen, Terminen mit Ministerien, Verbänden und Landesregierungen sowie zu Wirksamkeitskriterien. Die Bundesregierung weicht diesen Fragen weitgehend aus. Bei den Treffen mit Bundesministerien, NGOs, Landesregierungen und internationalen Organisationen (Fragen 3–6) erklärt sie, die Informationen würden nicht zentral erfasst und eine vollständige Aufarbeitung sei unter Wahrung der Funktionsfähigkeit der Regierung nicht möglich. Bei den Dienstreisedaten heißt es knapp: „Die erfragten Angaben werden nicht im Sinne der Fragestellung erfasst.“ Zur Wirksamkeit und Evaluation verweist die Regierung pauschal auf frühere Antworten zu einer Großen Anfrage (BT-Drs. 21/6171).
Diese Ausweichstrategie steht in einem breiteren Kontext parlamentarischer Kontrolle von Regierungsbeauftragten — ein Thema, das auch in anderen Bereichen diskutiert wird, etwa beim Umgang mit Betrugsfällen bei Entwicklungsprojekten oder bei der Transparenz bei EU-Umsetzungsmaßnahmen.
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Unmittelbar betroffen von der Arbeit des Beauftragten sind die in Deutschland lebenden Sinti und Roma als anerkannte nationale Minderheit. Mittelbar betrifft die parlamentarische Kontrolle der Regierungsbeauftragten alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, da das Amt aus Bundesmitteln finanziert wird.
Bei mehreren Fragen — insbesondere zu Planstellen (Frage 1), Dienstreisen (Frage 7) und Terminen mit Ministerien, Verbänden, Landesregierungen und internationalen Organisationen (Fragen 3–6) — verweigert die Bundesregierung eine inhaltliche Antwort. Sie beruft sich auf die Grenzen parlamentarischer Kontrolle, fehlende Dokumentationspflichten sowie den unverhältnismäßigen Aufwand einer vollständigen Aufarbeitung.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 06.07.2026) Antiziganismus-Beauftragter: 19 Fragen zu Kosten und Bilanz →
- Antiziganismus
- Bezeichnung für Vorurteile, Diskriminierung und Feindseligkeit gegenüber Sinti, Roma und verwandten Gruppen — vergleichbar dem Begriff Antisemitismus für die Feindschaft gegenüber Juden.
- Interministerieller Arbeitskreis
- Ein ressortübergreifendes Gremium, in dem Vertreter verschiedener Bundesministerien gemeinsam ein Thema bearbeiten — hier den Kampf gegen Antiziganismus.
- Einzelplan 17
- Der Haushalt des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Bundeshaushaltsplan, dem das Amt des Antiziganismusbeauftragten zugeordnet ist.
Wer ist der Antiziganismusbeauftragte der Bundesregierung?
Es handelt sich um Michael Brand, der seit der 21. Legislaturperiode das Amt des Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland innehat.
Wie viel kostet das Amt des Antiziganismusbeauftragten?
Laut Regierungsantwort wurden 124.099,71 Euro für externe Dienstleister aufgewendet; hinzu kommen rund 12.591 Euro für Öffentlichkeitsarbeit. Personalkosten nennt die Regierung nicht.
Warum beantwortet die Bundesregierung nicht alle Fragen?
Die Regierung beruft sich darauf, dass parlamentarische Kontrolle politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle sei (BVerfGE 67, 100, 140) und die Detailtiefe der Fragen ihre Funktionsfähigkeit beeinträchtige.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6878 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































