- Nationaler Veteranentag gilt als öffentliche Gedenkfeier nach Uniformverordnung
- Landeskommandos entscheiden über Uniformtrageerlaubnis bei Reservisten
- Bundesregierung sieht keinen Änderungsbedarf an den Regelungen
Hintergrund
Am 15. Juni 2026 fand in Berlin der 2. Nationale Veteranentag statt, der vom Deutschen Bundestag auf Grundlage eines Beschlusses vom 25. April 2024 eingeführt wurde. Der Bundestag hatte den Antrag zur Einführung eines nationalen Veteranentages angenommen und diesen ausdrücklich als ‚Gedenktag‘ bezeichnet. Bei der Podiumsdiskussion ‚Veteranen und Gesellschaft‘ erschien der SPD-Abgeordnete Esra Limbacher in Bundeswehruniform, was die AfD-Fraktion in einer Schriftlichen Einzelfrage (BT-Drs. 21/7180) und anschließend in der vorliegenden Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/8038) zum Anlass für Rechtsfragen zur Uniformtrageerlaubnis nahm.
Im Detail
Veranstaltungen im Rahmen des Nationalen Veteranentages sind öffentliche Gedenkfeiern des Bundes im Sinne des § 3 Nummer 3 der Uniformverordnung.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8270, Frage 5
Darf ein Bundestagsabgeordneter, der zugleich Reservist ist, bei einer offiziellen Parlamentsveranstaltung in Bundeswehruniform auftreten? Diese Frage steht im Mittelpunkt der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/8270) vom 30. September 2026 auf die Kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Andreas Paul (BT-Drs. 21/8038).
Auslöser: Uniformtrageerlaubnis beim Nationalen Veteranentag
Der konkrete Anlass war der 2. Nationale Veteranentag am 15. Juni 2026, bei dem der SPD-Bundestagsabgeordnete Esra Limbacher an einer Podiumsdiskussion im Berliner Bundestag in Bundeswehruniform teilnahm. Die AfD-Fraktion hatte dazu bereits im Rahmen einer Schriftlichen Einzelfrage auf BT-Drs. 21/7180 nach der Rechtsgrundlage gefragt und nahm die damalige Antwort zum Anlass für neun weiterführende Fragen zur Verwaltungspraxis.
Was gilt aktuell zur Uniformtrageerlaubnis?
Das Tragen der Bundeswehruniform außerhalb eines aktiven Wehrdienstverhältnisses ist nicht kraft Gesetzes erlaubt, sondern bedarf einer hoheitlichen Genehmigung. Rechtsgrundlage ist § 3 des Reservistengesetzes, die Einzelheiten regelt die Uniformverordnung (UnifV). § 3 Nummer 3 UnifV erlaubt das Uniformtragen bei festlichen Veranstaltungen und öffentlichen Gedenkfeiern. § 4 UnifV enthält Ausschlussgründe — etwa das Verbot bei politischen Veranstaltungen im Sinne des § 15 Absatz 3 des Soldatengesetzes. Interne Details regelt die Allgemeine Regelung ‚Die Reserve‘ A2-1300/0-0-2 in Anlage 13.17.
Für die Erteilung der Uniformtrageerlaubnis ist grundsätzlich das für den Wohnsitz des Antragstellers örtlich zuständige Landeskommando verantwortlich. Bei Generalen und Admiralen entscheidet das Streitkräfteamt. Eine Mitzeichnung übergeordneter Dienststellen ist laut Bundesregierung in keinem Fall vorgeschrieben — auch nicht bei Mandatsträgern wie Bundestagsabgeordneten.
Veteranentag als Gedenktag rechtlich anerkannt
Die Bundesregierung beantwortet die zentrale Frage klar: Veranstaltungen im Rahmen des Nationalen Veteranentages sind öffentliche Gedenkfeiern des Bundes im Sinne des § 3 Nummer 3 der Uniformverordnung. Dies ergibt sich laut Antwort aus dem Bundestagsbeschluss vom 25. April 2024, mit dem der Antrag zur Einführung eines nationalen Veteranentages angenommen wurde und in dem der Veteranentag ausdrücklich als ‚Gedenktag‘ bezeichnet wird. Reservistinnen und Reservisten mit gültiger Uniformtrageerlaubnis dürfen daher an solchen Veranstaltungen in Uniform teilnehmen.
Maßgebliche Prüfkriterien für die Zulässigkeit sind laut Bundesregierung die Rechtsstaatlichkeit des Veranstalters und des Anlasses sowie die Traditionswürdigkeit. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist in der Regel eine Einzelfallentscheidung. Spezifische Weisungen an Genehmigungsbehörden allein für den Nationalen Veteranentag wurden nicht herausgegeben.
Fragen zu Beschwerden und Kontrolle bleiben offen
Auf die Frage, ob es seit Inkrafttreten der Regelungen Beschwerden oder Prüfverfahren wegen unzulässigen Uniformtragens gegeben habe, teilt die Bundesregierung mit, dass es keine zentrale Erfassungsstelle für solche Vorgänge gibt und daher auch keine Statistik geführt wird. Eine inhaltliche Beantwortung dieser Frage ist damit faktisch nicht möglich. Zur Frage, in welcher konkreten Funktion Esra Limbacher an der Podiumsdiskussion teilnahm — als Abgeordneter, als Reservist oder als Vertreter eines Verbandes —, erklärt die Bundesregierung schlicht, sie habe dazu keine Erkenntnisse.
Einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung nicht. Die geltenden Regelungen zur Uniformtrageerlaubnis werden als ausreichend bewertet. Ähnliche Fragen zu Kontroll- und Transparenzdefiziten bei staatlich geförderten Strukturen diskutiert der Bundestag auch in anderen Zusammenhängen, etwa bei der NGO-Förderung durch Bundesgelder oder bei Fragen zur zentralen Datenhaltung im Sicherheitsbereich.
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Betroffen von den Regelungen sind alle Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr, die außerhalb eines aktiven Wehrdienstverhältnisses eine Uniformtrageerlaubnis besitzen. Dazu können auch Bundestagsabgeordnete mit Reservistenstatus gehören, wenn sie an militärnahen Veranstaltungen teilnehmen.
Bei Frage 6 zur Anwendung von § 4 Uniformverordnung verweist die Bundesregierung lediglich auf die frühere Antwort zu BT-Drs. 21/7180, ohne eine eigenständige Begründung zu liefern. Bei Frage 7 zur genauen Funktion Limbachers gibt die Bundesregierung an, keine Erkenntnisse zu haben. Bei Frage 8 zu Beschwerden und Prüfverfahren verweist sie auf das Fehlen einer zentralisierten Erfassungsstelle.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Uniformtrageerlaubnis: Reservisten und Bundeswehr-Recht →
- Uniformtrageerlaubnis
- Hoheitliche Genehmigung, die Reservistinnen und Reservisten berechtigt, die Bundeswehruniform außerhalb eines aktiven Wehrdienstverhältnisses bei bestimmten Anlässen zu tragen. Rechtsgrundlage ist § 3 des Reservistengesetzes.
- Uniformverordnung (UnifV)
- Rechtsverordnung, die regelt, bei welchen Anlässen das Tragen der Bundeswehruniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses zulässig oder ausgeschlossen ist.
- Landeskommando
- Territoriale Führungsbehörde der Bundeswehr auf Landesebene, die unter anderem für Reservistenangelegenheiten zuständig ist und über Uniformtrageerlaubnisse entscheidet.
Wer entscheidet über die Uniformtrageerlaubnis für Reservisten?
Für Reservisten bis zum Dienstgrad Oberst entscheidet das für den Wohnsitz zuständige Landeskommando. Bei Generalen und Admiralen ist das Streitkräfteamt zuständig. Eine Mitzeichnung übergeordneter Dienststellen ist nicht vorgeschrieben.
Dürfen Reservisten beim Nationalen Veteranentag Uniform tragen?
Ja. Die Bundesregierung stuft Veranstaltungen im Rahmen des Nationalen Veteranentages als öffentliche Gedenkfeiern des Bundes im Sinne des § 3 Nummer 3 der Uniformverordnung ein. Reservisten mit gültiger Uniformtrageerlaubnis dürfen dort in Uniform auftreten.
Welche Verwaltungsvorschrift regelt das Uniformtragen außerhalb des Dienstes?
Die Allgemeine Regelung 'Die Reserve' A2-1300/0-0-2 regelt in Anlage 13.17 die Bestimmungen zum Tragen der Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8270 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































