- 11-Punkte-Plan soll deutsche Firmen bei Entwicklungshilfe-Aufträgen bevorzugen
- OECD warnt seit über 20 Jahren vor gebundener Entwicklungshilfe
- Lieferbindungen können Projektkosten laut OECD um 15 bis 30 Prozent erhöhen
Hintergrund
Im Oktober 2025 veröffentlichte der Bankenverband ein Forderungspapier zur stärkeren Verzahnung von Außenwirtschaftsförderung und Entwicklungszusammenarbeit; kurz darauf folgten Positionspapiere des Bundesverbandes der Deutschen Industrie und der Deutschen Industrie- und Handelskammer. Das Bundesentwicklungsministerium (BMZ) griff diese Forderungen im Januar 2026 im Reformplan „Zukunft zusammen global gestalten“ auf. Am 9. Juli 2026 präsentierten BMZ und Bundeswirtschaftsministerium den daraus abgeleiteten 11-Punkte-Maßnahmenplan. Die OECD-DAC-Empfehlung gegen gebundene Entwicklungshilfe, die seit mehr als zwei Jahrzehnten gilt, steht diesem Ansatz konzeptionell entgegen.
- 11 Maßnahmenpunkte — umfasst der am 9. Juli 2026 vorgestellte Plan zur Stärkung deutscher und europäischer Unternehmen in der Entwicklungszusammenarbeit.
- 37 Fragen — stellt die Fraktion Die Linke in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8486 zur Umsetzung, Transparenz und entwicklungspolitischen Wirkung des Plans.
- 15–30 Prozent — höhere Projektkosten entstehen laut OECD-Studien bei liefergebundenen gegenüber offenen Vergaben.
- 2020–2025 — Zeitraum, für den die Anfrage Aufschlüsselung der Auftragsanteile nach Herkunft der Unternehmen und Volumen verlangt.
Im Detail
„Wir stellen die deutsche Entwicklungspolitik so auf, dass deutsche und europäische Unternehmen künftig häufiger bei Ausschreibungen zum Zuge kommen.“
— Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Bärbel Kofler, zitiert in BT-Drs. 21/8486
Die Bundesregierung will die Entwicklungszusammenarbeit stärker für die deutsche Außenwirtschaft nutzen: Bei international vergebenen Aufträgen sollen künftig „überwiegend“ Unternehmen aus Deutschland und der Europäischen Union zum Zuge kommen. Das ist der Kern des 11-Punkte-Maßnahmenplans, den Bundesentwicklungsministerium und Bundeswirtschaftsministerium am 9. Juli 2026 gemeinsam vorgestellt haben. Mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8486 vom 9. Oktober 2026 stellt die Fraktion Die Linke 37 detaillierte Fragen zu Umsetzung, Transparenz und entwicklungspolitischer Wirkung dieses Plans.
Entwicklungszusammenarbeit im Spannungsfeld zweier Ziele
Das Bundesentwicklungsministerium (BMZ) und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) verbinden mit dem Plan die Erwartung, dass deutsche Unternehmen wie Siemens, Bayer oder Bosch häufiger bei Ausschreibungen der finanziellen Entwicklungszusammenarbeit (FZ) berücksichtigt werden. Gleichzeitig warnt die OECD seit mehr als zwei Jahrzehnten vor genau dieser Praxis: Die sogenannte OECD-DAC-Empfehlung zielt darauf, „tied aid“ — die Bindung von Entwicklungshilfe an Aufträge im Geberland — zurückzudrängen. Laut OECD-Studien können liefergebundene Vergaben die Projektkosten gegenüber offenen Ausschreibungen um 15 bis 30 Prozent erhöhen. Dieser Zielkonflikt zwischen Außenwirtschaftsförderung und entwicklungspolitischer Wirksamkeit steht im Mittelpunkt der Anfrage.
Was gilt aktuell?
Die finanzielle Entwicklungszusammenarbeit Deutschlands erfolgt bislang überwiegend auf Basis offener, internationaler Ausschreibungen über die KfW Entwicklungsbank. Vergaben sind formal ungebunden, sodass auch Unternehmen aus Entwicklungs- und Schwellenländern bieten können. Der BMZ-Reformplan „Zukunft zusammen global gestalten“ vom Januar 2026 sowie der darauf aufbauende 11-Punkte-Plan markieren einen strategischen Kurswechsel: Künftig sollen Qualitäts- und Nachhaltigkeitskriterien bei Ausschreibungen stärker gewichtet werden — mit dem erklärten Ziel, den Anteil deutscher und europäischer Auftragnehmer zu erhöhen.
Kernfragen der Anfrage zur Entwicklungszusammenarbeit
Die 37 Fragen umfassen mehrere Themenstränge. Erstens fragen die Abgeordneten nach konkreten Umsetzungsschritten: Welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen, welche sollen bis wann folgen, und anhand welcher Indikatoren soll die entwicklungspolitische Wirkung gemessen werden? Zweitens hinterfragen sie die Transparenz des neu eingerichteten Dialogforums mit Wirtschaftsvertretern: Wer wird eingeladen, wer entscheidet über die Teilnahme, und warum ist die Zivilgesellschaft nicht beteiligt? Drittens stellt die Anfrage die Frage nach OECD-Konformität: Wie lässt sich das Ziel, bei Aufträgen der Entwicklungszusammenarbeit überwiegend deutsche und europäische Unternehmen zu bevorzugen, mit der internationalen Empfehlung gegen Lieferbindungen vereinbaren — insbesondere gegenüber den ärmsten Ländern und hochverschuldeten Staaten?
Ein weiterer Schwerpunkt betrifft Pilotvorhaben zur Erprobung von Lieferbindungen: Die Linke fragt nach konkreten Ländern, Sektoren und beteiligten Unternehmen sowie nach Kontrollmechanismen, die sicherstellen sollen, dass die höheren Kosten gebundener Vergaben nicht zu Lasten der Partnerländer gehen. Zudem will die Fraktion wissen, wie verhindert wird, dass Unternehmen, die frühzeitig in die Projektplanung einbezogen werden, bei späteren Ausschreibungen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Bietern erlangen. Auch die Finanzierung des 11-Punkte-Plans ist Gegenstand der Anfrage: Aus welchen Haushaltstiteln werden die Maßnahmen finanziert, und in welchem Umfang werden dafür Mittel umgewidmet, die bislang für andere entwicklungspolitische Zwecke vorgesehen waren?
Aus Sicht der antragstellenden Fraktion besteht die Gefahr, dass öffentliche Entwicklungsgelder zunehmend dorthin gelenkt werden, wo private Unternehmen Renditen erwarten — auf Kosten von Investitionen in soziale Infrastruktur und öffentliche Daseinsvorsorge. Diese Einschätzung teilen laut Drucksache auch zivilgesellschaftliche Organisationen wie VENRO. Ob die Bundesregierung diese Bedenken teilt oder entkräftet, wird die noch ausstehende Antwort zeigen. Einen ähnlichen Konflikt zwischen Förderinteressen und entwicklungspolitischen Zielen beleuchtet auch die Diskussion um die Bundesförderung des Abraham Accords Institute.
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Direkt betroffen sind Unternehmen aus Deutschland und der EU, die künftig bevorzugt Aufträge der finanziellen Entwicklungszusammenarbeit erhalten sollen, sowie lokale und internationale Anbieter aus Entwicklungsländern, die bei Ausschreibungen benachteiligt werden könnten. Mittelbar betroffen sind die Bevölkerungen in den Partnerländern, wenn öffentliche Entwicklungsmittel stärker an Renditeerwartungen privater Unternehmen ausgerichtet werden statt an sozialen und ökologischen Bedarfen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8486) wurde am 9. Oktober 2026 eingereicht und an das Bundeskanzleramt zur Weiterleitung an die zuständigen Ressorts zugeleitet. Die Bundesregierung hat die Fragen noch nicht beantwortet. Nach Eingang der Antwort wird diese als gesonderte Drucksache veröffentlicht.
- Tied Aid (gebundene Entwicklungshilfe)
- Entwicklungshilfe, bei der der Empfänger verpflichtet ist, Güter oder Dienstleistungen im Geberland zu beschaffen. Die OECD-DAC-Empfehlung zielt seit über zwei Jahrzehnten darauf, diese Praxis zurückzudrängen.
- Finanzielle Zusammenarbeit (FZ)
- Instrument der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, bei dem staatliche Mittel — vor allem über die KfW Entwicklungsbank — als Kredite oder Zuschüsse für Investitionsprojekte in Entwicklungsländern bereitgestellt werden.
- OECD-DAC
- Development Assistance Committee der OECD: internationales Gremium, das Standards und Empfehlungen für die Vergabe von Entwicklungshilfe festlegt, darunter die Empfehlung gegen gebundene Hilfe gegenüber ärmsten Ländern.
Was ist der 11-Punkte-Plan der Bundesregierung?
Das Bundesentwicklungsministerium und das Bundeswirtschaftsministerium haben am 9. Juli 2026 einen 11-Punkte-Maßnahmenplan vorgestellt, der deutsche und europäische Unternehmen stärker bei Ausschreibungen der finanziellen Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigen soll.
Was ist 'tied aid' und warum ist es umstritten?
Als 'tied aid' bezeichnet man Entwicklungshilfe, die an Aufträge im Geberland gebunden ist. Die OECD empfiehlt seit über zwei Jahrzehnten, diese Praxis zurückzudrängen, weil sie Entwicklungsländern schadet und die Kosten laut OECD-Studien um 15 bis 30 Prozent erhöhen kann.
Welche Unternehmen sind vom 11-Punkte-Plan betroffen?
Laut Drucksache wurden im zugehörigen Dialogforum unter anderem Wirtschaftsvertreter von Siemens, Bayer und Bosch einbezogen. Grundsätzlich richtet sich der Plan an alle deutschen und europäischen Unternehmen, die sich um Aufträge der finanziellen Entwicklungszusammenarbeit bewerben.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8486 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































