- Bund förderte Abraham Accords Institute mit Mitteln für 2023–2025
- GmbH beantragte, Verein führte durch – Diskrepanz ungeklärt
- Nachfrage wegen offener Prüfungen zur Mittelverwendung
Hintergrund
Das Abraham Accords Institute Germany existiert in zwei Rechtsformen – als GmbH und als eingetragener Verein (e. V.). Laut der vorausgegangenen Antwort der Bundesregierung auf BT-Drs. 21/7576 wurden die Förderprojekte für 2023, 2024 und 2025 vom Verein durchgeführt, obwohl die Anträge von der GmbH gestellt worden sein sollen. Diese Diskrepanz sowie ausstehende Verwendungsprüfungen für die Jahre 2023 und 2024 bildeten den Anlass für die vorliegende Nachfrage-Anfrage. Der Abgeordnete Armin Laschet (CDU) wird in öffentlichen Berichten mit dem Institut in Verbindung gebracht; das Bundeskanzleramt soll laut eigener Darstellung eine organisatorische Trennung zwischen seinem Abgeordnetenbüro und dem Institut sichergestellt haben.
Im Detail
Die nachfolgende Kleine Anfrage dient der Klärung offener Fragen, die sich aus der Beantwortung der vorgenannten Bundestagsdrucksache 21/7576 ergeben.
— Einleitung BT-Drs. 21/8497
Bundesförderung für das Abraham Accords Institute Germany steht erneut im Blickpunkt des Bundestages. Die AfD-Fraktion hat am 12. Oktober 2026 mit BT-Drs. 21/8497 eine Nachfrage-Kleine Anfrage eingereicht, die neun konkrete Fragen an die Bundesregierung richtet. Anlass ist die als unvollständig bewertete Antwort auf die frühere Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7576.
Abraham Accords Institute: Zwei Rechtsformen, ein Förderproblem
Im Zentrum der Anfrage steht eine formale Unstimmigkeit: Die Fördermittel für die Jahre 2023, 2024 und 2025 sollen laut Regierungsantwort auf BT-Drs. 21/7576 vom Verein (e. V.) durchgeführt worden sein – obwohl die Anträge nach Darstellung der Fragesteller von der GmbH gestellt wurden. Die AfD will wissen, wie das Bundeskanzleramt diese Diskrepanz erklärt und welche überprüfbaren Ergebnisse zum Zeitpunkt der zweiten und dritten Förderentscheidung vorlagen.
Ebenfalls offen ist nach Ansicht der Fragesteller, wann die Auswertungen für 2023 und 2024 zur Zweckmäßigkeit der Mittelverwendung vorliegen werden – und ob dabei mögliche Rückforderungen geprüft werden. Öffentliche Berichte, auf die sich die Anfrage stützt, hatten zuletzt auf ausstehende Prüfverfahren hingewiesen.
Verbindung zu Armin Laschet im Fokus
Die Anfrage thematisiert außerdem die vom Bundeskanzleramt behauptete organisatorische Trennung zwischen dem Bundestagsabgeordneten Armin Laschet, seinem aus Steuermitteln finanzierten Abgeordnetenbüro und dem ebenfalls staatlich geförderten Institut. Die Fragesteller wollen wissen, wie diese Trennung konkret geprüft wird – etwa mit Blick auf öffentliche Auftritte oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Doppelrollen in beiden Strukturen. Auch nach personellen Überschneidungen zwischen dem Büro Laschets und dem Institut fragt die AfD.
Bundesmittel 2026 und Aktivität des Instituts
Für das laufende Jahr 2026 fragt die Anfrage, ob neue Fördermittel gewährt wurden oder geplant sind – mit Angabe der Projekte, Beträge, Laufzeiten und Haushaltstiteln. Zugleich weisen die Fragesteller darauf hin, dass die Homepage des Instituts seit 2025 keine neuen Beiträge mehr zeigt und der letzte Post bei X (vormals Twitter) aus dem Juli 2026 stammt. Die Bundesregierung soll darlegen, ob sie sich dazu eine Auffassung gebildet hat.
Schließlich fragt die AfD nach dem Podcast „Wohin mit Abraham?“ des Instituts: Wurde er eingestellt? Welche Bundesmittel flossen dafür, und wie viele Zugriffe verzeichnete er je Jahr?
Was gilt aktuell?
Die Bundesregierung hat die erste Kleine Anfrage zum Abraham Accords Institute (BT-Drs. 21/7576) bereits beantwortet. Die dort enthaltenen Angaben haben nach Einschätzung der Fragesteller aber nicht alle relevanten Fragen zur Mittelverwendung, zur Organisationsstruktur und zur Abgrenzung zwischen Institut und Abgeordnetenbüro geklärt. Eine Antwort auf die neue Nachfrage-Anfrage steht noch aus. Parallel dazu laufen laut den zitierten Medienberichten noch Prüfverfahren zur Mittelverwendung der Vorjahre.
Die Anfrage reiht sich in eine breitere Debatte über die Transparenz und Kontrolle staatlicher Zuwendungen an zivilgesellschaftliche Organisationen ein. Mehr zu ähnlichen Kontrolldebatten im Parlament ist in den laufenden Verfahren beim BAMF sowie bei der Kürzung der Asylverfahrensberatung zu verfolgen. Zur aktuellen parlamentarischen Kontrolltätigkeit insgesamt bietet die Fragestunde vom 14. Oktober 2026 einen Überblick.
Weiterlesen:
- Schriftliche Fragen KW 39/2026: 134 Antworten im Überblick
- Forschungsministerium BMFTR: 21,8 Mrd. Euro Etat offengelegt
Betroffen sind in erster Linie Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, deren Mittel über den Bundeshaushalt an das Institut geflossen sind. Indirekt betroffen ist der Abgeordnete Armin Laschet, dessen institutionelles Umfeld im Fokus steht, sowie das Bundeskanzleramt als zuwendungsgebende Stelle.
Die Kleine Anfrage wurde am 12. Oktober 2026 eingereicht. Die Bundesregierung soll die Fragen grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt beantworten. Eine Antwort liegt bislang nicht vor.
- Verwendungsnachweis
- Dokument, mit dem ein Zuwendungsempfänger gegenüber dem Geldgeber belegt, dass Fördermittel zweckentsprechend eingesetzt wurden.
- Abraham-Abkommen
- 2020 vermittelte Normalisierungsabkommen zwischen Israel und mehreren arabischen Staaten (u. a. VAE, Bahrain, Marokko), die als historischer Durchbruch in der Nahostpolitik gelten.
- Nachfrage-Kleine Anfrage
- Eine Kleine Anfrage, die explizit auf eine bereits erhaltene, aber als unvollständig bewertete Regierungsantwort reagiert und offene Punkte präzisiert.
Was ist das Abraham Accords Institute Germany?
Das Abraham Accords Institute Germany ist eine Organisation, die nach den Abraham-Abkommen von 2020 zwischen Israel und mehreren arabischen Staaten benannt ist. Der Bundestagsabgeordnete Armin Laschet wird laut der Anfrage mit dem Institut in Verbindung gebracht.
Warum gibt es eine Nachfrage-Anfrage?
Die erste Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7576) wurde bereits beantwortet, ließ aber laut den Fragestellern zentrale Fragen offen – etwa zur Diskrepanz zwischen der antragstellenden GmbH und dem durchführenden Verein sowie zu ausstehenden Prüfergebnissen.
Welche Förderjahre sind betroffen?
Die Anfrage bezieht sich auf Bundesförderungen für die Jahre 2023, 2024 und 2025 sowie auf eine mögliche Weiterbewilligung für 2026 und Folgejahre.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8497 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































