- 46,5 Prozent der Grundsicherungsempfänger sind Ausländer (Januar 2026)
- Ausländische Arbeitslosenquote liegt mit 13,9 % doppelt so hoch wie bei Deutschen
- Antrag fordert jährliche fiskalische Bilanzierung nach dänischem Vorbild
Hintergrund
Die deutschen Sozialversicherungen erhalten laut Antrag bereits heute staatliche Zuschüsse in erheblicher Höhe: Die Rentenversicherung erhält demnach 127,8 Mrd. Euro, die Krankenversicherung 17 Mrd. Euro jährlich aus dem Bundeshaushalt. Im ersten Halbjahr 2026 erzielten die 93 Krankenkassen zwar einen Überschuss von 2,6 Mrd. Euro, dieser geht laut Bundesgesundheitsministerium jedoch vor allem auf Beitragssatzerhöhungen zu Jahresbeginn zurück. Die GKV-Ausgaben stiegen um 7,1 Prozent, die Einnahmen nur um 4,1 Prozent. Das IAB dokumentiert im Zuwanderungsmonitor August 2026 eine Arbeitslosenquote von 13,9 Prozent bei ausländischen Staatsangehörigen gegenüber 6,4 Prozent bei Deutschen.
- 46,5 % — Anteil von Ausländern unter den Grundsicherungsempfängern in Deutschland, Januar 2026 (Bundesagentur für Arbeit).
- 2,4 Millionen — Ausländische Bürgergeld-Beziehende laut Migrationsmonitor Februar 2026; das entspricht 46 % aller 5,1 Mio. Berechtigten (Stand August 2026).
- 13,9 % vs. 6,4 % — Arbeitslosenquote ausländischer gegenüber deutscher Staatsangehöriger laut IAB-Zuwanderungsmonitor August 2026.
- 911 Euro / 23 % — Durchschnittliches Lohngefälle zwischen deutschen und ausländischen Arbeitnehmern zum 31. Dezember 2023 laut Bundesagentur für Arbeit.
- 32,6 % — Armutsgefährdungsquote bei Personen ohne deutschen Pass im Jahr 2025 (Destatis); zum Vergleich: 13,3 % bei Deutschen.
Im Detail
„Solange diese Effekte nicht wissenschaftlich geklärt sind, ist eine Reduktion der Zuwanderung geboten, um Risiken für die Stabilität der Systeme auszuschließen.“
— Begründung BT-Drs. 21/8549, AfD-Fraktion
Ob Zuwanderung die deutschen Sozialkassen stabilisiert oder belastet, ist eine der zentralen wirtschaftspolitischen Fragen dieser Legislaturperiode. Die AfD-Fraktion hat am 13. Oktober 2026 den Antrag BT-Drs. 21/8549 eingebracht, der die Bundesregierung verpflichten soll, eine gesetzliche Grundlage für eine regelmäßige, wissenschaftsbasierte Migrationsbilanz zu schaffen. Konkret verlangt der Antrag einen Gesetzentwurf, der eine fortlaufende Evaluation der fiskalischen Nettoeffekte von Zuwanderung auf die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung vorsieht sowie eine jährliche Berichtspflicht gegenüber dem Bundestag.
Migrationsbilanz: Was die Daten zeigen
Der Antrag stützt sich auf mehrere Datenquellen. Laut Migrationsmonitor der Bundesagentur für Arbeit (Februar 2026) beziehen 2,4 Millionen ausländische Bürgerinnen und Bürger Bürgergeld — das entspricht 46 Prozent aller 5,1 Millionen Regelleistungsberechtigten (Stand August 2026). Demgegenüber sind laut Antrag nur 5,8 Millionen Ausländer sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Der IAB-Zuwanderungsmonitor (August 2026) dokumentiert eine Arbeitslosenquote von 13,9 Prozent bei ausländischen Staatsangehörigen, gegenüber 6,4 Prozent bei Deutschen. Besonders deutlich fällt laut Antrag das Lohngefälle aus: Zum Stichtag 31. Dezember 2023 verdienten ausländische Arbeitnehmer im Schnitt 911 Euro bzw. 23 Prozent weniger als deutsche. Bei Beschäftigten aus den acht zugangsstärksten Asylherkunftsländern betrug der Unterschied sogar 1.274 Euro bzw. 32,3 Prozent.
Dänische Studie als Vorbild
Als inhaltliches Vorbild für die geforderte Migrationsbilanz dient eine Studie des dänischen Finanzministeriums. Diese weist für 2026 einen durchschnittlichen negativen Nettobeitrag von rund 13.500 Euro pro Einwanderer und rund 20.000 Euro pro Nachkommen (2. Generation) zur öffentlichen Hand aus. Die höchsten negativen Werte entfallen auf Zuwanderer aus Kuwait, Somalia und Syrien. Den Antragstellern zufolge ergibt eine Übertragung dieser Ergebnisse auf die in Deutschland lebenden Staatsangehörigen der Türkei, Syriens, Afghanistans und des Irak (zusammen rund 3,2 Millionen Personen) eine rechnerische Nettobelastung von 30 bis 35 Mrd. Euro jährlich. Die Drucksache betont ausdrücklich, dass es sich dabei um eine Modellrechnung handelt, die keine eigenständige Erhebung ersetzt. Ungeachtet dessen fordert die Fraktion, Deutschland solle eine vergleichbare Studie in Auftrag geben.
Was gilt aktuell?
Eine konsolidierte, gesetzlich verankerte Pflicht zur fiskalischen Bilanzierung der Migrationsfolgen für die Sozialversicherung existiert in Deutschland bislang nicht. Einzelne Berichte — etwa des IAB oder der Bundesagentur für Arbeit — liefern Teilaspekte, jedoch keine umfassende Gesamtrechnung über direkte und indirekte Kosten und Erträge nach Herkunftsregion. Das im Antrag erwähnte Thema Systemstabilität beschäftigt den Bundestag auch in anderen Politikfeldern. Die GKV verzeichnete im ersten Halbjahr 2026 zwar einen Überschuss von 2,6 Mrd. Euro, doch das Bundesgesundheitsministerium führt diesen auf die Beitragssatzanhebungen zu Jahresbeginn zurück — die Ausgaben wuchsen mit 7,1 Prozent deutlich schneller als die Einnahmen mit 4,1 Prozent. Für 2027 zeichnen sich dem Antrag zufolge weitere Beitragssatzerhöhungen ab.
Konkrete Forderungen der Migrationsbilanz
Der geforderte Gesetzentwurf soll vier Kriterien abdecken: erstens den Beitrag von Migranten zu den Sozialkassen nach Herkunftsregion, zweitens einen Vergleich mit der einheimischen Bevölkerung, drittens Längsschnittstudien über die gesamte Lebensdauer und viertens die Darstellung sowohl direkter Kosten (Krankenbehandlung, Renten, Bürgergeld) als auch indirekter Kosten (Sicherheit, Bildung, Wohnraum). Zusätzlich soll die Bundesregierung den Bundestag jährlich über die Evaluationsergebnisse unterrichten. Der Antrag schließt mit der Einschätzung der Antragsteller, eine Reduktion der Zuwanderung sei geboten, solange die Effekte nicht wissenschaftlich geklärt seien. Diese politische Schlussfolgerung geht über den verfahrensbezogenen Teil des Antrags hinaus und spiegelt die Position der einbringenden Fraktion wider.
Zu den im Antrag zitierten Vordrucksachen gehört BT-Drs. 20/12614, die Renteneffekte von Beschäftigten aus Asylherkunftsländern behandelt. Weitere thematisch verwandte Vorhaben im aktuellen Bundestag betreffen die Stabilisierung des Arbeitsmarkts und die soziale Absicherung breiter Bevölkerungsschichten.
Direkt betroffen sind alle Beitragszahlerinnen und Beitragszahler in der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Darüber hinaus berührt das Thema Zuwanderer selbst, insbesondere Geflüchtete und Personen aus den Hauptasylherkunftsländern, die laut den im Antrag zitierten Daten überproportional häufig Sozialleistungen beziehen und unterdurchschnittliche Löhne erzielen. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sind mittelbar betroffen, weil staatliche Zuschüsse an die Sozialkassen aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.
Der Antrag BT-Drs. 21/8549 liegt dem Bundestag seit dem 13. Oktober 2026 vor. Als nächster Schritt steht die Zuweisung an die zuständigen Ausschüsse an, danach folgt die Beratung und abschließende Abstimmung im Plenum. Eine Mehrheit für den Antrag der AfD-Fraktion ist derzeit nicht absehbar.
- Fiskalische Nettoeffekte
- Saldo aus allen staatlichen Einnahmen (Steuern, Beiträge) und Ausgaben (Sozialleistungen, Infrastruktur) für eine bestimmte Personengruppe über einen definierten Zeitraum.
- SGB-II-Hilfequote
- Anteil der Bevölkerung, der Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (Bürgergeld) bezieht, bezogen auf alle erwerbsfähigen Personen in einer Gruppe.
- MENAPT-Staaten
- Abkürzung für eine Ländergruppe aus dem Nahen Osten, Nordafrika, Pakistan und der Türkei, die in der dänischen Migrationsstudie als eigene Kategorie ausgewiesen wird.
Was soll die geforderte Migrationsbilanz konkret erfassen?
Laut Antrag soll die Bilanz direkte Kosten wie Krankenbehandlung, Renten und Bürgergeld sowie indirekte Kosten für Sicherheit, Bildung und Wohnraum nach Herkunftsregion und im Vergleich zur einheimischen Bevölkerung ausweisen.
Was zeigt die dänische Studie, auf die sich der Antrag stützt?
Das dänische Finanzministerium ermittelte für 2026 einen durchschnittlichen negativen Nettobeitrag von rund 13.500 Euro pro Einwanderer und rund 20.000 Euro pro Nachkommen zur öffentlichen Hand; besonders hoch sind die negativen Werte bei Zuwanderern aus Kuwait, Somalia und Syrien.
Wie hoch ist der Anteil ausländischer Bürgergeld-Empfänger?
Nach dem Migrationsmonitor der Bundesagentur für Arbeit (Februar 2026) beziehen 2,4 Millionen ausländische Bürger Bürgergeld, was 46 Prozent aller rund 5,1 Millionen Regelleistungsberechtigten entspricht (Stand August 2026).
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8549 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































